Umtauschrecht und Garantie
Von: , Frage gestellt am So, 2. Jan 2000
Mein Problem: In 2/99 habe ich ein Fahrrad gekauft. In 11/99 sind die Konterschrauben an einem Tretlager kaputtgegangen.
Beim Kauf unterschrieb ich eine Bestätigung des Erhaltes der Ware die gleichzeitig Garantiekarte ist, auf der der Händler 3 Jahre Garantie auf Rahmen und Gabel gibt.
Der Händler weigerte sich nun die Reparatur auf Garantie durchzuführen, da laut Garantiekarte mit dem Fahrrad eine Beschreibung des Rades übergeben worden sei (habe ich nicht erhalten!) aus der sich ergebe,die Garantie gelte nur dann, wenn innerhalb 6 Wochen nach Kauf eine (kostenlose) Inspektion durch den Händler durchgeführt werde.
Im übrigen sei ich selbst schuld an dem Schaden, der mit ordnungsgemäß durchgeführter Inspektion gar nicht erst aufgetreten wäre.
Als ich dann versuchte mich zumindest auf Kulanzbasis mit dem Händler zu einigen wurde ich des Geschäftes verwiesen.
Wer hat Tips ?
Danke im voraus
Ute
