Rechtsanwältin kassiert trotz Mandatsniederlegung

Hallo!

Meine Anwältin hat mir eine Rechnung geschickt, obwohl Sie das Mandat niedergelegt hat. Der Fall ist bei weitem noch nicht abgeschlossen!
Kann Sie trotzdem das volle Honorar verlangen?

Hallo Bernd,
um die Rechnung genau zu überprüfen, müßte man, wie immer, wenn man sich aufs juristische Parkett begibt, Einzelheiten wissen, aber generell gilt, daß ein Anwalt bei Mandatsniederlegung alle bis dahin angefallenen Gebühren abrechnen darf.
Sorry…
Cajun

Hallo Cajun!

Alle angefallenen Kosten abrechnen ist ja noch OK, doch darf sie den vollen Satz anrechnen?!?

Gruß
Bernd

Hallo Bernd,
was verstehst Du unter „vollem Satz“? Die sog. 10/10-Gebühr? Ob sie den abrechnen darf, kann ich so nicht sagen. Am besten wäre, wenn Du die Einzelheiten nicht ins Brett posten möchtest, Du mailst mir mal die Rechnung und schilderst mir den Fall, dann kann ich mehr sagen. Allerdings vorab schon mal die Info, wenn in der Rechnung z.B. was von „§ 118 BRAGO“ oder „§ 20 BRAGO“ steht, hat Deine Anwältin einen gewissen Spielraum. Steht das was von „§ 31 I 1 BRAGO“, darf die Anwältin die 10/10 u.U. unbedingt nehmen, das ist eine sog. Festgebühr, aber auch hier hängt es davon ab, was sie gemacht hat, z.B. eine Klage eingereicht oder, falls Du beklagt warst, dem Gericht mitgeteilt, daß Du Dich gegen die Klage verteidigen willst oder den Anspruch anerkennst oder, oder, oder… Ich könnte hier jetzt noch zwei Stunden über Kostenrecht referieren und alle Möglichkeiten, die gegeben sein könnten, darstellen, aber ich denke, das erspare ich uns und dem Brett. Mail mir, wenn Du Genaueres wissen willst. Wenn Dir das zu persönlich ist, kannst Du vielleicht mal bei der für Deinen Bezirk zuständigen Rechtsanwaltskammer oder beim Anwaltsverein anrufen und die fragen, ob die Rechnung in Ordnung ist.
Gruß, Cajun