Probleme mit Möbelhaus/Küche (Achtung:recht lang!)

Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Mär 2002

Mahlzeit!

Ich komme heute mal wieder mit ´nem "kleinen" Problem auf Euch zu :-)

Achtung, die Vorgeschichte ist relativ lang, ist aber wichtig, um das Problem nachvollziehen zu können.

Zur Vorgeschichte:

Bekannte von uns bestellten im Juno 2001 bei einem relativ großen Möbelhaus eine Küche Marke Nolte inkl. Einbau. Veranschlagter Preis lag bei ca. 13.500 DM. Angezahlt wurden knapp 4.000 Mark. Auftraggeber war mein Bekannter, der mit seiner Lebensabschnittsbevollmächtigten nicht verheiratet ist, bezahlt hat allerdings sie.

Lieferung der Küche und der Einbau erfolgten Ende September, gleichzeitig wurde der Rest von ca. 9.500 Mark gezahlt. Bezahlt wurde wieder von ihr. Schon unmittelbar nach dem Einbau stellten unsere Bekannten fest, das diverse Mängel vorhanden waren. Sie teilten dies auch sofort den Monteuren mit, diese namen die Mängel auf, in Anbetracht der an diesem Tag bereits fortgeschrittenen Stunde (war schon 20.30h) vereinbarte man eine spätere Klärung. Für zwei der Mängel wurde sofort ein Preisnachlaß von 150 Mark gewährt, dies wurde entsprechend protokolliert und gleich mit der Restzahlung verrechnet.

Soweit so gut. Erst nach Nachfragen unserer Bekannten wurde dann im Oktober ein neuer Termin vereinbart, dieser wurde vom Lieferanten nicht eingehalten und dann schließlich am vereibarten Tag etwa sechs Stunden nach dem vereinbarten Zeitpunkt (gegen 22.30h !) telefonisch lapidar abgesagt.
Danach wurde noch zweimal ein Termin vereinbart, der jedesmal aus irgendwelchen Gründen (immer von Seiten des Lieferanten) nicht eingehalten wurde.

Schließlich erfolgte eine erneute telefonische Terminvereinbarung für Anfang Januar, allerdings wurde seitens unserer Bekannten darauf bestanden, das nicht wieder die Monteure vor Ort erscheinen sollten, sondern stattdessen ein namentlich benannter Kundendienstleiter zwecks detaillierter Mängelaufnahme. Hintergrund dessen waren einige unschöne "Zusammenstöße" unserer Bekannten mit den Monteuren, seitens des Lieferanten wurde auch fest zugesagt, das eben der Kundendienstleiter erscheinen würde.

Ab diese Moment kam ich dann ins Spiel, meine Bekannten hatten mich gebeten, zu diesem Termin zugegen zu sein, weil mein Bekannter nicht da sein würde und er seine Partnerin nicht allein lassen wollte. So sind wir dann auch verfahren. Zu dem vereinbarten Termin erschien jedoch keineswegs der angekündigte KD-Leiter, stattdessen tauchten wieder die beiden Monteure auf. Angeblich wußten die beiden nicht, das statt ihrer der KD-Leiter kommen sollte.

Der Termin verlief aus meiner Sicht vorhersehbar, die beiden Monteure waren der Meinung, man solle sich wegen der Mängel nicht so "pissig" haben, das ginge halt nicht anders. Außerdem fanden die Herrschaften die Tatsache der Bemängelung "Ziemlich hinterfotzig", weil es ja schließlich Kollegen wären, da "solle man sich nicht so anstellen". Dazu muß erwähnt werden, das mein Bekannter ebenfalls für dieses Möbelhaus als Fahrer und Monteur arbeitet. Doch aus meiner Sicht spielt dies keine Rolle.

Trotz dieser Meinung wollten die Herren beginnen, die bemängelten Teile auszubauen. Dies haben wir aus mehreren Gründen abgelehnt. Erstens war es recht spät (ca. 19.00h), da sind laut Hausordnung Lärmverursachende Tätigkeiten untersagt. Desweiteren hatten wir um eine detaillierte Mängelaufnahme gebeten. Und mit einer unbrauchbaren, zerlegten Küche kann auch keiner was anfangen. Nach kurzer aber heftiger Diskussion und einigen weiteren Nettigkeiten der Herrschaften mir gegenüber habe ich die Herren dann betont höflich aber deutlich darauf hingewiesen, das sie entweder die Mängel aufnehmen oder die Wohnung verlassen sollten. Daraufhin begannen die Herren widerwillig mit der Mängelaufnahme. Einige kleinere Mängel wie schiefe Türen oder ´ne hängende Schublade haben sie dann doch mit unserem Einverständnis sofort behoben.

Einige gravierendere Mängel wollten sie überhaupt nicht aufnehmen, dies erforderte weitere Diskussionen. Am Ende (nach immerhin fast zwei Stunden) hatten sie schließlich alle Mängel aufgenommen, dabei kam laut Mängelprotokoll ein noch erforderlicher Arbeitsaufwand von insgesamt 240 Minuten für zwei Monteure, also satte acht Arbeitsstunden zusammen. Zuzüglich auszutauschender Teile versteht sich. Meine Bekannte unterschrieb das Protokoll und die Herren verschwanden.

Knapp vierzehn Tage später kam ein formloser Brief des Möbelhauses. Es wurde mitgeteilt, das seitens des Möbelhauses unsere Bekannte nicht als Ansprechpartner angesehen werden würde, da sie schließlich nicht der Auftraggeber wäre. Außerdem teilte man mit, das die Rücksprache mit dem Auftraggeber (zur Erinnerung: der Lebenspartner!) ergeben hätte, das keine Mängel mehr vorhanden wären, damit hätte sich die Angelegenheit erledigt.

Dieses Schreiben fanden wir schon recht dreist, mal abgesehen von der völligen Falschaussage. Mit unserem Bekannten hat erstens niemand diesbezüglich gesprochen und zweitens hätte er sowas natürlich nie behauptet. Jedenfalls habe ich daraufhin einen recht netten Brief verfasst, den wir direkt an den Vorstandsvorsitzenden adressierten. Inhalt war eine satte Beschwerde, die Androhung rechtlicher Schritte sowohl wegen der bisher fehlenden Gewährleistung und auch wegen der Falschaussage und die Aufforderung zur umgehenden Mängelbeseitigung.

Dieses Schreiben von mir (natürlich von unserer Bekannten verfasst und unterzeichnet) schlug wohl dort ein wie eine Granate :-)
Da unserer Bekannter dort ebenfalls arbeitet, spürte er das direkt. Plötzlich durfte er Sonderschichten machen, er bekam besonders nette Liefertouren, kurz gesagt: Man ließ ihn Spießrutenlaufen.

Seitens des Möbelhauses kam von einer leitenden Persönlichkeit ein recht nettes, in Untertönen jedoch unverschämtes Schreiben, worin man sich natürlich für die Unannehmlichkeiten entschuldigte. Zwecks einer einvernehmlichen Lösung würde man gern einen Ortstermin zur detaillierten Mängelfeststellung vereinbaren. Dieser Termin ist nun inzwischen vereinbart, Ende nächster Woche kommt dieser hochgestellte Mensch persönlich. Seitens des Möbelhauses wurde clevererweise dafür gesorgt, das mein Bekannter natürlich an diesem Tag auswärts arbeiten darf. Aber ich selbst werde wowieso wieder dabei sein.

Jetzt hat mein Bekannter aber mehr oder weniger zufällig bei seinem Arbeitgeber ein Gespräch mitbekommen, wo es um genau diese Sache ging. Aller Voraussicht nach wird seitens des Verantwortlichen unserer Bekannten der Vorschlag unterbreitet werden, das das Möbelhaus von dem Vertrag zurücktreten will. Mit anderen Worten, man will wahrscheinlich die gesamte Küche wieder ausbauen und ihr das Geld zurückzahlen. Ob es dann tatsächlich so läuft, wissen wir natürlich noch nicht, es sieht jedenfalls so aus.

Das wollen jedoch unsere Bekannten nicht. Sie wollen die Küche aus mehreren Gründen behalten, nur eben in einwandfreiem Zustand. Erstens würde eine Rücknahme bedeuten, das sie bis zur Lieferung einer neuen Küche komplett ohne Küche dastehen würden, was auch nicht so super ist. Außerdem wollten sie ja genau diese Küche haben, sie haben lange drauf gespart.

Wie auch immer, jetzt zur eigentlichen Frage: Kann das Möbelhaus jetzt einfach so vom Vertrag zurücktreten? Oder können unsere Bekannten auf Erfüllung bestehen? Notfalls wären sie bereit, diesen Anspruch auch gerichtlich durchzusetzen. Ich bin mir da jetzt irgendwie nicht mehr sicher, aus meinem Gefühl heraus würde ich sagen, sie müssen sich nicht auf eine Rücknahme einlassen. Eventuell wird vom Möbelhaus ja auch gesagt, entweder sie akzeptieren einen Preisnachlaß oder eben sie lassen sich auf eine Rücknahme ein. Nachdem, was mein Bekannter in der Firma mitbekommen hat, wollen die wohl definitiv nicht nachbessern, weil es wohl ein Sch...aufwand wäre. Dazu sollte ich vielleicht erwähnen, das die Monteure die Möbel wirklich arg versaut haben. Angefangen bei falsch ausgesägten Geräteöffnungen über zu kurze Blenden bis hin zu falsch gesägten Paßleisten. Richtiger Pfusch eben.

Also, wer kann mir da was zu sagen? Am besten mit den Rechtlichen Hintergründen...

Ich bin natürlich wie immer für jede Hilfe dankbar.

Bye...

Der Dicke MD.

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Probleme mit Möbelhaus/Küche (Achtung:recht la

    Hi Dicker,

    hier ist die Geschichte wohl an einem Punkt angekommen, wo eine Entscheidung fällig ist. Nämlich: Geht man mit Volldampf an die Sache ran und will sein Recht durchsetzen oder sucht man die wirtschaftlich günstigste und risikoärmste Lösung.
    Im ersteren Fall sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Es wird erkennbar in einen Gerichtsprozeß münden. Das einzige Mittel, mit dem man drohen könnte, ist die Klage.
    Die zweite Alternative ist ein einvernehmlicher außergerichtlicher Vergleich. Hierzu müßte ein kompetenter Mensch des Möbelhauses gefunden werden, der auch bereit ist, sich mit euch an einen Tisch zu setzen und gemeinsam eine Lösung zu suchen.
    Rechtlich gibt es verschiedene Wege, die im einzelnen auszuloten sind. Hierzu müßte der Fall aber noch detaillierter durchleuchtet werden.

    Gruß,
    Francesco

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Probleme mit Möbelhaus/Küche

      Moin, Francesco! hier ist die Geschichte wohl an einem Punkt angekommen, wo
      eine Entscheidung fällig ist.
      Yup. Ich glaube, das sehen wir alle gleich :-) Nämlich: Geht man mit Volldampf
      an die Sache ran und will sein Recht durchsetzen oder sucht
      man die wirtschaftlich günstigste und risikoärmste Lösung.
      Also Fakt ist, das sie die Küche gern behalten wollen. Sie wollen aber gleichzeitig, das die vorhandenen Mängel fachgerecht behoben werden. Im ersteren Fall sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
      Es wird erkennbar in einen Gerichtsprozeß münden. Das einzige
      Mittel, mit dem man drohen könnte, ist die Klage.
      Die zweite Alternative ist ein einvernehmlicher
      außergerichtlicher Vergleich. Hierzu müßte ein kompetenter
      Mensch des Möbelhauses gefunden werden, der auch bereit ist,
      sich mit euch an einen Tisch zu setzen und gemeinsam eine
      Lösung zu suchen.
      Hmmm. Wir werden wohl erstmal den Termin am Samstag abwarten. Derjenige, der da kommen will (so er denn wirklich kommt), wurde angeblich vom Vorstand des Unternehmens persönlich beauftragt, die Angelegenheit zu bereinigen. Von daher gebe ich zunächst mal die Hoffnung nicht auf, doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Rechtlich gibt es verschiedene Wege, die im einzelnen
      auszuloten sind. Hierzu müßte der Fall aber noch detaillierter
      durchleuchtet werden.
      Genau hier sehe ich ja Schwierigkeiten. Die Frage ist eigentlich ganz einfach. Wenn man es darauf anlegt, kann man das Möbelhaus zur Nachbesserung zwingen? Einerseits ist es ja so, das man als Kunde ja auch nicht so einfach vom Kauf zurücktreten kann. Kann also (nach 2001er Recht) das Möbelhaus so einfach zurücktreten?

      Wenn vorher klar ist, das unsere Bekannten (notfalls eben auch mit RA und Rechtsweg) auf Erfüllung und damit Nachbesserung bestehen können, dann werden sie das auch durchsetzen. Das Problem, was wir damit haben, ist eben die Unwissenheit. Wenn der Bevollmächtigte am Samstag sagt, er will für das Möbelhaus vom Vertrag zurücktreten und keinesfalls nachbessern lassen, dann fragt sich: Müssen unsere Bekannten dies akzeptieren? Oder können sie, wie ich hoffe, den Anbieter notfalls gerichtlich zur Nachbesserung zwingen?

      Ich wäre Dir dankbar, wenn Du dazu noch eine Aussage für mich hättest. Das der Weg übers Gericht im Zweifel der längere ist, das ist schon klar. Die Frage ist nur, ob er sich lohnen würde.

      Gruß und

      Bye...

      Der Dicke MD.

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Probleme mit Möbelhaus/Küche

        Hi Dicker,

        das Möbelhaus hat kein Rücktrittsrecht. Deine Freunde haben den Vertrag durch Zahlung erfüllt.
        Wenn die Kaufsache nicht vertragsgerecht geliefert und montiert worden ist, besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Diese Möglichkeit muß dem Verkäufer eingeräumt werden. Es kann sich durchaus als notwendig erweisen, dass mehrmals nachgebessert werden muß. Insofern muß der Käufer Geduld haben, kann aber mit angemessener Fristsetzung Druck machen. Scheitert die Nachbesserung, ist zu entscheiden, ob Kaufpreisminderung, Rücktritt oder Neulieferung verlangt werden soll.
        Die Verzögerungstaktik des Möbelhauses deutet darauf hin, dass sie nicht sonderlich bereit sind, auf die Belange deiner Freunde einzugehen. Damit wäre der Gang zu einem Rechtsanwalt erforderlich.

        Gruß,
        Francesco

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Einmal noch bitte :-)

          Moin Francesco!

          Erstmal wie immer ganz großes Danke!

          Wenn ich nicht zuviel verlange, würd ich aber gern nochmal nachhaken... das Möbelhaus hat kein Rücktrittsrecht.
          Das ist eine Klasse Aussage! Woraus begründet sich diese? Ich schätze mal, BGB, oder?
          Ich vermute jetzt mal, die Verpflichtung zur Leistung des Möbelhauses beruht auf BGB §433. Deine Freunde haben den Vertrag durch Zahlung erfüllt.
          Das ist soweit schon klar. Wenn die Kaufsache nicht vertragsgerecht geliefert und
          montiert worden ist, besteht ein Anspruch auf Nachbesserung.
          Diese Möglichkeit muß dem Verkäufer eingeräumt werden. Es kann
          sich durchaus als notwendig erweisen, dass mehrmals
          nachgebessert werden muß. Insofern muß der Käufer Geduld
          haben, kann aber mit angemessener Fristsetzung Druck machen.
          Soweit auch kein Problem. Die Betroffenen haben ja eine Nachbesserung ausdrücklich verlangt und sind auch bereit, diese zu ermöglichen. Irgendwie sperrt sich ja nur das Möbelhaus dagegen. Scheitert die Nachbesserung, ist zu entscheiden, ob
          Kaufpreisminderung, Rücktritt oder Neulieferung verlangt
          werden soll.
          Woraus resultiert dies? Ich habe eigentlich nur gefunden, das die Käufer das Recht haben, Wandelung (also Rücktritt) oder Minderung verlangen können. Das wollen sie ja eigentlich nicht. Gilt hier vielleicht auch der alte §480 BGB (Gattungskauf)? Dann wäre die Verpflichtung zur Neulieferung ja klar. Aber was mich beruhigt ist, das ich nirgends was gefunden habe, was den Verkäufer berechtigen würde, zurückzutreten. Das ist doch schon mal was. Die einzige Möglichkeit wäre vielleicht, das die argumentieren, sie hätten kein Interesse mehr an der Erfüllung. Wäre das so einfach möglich? Die Verzögerungstaktik des Möbelhauses deutet darauf hin, dass
          sie nicht sonderlich bereit sind, auf die Belange deiner
          Freunde einzugehen. Damit wäre der Gang zu einem Rechtsanwalt
          erforderlich.
          Das sehen wir ganz genauso. Wir werden wohl jetzt den Samstag abwarten und danach dann in Abhängigkeit vom Ergebnis entscheiden. Mir geht es mit diesen Fragen eigentlich darum, im Vorfeld zu wissen, ob man sich auf einen Rücktritt seitens des Möbelhauses einlassen müßte. Das scheint mir nicht so. Von daher kann ich meine Bekannten beruhigen, denke ich. So wie ich das sehe, kann man das Möbelhaus durchaus zur Nachbesserung zwingen, oder?

          Nochmal ein ganz herzliches Dankeschön und viele Grüße an Dich.

          Bye...

          Der Dicke MD.

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