Re^3: Normen, Richtlinien, etc. was gibt´s, was bi
Hallo Kai,
Danke für die gesandte Antwort, Marco!
bitte.
was ist verpflichtend (verbindlich), was ist nur Empfehlung?
Das kommt auf den Kontext drauf an. Bitte erläutere deinen
Hintergrund näher, dann kann ich darauf eingehen, ansonsten
wird das eine Examensarbeit für Juristen.
Ich mache in einer Firma ein Praktikum die bei
Ausschreibungen Lastenhefte mit sendet, in den die technische
Aufgabe beschrieben ist.
Es wird vorgegeben, dass DIN, ISO, etc. (unter anderem auch
werksinterne Richtlinien) einzu-halten sind. Die Fa. möchte
den Auftragnehmer ermutigen uns kostengünstige
Realisierungs-varianten zukommen zu lassen und den von ihnen
erdachten Weg abzuweichen, wenn dies Kostenvorteile bringt.
Also soll ich in dem Pflichtenheft etwas hinschreiben wie:
„Bitte berücksichtigen Sie DIN,ISO, Maschinenrichtlinie etc.
....
Bei Nutzengewinn darf mit dem Einverständnis des Auftraggebers
von der [sowieso Empfeh-lung, Verordnung , was auch immer]
abgewichen werden.
Dabei soll dieser Satz natürlich legal bleiben und nicht zu
Strafverstößen animieren.
Da ich kein Jurist bin, bin ich überfordert.
(Was weiß ich was für DIN´s ISO´s etc. alle berücksichtigt
werden können und müssen und von welchen man abweichen kann.)
Fall a) es geht um Grossprojekte in einem Grossbetrieb
Hier könnte der Auftraggeber (AG) aus seiner Erfahrung heraus Spezifikationen verfassen (=Lastenhefte) und dem AN den Weg zur Realisierung überlassen. Allerdings muss dann der AG gegenüber der Genehmigungsbehörde (je nach Anlage Wasserbehörde, Umweltbehörde) nachweisen, dass diese Anlage dem Stand der Technik (=DIN) bzw. Stand der Wissenschaft entspricht (vgl. entsprechende Passi im z.B. BImSchG). Wenn das entsprechende Amt unflexibel ist, kann es passieren, dass der AG (auf eigene Kosten) diese Lösung ummmodeln muss.
Fall b) es geht um max. mittlere Projekte in einem mittleren Betrieb
Hier dürften die Kosten für den Behördenkram höher sein als ev. Einsparungen, daher sollten die Lastenhefte sich auf die DINs zurückziehen (als Stand der Technik), bei Anlagen die Stand der Wissenschaft sein müssen, sollte man dem AN die Beweislast aufhalsen.
Tschuess Marco.
P.S.: So weit im groben, ich biete Dir an es detailierte per email zu diskutieren. Ich hab ein paar Erfahrungen auf dem Gebiet.