Einfahrt Tag und Nacht freihalten

Sowas steht natürlich auch vor meiner Einfahrt. Wenn ich jetzt selber davor parke, kann ich dann eine Verwarnung bekommen? Was ist eigentlich eine „Einfahrt“. Kann ich da jedes Gartentor dazu machen?

Welche Foren gibt es denn noch, in denen ich solche Fragen klären kann?

Danke für jede/n Frage/Hinweis

Gastoon

Sowas steht natürlich auch vor meiner Einfahrt. Wenn ich jetzt
selber davor parke, kann ich dann eine Verwarnung bekommen?

Falls es deine eigene Einfahrt ist kannst du auch nicht verwarnt werden, den dies tut meistens nur das Ordnungsamt, nachdem es vom Benutzer der Einfahrt darüber informiert wurde, dass dort jemand die Einfahrt behindert hat.
:Was ist eigentlich eine „Einfahrt“. Kann ich da jedes

Gartentor dazu machen?

Eine Einfahrt ist dadurch kenntlich, dass der Bordstein dort abgesengt wurde und die Einfahrt dazu benutzt wird um zur Garage zu fahren oder zu einem Einstellplatz.
Hilfreich sind auch Hinweisschilder

Welche Foren gibt es denn noch, in denen ich solche Fragen
klären kann?

Danke für jede/n Frage/Hinweis

Gastoon

HAllo Jaclyn,

Danke für deine Rückmeldung. Dass ich mich nicht selber anzeige ist klar, aber meine Frage ist: Angenommen es kommt jemand vom Ordungsamt vorbei (Politesse o.ä.) und denkt sich, ohh der parkt ja vor einer Einfahrt. Oder es zeigt jemand den Parkenden an. Ist die Verwarnung für oder bei allen, also auch beim „Eigentümer“ gültig?

Das mit dem Bordstein klappt auch nicht immer. In meiner Strasse hats nur niedrige Bordsteine, vermutlich, weil man beim Anlegen der Strasse noch nicht so genau wusste, wo die neuen Anwohner ihre Einfahrt haben.

Gastoon

Das steht natürlich auch vor meiner Einfahrt. Wenn ich jetzt
selber davor parke, kann ich dann eine Verwarnung bekommen?

Falls es deine eigene Einfahrt ist kannst du auch nicht
verwarnt werden, den dies tut meistens nur das Ordnungsamt,
nachdem es vom Benutzer der Einfahrt darüber informiert wurde,
dass dort jemand die Einfahrt behindert hat.
:Was ist eigentlich eine „Einfahrt“. Kann ich da jedes

Gartentor dazu machen?

Eine Einfahrt ist dadurch kenntlich, dass der Bordstein dort
abgesengt wurde und die Einfahrt dazu benutzt wird um zur
Garage zu fahren oder zu einem Einstellplatz.
Hilfreich sind auch Hinweisschilder

Welche Foren gibt es denn noch, in denen ich solche Fragen
klären kann?

Danke für jede/n Frage/Hinweis

Gastoon

Hi,

also meines Wissens hat ein Schild, was Du Dir selber ans Tor nagelst keinerlei offiziellen Charakter. Das Ordnungsamt wird also wegen des Schildes weder Dich noch jemand anderen verwarnen. Es ist im Prinzip nur eine Bitte bzw. eine Warnung von Dir an einen eventuellen Parksünder - mehr nicht.

Gruß
Stefan

StVO § 12 Halten und Parken
(…)
(3) Das Parken ist unzulässig
(…)
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
(…)
9. vor Bordsteinabsenkungen.

Hört sich so an, als könnte eine zufällig vorbeikommende Politesse schon ein Knöllchen verteilen, oder? Außerdem schliesst das imho den Besitzer des Grundstücks nicht aus.

Gruß,

Doc

Meine Antwort…
…und die Frage bezogen sich auf das Vorhandensein eines Schildes „Einfahrt freihalten“. IMO kann man durch solche Schilder weder ein Parkverbot schaffen noch aufheben.

Gruß
Stefan

Meine Antwort widerum
… bezog sich in erster Linie auf den Ausgangsbeitrag und erst in zweiter Linie auf Deine Antwort, sich macht nämlich die ganze Diskussion hinfällig. Schild hin oder her - die Rechtslage scheint klar: Vor Einfahrten darf niemand parken, auch nicht der Besitzer der Einfahrt. Kommt eine Politesse vorbei, kann sie ein Knöllchen verteilen. Wie’s in der Praxis gehandhabt wird steht auf einem anderen Blatt, da hab ich keine Erfahrung.

Gruß,

Doc. :smile:

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