Umtauschrecht und Garantie

Von: , Frage gestellt am So, 2. Jan 2000

Mein Problem: In 2/99 habe ich ein Fahrrad gekauft. In 11/99 sind die Konterschrauben an einem Tretlager kaputtgegangen.
Beim Kauf unterschrieb ich eine Bestätigung des Erhaltes der Ware die gleichzeitig Garantiekarte ist, auf der der Händler 3 Jahre Garantie auf Rahmen und Gabel gibt.
Der Händler weigerte sich nun die Reparatur auf Garantie durchzuführen, da laut Garantiekarte mit dem Fahrrad eine Beschreibung des Rades übergeben worden sei (habe ich nicht erhalten!) aus der sich ergebe,die Garantie gelte nur dann, wenn innerhalb 6 Wochen nach Kauf eine (kostenlose) Inspektion durch den Händler durchgeführt werde.
Im übrigen sei ich selbst schuld an dem Schaden, der mit ordnungsgemäß durchgeführter Inspektion gar nicht erst aufgetreten wäre.
Als ich dann versuchte mich zumindest auf Kulanzbasis mit dem Händler zu einigen wurde ich des Geschäftes verwiesen.
Wer hat Tips ?

Danke im voraus
Ute

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Re: Umtauschrecht und Garantie

    Da hast du Pech gehabt. Die gesetzliche "Garantie" für mangelhafte Ware liegt bei 6 Monaten - die sind um, und da es sich wohl um ein Verschleissteil handelt (das wohl auch die 6 Monate "funktioniert hat"), gibt es da wohl auch nix zu diskutieren. Die Hersteller-Garantien, sind etwas windige Sachen, da die 3 Jahre auf Gabel und Rahmen nur auf die Teile direkt bezogen sind (nicht auf angebrachte Schrauben etc.) und nur auf Durchrostung und Bruch gelten, aber z. B. nicht auf Verbiegen/Verziehen. Inwieweit die Hersteller-Garantie an bestimmte Voraussetzungen (regelmäßige Checks) gebunden werden kann, weiss ich nicht - klingt unserioes, denn die musst du ja auch schoen immer bezahlen - das ist nicht im Sinne einer "Hersteller"-Garantie, sondern eher einer Verkaeufer-Garantie.
    Ist aber hier auch unerheblich, weil die defekten Teile nicht der Hersteller-Garantie unterliegen.

    Ich wuerde aber auf jeden Fall den Haendler wechseln - ist aeusserst unserioes.

    Trotzdem noch ein gutes neues Jahr
    Dirk

    • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
      Re^2: Umtauschrecht und Garantie

      Was ist daran unseriös ????
      Bei einem PKW für zigtausend Mark erlischt die Garantie bereits, wenn die kostenpflichtigen Inspektionen nicht durchgeführt werden. Ich finde es durchaus legitim, wenn ein Händler die Garantieleistung von der Inanspruchnahme einer kostenlosen Nachuntersuchung abhängig macht.


      Matthias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!