Hallo,
im Prinzip gehts um Mietminderung durch Mängel.
Aber in diesem Fall wird die Mängelbeseitigung durch den Mieter (gibt den Handwerkern keinen Termin) verhindert.
Entsprechende Suchergebnisse behandeln immer nur die Problematik, wenn der Vermieter die Mängelbeseitigung nicht durchführt aber nicht den umgekehrten Fall.
Weiss jemand einen Tipp, wo man darüber Infos erhält?
Gruß;Georg
Hi Georg,
du kommst hier nur weiter, wenn du dem Mieter schriftlich den mit den Handwerkern vereinbarten Termin mitteilst und ihn aufforderst, zu der angegebenen Zeit den Handwerkern Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Du solltest ihn darauf hinweisen, dass er die Kosten dafür tragen muß, wenn er den Termin platzen läßt.
Sollte er sich immer noch unbeugsam zeigen, wirst du ihn verklagen müssen, damit dir der Zugang zur Wohnung nicht weiter verwehrt wird.
Gruß,
Francesco
Hallo,
grundsätzlich muss der Mieter nicht einen Termin akzeptieren, den du ihm vor die Nase setzt. Andererseits kann er auch nicht ständig Termine ablehnen. Er begibt sich damit ins rechtliche Abseits, da er damit erkennen lässt, dass ihm nicht wirklich an der Reparatur gelegen ist. Aus seiner Obhutspflicht (er hat im Sinne der Beobachtung und Duldung -nicht Reparatur- für die Erhaltung der Wohnung zu sorgen) ergibt sich, dass er die Reparatur ermöglichen muss (indem er den Handwerkern den Zutritt zur Wohnung ermöglicht).
Eine Möglichkeit wäre, den Mieter aufzufordern, drei Termine zu nennen. Zu den üblichen Handwerkerzeiten und zB innerhalb der nächsten vier Wochen. Hier ist es dann aber nötig, einen Handwerker bei der Hand zu haben, der auch kurzfristig verfügbar ist. Dadurch würdest du ihm den schwarzen Peter zuspielen.
Gruss, Niels
Hallo, Francesco
Vielen Dank für Deinen Hinweis.
Gruß und einen schönen Tag ; Georg
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Hallo, Niels
vielen Dank für deine Info. Das mit dem Handwerker habe schon so versucht, dass der vor Ort den Termin mit dem Mieter absprechen wollte.
Der Mieter aber dem Handwerker ganz klar gesagt hat, das er z.Zt. keinen Termin nennen wird.
Dann sieht man ganz schön alt aus.
Gruß und einen schönene Tag;Georg
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Hallo,
Der Mieter aber dem Handwerker ganz klar gesagt hat, das er
z.Zt. keinen Termin nennen wird.
Dann sieht man ganz schön alt aus.
Ja wenn das so ist, hast du doch beste Karten! Wenn der Mieter die Beseitigung eines Mangels nicht zulässt, hat er auch kein Recht auf Mietminderung (es scheint ihm ja wohl um eine billige Wohnung zu gehen).
Noch einmal: Der Vermieter hat die Pflicht, das Mietobjekt in vertagsgemäßem Zustand zu halten (was du ja auch tun willst) und der Mieter hat die Pflicht zur Duldung der dazu erforderlichen Maßnahmen (was er scheinbar nicht will). Dass Maßnahmen erforderlich sind, hat der Mieter mit seiner Mietminderung selbst bestätigt. Wenn er sich dagegen sträubt, macht er sich dir gegenüber u. U. sogar schadensersatzpflichtig (wenn der Schaden durch die Verzögerung zunimmt).
Du wirst allerdings nicht um einen Rechtsanwalt herumkommen, denn du wirst wohl auf Duldung klagen müssen.
Gruss, Niels