Hallo Wolfgang,
ich weiß nicht, woher du dein Wissen beziehst - es stimmt einfach nicht, was du sagst.
Die Rechtslage ist (s.StVO) eindeutig.
Hallo!
Lieber Himmel, was soll denn solcher Unfug.
Frag den Bundesminister für Verkehr, die diese Regelung schon vor zig Jahren so geschaffen hat.
Das ist ein völlig
anderer Fall, der hier schlicht nicht zur Diskussion stand.
Ist es nicht. Es wurde gefragt, ob ein Streckenverbot (Geschwindigkeitsbegrenzung, Überholverbot u.ä.) durch eine Einmündung aufgehoben wird.
Ganz eindeutig nein.
Es
ging um den umgekehrten Fall: Eine wie auch immer geartete
Beschränkung wird durch eine Einmündung aufgehoben.
Da gilt ausdrücklich nur für Halte- und Parkverbote, da es dort ausdrücklich („expressiv verbis“) in der StVO steht.
Bei Streckenverboten steht es ausdrücklich nicht.
Andernfalls müßte man, von der Einmündung kommend, zunächst
die Straße im weiten Umkreis nach irgendwelchen Beschränkungen
absuchen. Das ist natürlich Unfug. Also muß eine Beschränkung
nach jeder Einfahrt erneut angezeigt werden, wenn sie weiter
gelten soll.
Hier unterscheiden sich Theorie und Praxis.
Streckenverbote werden nach einer Einmündung wiederholt oder aufgehoben, damit eben keiner in diese Falle tappt.
Ungeachtet dessen gibt es den umgekehrten Fall, daß sich eine
Beschränkung sozusagen durch die Örtlichkeit von selbst
auflöst. Da steht irgendein Beschränkungsschild, weil es um
eine enge Kurve geht, weil dort Gleise liegen oder am
Straßenrand gebuddelt wird. Nur bei ganz offenkundigen
Verhältnissen wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Richtig. Steht ja auch so in der StVO. Es ist dann ein „Streckenverbot in Verbindung mit einem Gefahrzeichen“.
Das Streckenverbot endet, wenn die Gefahr offensichtlich nicht mehr besteht.
Abgesehen von den geschlossenen Gebieten (Ortschaft, Tempo
30-Zone) gibt es ohne Ausnahme keinen einzigen Fall , wo
man in eine Straße einbiegt, auf der eine Beschränkung gilt,
ohne daß die Beschränkung nach der Einmündung angezeigt wird.
s.o.: Theorie und Praxis.
Schließlich kann man nur Beschränkungen beachten, die auch im
Straßenverlauf angezeigt werden.
habe ich das irgendwann angezweifelt??
Gruß
HaWeThie
Ach ja: bevor du fragst, wie ich zu meinem Wissen komme - schau in meine ViKa - ich bin vom Fach.