Normen, Richtlinien, etc. was gibt´s, was bindet?

Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Mär 2002

Normen, Richtlinien, Spezifikation und was es so gibt.

Wo erfahren ich was für Arten es alles gibt und

was ist verpflichtend (verbindlich), was ist nur Empfehlung?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Normen, Richtlinien, etc. was gibt´s, was bind

    Hallo Kai, Normen,
    geben den 'Stand der Technik' wieder Richtlinien,
    weicher formuliert als Normen Spezifikation
    i.d.R. Angabe des Herstellers über die Fertigungstoleranzen und die zugesicherten Eigenschaften. und was es so gibt.
    Technische Anleitung
    nur Verwaltungsintern bindend Wo erfahren ich was für Arten es alles gibt und
    das Stichwort heisst 'untergesetzl. Regelwerk', unter diesem Stichwort sollte in jurist. Fachbüchern was zu finden sein
    was ist verpflichtend (verbindlich), was ist nur Empfehlung?
    Das kommt auf den Kontext drauf an. Bitte erläutere deinen Hintergrund näher, dann kann ich darauf eingehen, ansonsten wird das eine Examensarbeit für Juristen.

    Tschuess Marco.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Normen, Richtlinien, etc. was gibt´s, was bi

      Danke für die gesandte Antwort, Marco! was ist verpflichtend (verbindlich), was ist nur Empfehlung?
      Das kommt auf den Kontext drauf an. Bitte erläutere deinen
      Hintergrund näher, dann kann ich darauf eingehen, ansonsten
      wird das eine Examensarbeit für Juristen.
      Ich mache in einer Firma ein Praktikum die bei Ausschreibungen Lastenhefte mit sendet, in den die technische Aufgabe beschrieben ist.
      Es wird vorgegeben, dass DIN, ISO, etc. (unter anderem auch werksinterne Richtlinien) einzu-halten sind. Die Fa. möchte den Auftragnehmer ermutigen uns kostengünstige Realisierungs-varianten zukommen zu lassen und den von ihnen erdachten Weg abzuweichen, wenn dies Kostenvorteile bringt.
      Also soll ich in dem Pflichtenheft etwas hinschreiben wie:
      „Bitte berücksichtigen Sie DIN,ISO, Maschinenrichtlinie etc. ....
      Bei Nutzengewinn darf mit dem Einverständnis des Auftraggebers von der [sowieso Empfeh-lung, Verordnung , was auch immer] abgewichen werden.

      Dabei soll dieser Satz natürlich legal bleiben und nicht zu Strafverstößen animieren.
      Da ich kein Jurist bin, bin ich überfordert.
      (Was weiß ich was für DIN´s ISO´s etc. alle berücksichtigt werden können und müssen und von welchen man abweichen kann.)

      • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Normen, Richtlinien, etc. was gibt´s, was bi

        Hallo Kai, Danke für die gesandte Antwort, Marco!
        bitte. was ist verpflichtend (verbindlich), was ist nur Empfehlung?
        Das kommt auf den Kontext drauf an. Bitte erläutere deinen
        Hintergrund näher, dann kann ich darauf eingehen, ansonsten
        wird das eine Examensarbeit für Juristen.
        Ich mache in einer Firma ein Praktikum die bei
        Ausschreibungen Lastenhefte mit sendet, in den die technische
        Aufgabe beschrieben ist.
        Es wird vorgegeben, dass DIN, ISO, etc. (unter anderem auch
        werksinterne Richtlinien) einzu-halten sind. Die Fa. möchte
        den Auftragnehmer ermutigen uns kostengünstige
        Realisierungs-varianten zukommen zu lassen und den von ihnen
        erdachten Weg abzuweichen, wenn dies Kostenvorteile bringt.
        Also soll ich in dem Pflichtenheft etwas hinschreiben wie:
        „Bitte berücksichtigen Sie DIN,ISO, Maschinenrichtlinie etc.
        ....
        Bei Nutzengewinn darf mit dem Einverständnis des Auftraggebers
        von der [sowieso Empfeh-lung, Verordnung , was auch immer]
        abgewichen werden.

        Dabei soll dieser Satz natürlich legal bleiben und nicht zu
        Strafverstößen animieren.
        Da ich kein Jurist bin, bin ich überfordert.
        (Was weiß ich was für DIN´s ISO´s etc. alle berücksichtigt
        werden können und müssen und von welchen man abweichen kann.)
        Fall a) es geht um Grossprojekte in einem Grossbetrieb
        Hier könnte der Auftraggeber (AG) aus seiner Erfahrung heraus Spezifikationen verfassen (=Lastenhefte) und dem AN den Weg zur Realisierung überlassen. Allerdings muss dann der AG gegenüber der Genehmigungsbehörde (je nach Anlage Wasserbehörde, Umweltbehörde) nachweisen, dass diese Anlage dem Stand der Technik (=DIN) bzw. Stand der Wissenschaft entspricht (vgl. entsprechende Passi im z.B. BImSchG). Wenn das entsprechende Amt unflexibel ist, kann es passieren, dass der AG (auf eigene Kosten) diese Lösung ummmodeln muss.

        Fall b) es geht um max. mittlere Projekte in einem mittleren Betrieb
        Hier dürften die Kosten für den Behördenkram höher sein als ev. Einsparungen, daher sollten die Lastenhefte sich auf die DINs zurückziehen (als Stand der Technik), bei Anlagen die Stand der Wissenschaft sein müssen, sollte man dem AN die Beweislast aufhalsen.

        Tschuess Marco.
        P.S.: So weit im groben, ich biete Dir an es detailierte per email zu diskutieren. Ich hab ein paar Erfahrungen auf dem Gebiet.

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