Hi!
Annahme:
Aufgrund einer privaten, mündlichen Vereinbarung (deren Bedingung seitens des Mieters nicht eingehalten worden ist, die Sache ist aber auch nicht einklagbar) bezahlt der Mieter (wohlwollend gerechnet) ca. 60 Prozent der „normalen“ Miete.
Ist es möglich, die Miete sofort auf den in der Gegend üblichen Stand zu erhöhen? Falls nein, wie hoch darf die Erhöhung maximal ausfallen?
Der Mietvertrag läuft bis 01.03.2003. Er soll wegen Eigenbedarfs auch zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden. Wie wäre hier eine handfeste Formulierung?
Ist es ein Vorteil, die Kündigung bereits jetzt auszusprechen, aber den vertraglich vereinbarten Termin natürlich in jedem Fall einzuhalten? Welche Chancen habe ich, den Mieter (solvent mit 2 Kleinkindern „loszuwerden“? Man hört ja immer von neuen Gesetzen, Quasi-Enteignung u.s.w.
Was muß ich also tun, um den Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt wirklich zu beenden und bis dahin die maximal mögliche Mietzinszahlung zu erzielen?
Vielen Dank im voraus,
Mathias
Hi Mathias,
zunächst einmal solltest du den Mietvertrag Punkt für Punkt durchlesen.
Wenn der Mietvertrag ohnehin befristet ist (du sagst, bis zum
01.03.2003), dann erfordert er nur dann eine Kündigung, wenn dies im Vertrag besonders verlangt wird, z.B. bei einer automatischen Verlängerung, wenn nicht gekündigt wird.
Auch die Miethöhe ist im Vertrag wohl eindeutig festgelegt. Daran mußt du dich orientieren.
Gruß,
Francesco
Hallo Francesco!
Zunächst einmal danke für die Antwort!
zunächst einmal solltest du den Mietvertrag Punkt für Punkt
durchlesen.
Wenn der Mietvertrag ohnehin befristet ist (du sagst, bis zum
01.03.2003), dann erfordert er nur dann eine Kündigung, wenn
dies im Vertrag besonders verlangt wird, z.B. bei einer
automatischen Verlängerung, wenn nicht gekündigt wird.
Eine Kündigung könnte schon nötig sein, da es eine Verlängerungsklausel gibt.
Auch die Miethöhe ist im Vertrag wohl eindeutig festgelegt.
Daran mußt du dich orientieren.
Das bedeutet also. daß die in einem befristeten Mietvertrag festgelegte Miethöhe für die Laufzeit bindend ist?
Danke und Grüße,
Mathias