Hallo, meine Fa. hat zur Zeit wenig zu tun, und sie schicken mich früher nach Hause, sodass ich nicht auf meine 38 Stunden pro Woche komme und „Minusstunden“ mache. Ist das erlaubt? Was kann ich tun? Einen BR haben wir nicht…
Hallo Thomas,
ist leider etwas dürftig, was du schreibst. Hier mal meine Sicht der Dinge:
Hallo, meine Fa. hat zur Zeit wenig zu tun, und sie schicken
mich früher nach Hause,
Sei froh, andere Firmen schicken einem bei lauer Auftragslage gleich dauerhaft nach Hause…
sodass ich nicht auf meine 38 Stunden
pro Woche komme und „Minusstunden“ mache.
Klingt so, als ob Du ein Zeitkonto hast. Wo ist das Problem? Wirst Du nach Zeit bezahlt? Musst Du einen Verdienstausfall fürchten? Wieviele Stunden werden Dir voraussichtlich fehlen? Kannst Du die Stunden anschliessend wieder aufbauen? Hier gibt es doch einigen Klärungsbedarf.
Ist das erlaubt?
Ja, warum nicht? Wenn keine expliziten Vereinbarungen über die Arbeitszeit gegeben sind, liegt das im Direktionsrecht des Unternehmers.
Was kann ich tun? Einen BR haben wir nicht…
Im Augenblick nix. Alles weitere hängt u.a. davon ab, auf was für einer Grundlage Du bezahlt wirst, was es für Vereinbarungen über Arbeitszeiten gibt (Gleitzeit, Zeitkonten usw.).
Gruss
Feanor
Hallo, meine Fa. hat zur Zeit wenig zu tun, und sie schicken
mich früher nach Hause, sodass ich nicht auf meine 38 Stunden
pro Woche komme und „Minusstunden“ mache. Ist das erlaubt? Was
kann ich tun? Einen BR haben wir nicht…
Hallo,
der Arbeitgeber muss Dir die Rechtsgrundlage nennen können, weshalb er Dich nach Hause schickt. Wenn Du einen Arbeitsvertrag über 38 Stunden hast, muss er Dir diese auch bezahlen. Vereinbarungen oder Tarifverträge enthalten möglicherweise eine derartige Klausel, dann aber mit Ansagefrist.
Mit einer Aussage stimme ich mit meinem Vorredner überein, Deine Informationen sind zu dürftig.
Die Aussage, Du kannst froh sein überhaupt Atbeit zu haben und Du sollst dafür auf eventuelle Rechte verzichten, ist geradezu abenteuerlich.
Verzicht hat in diesem Land noch keinem Arbeitnehmer genutzt und retten kannst Du einen Betrieb mit deartigen Aktionen auch nicht.
Deshalb solltest Du feststellen, was genau in Deinem Arbeitsvertrag steht. Hsst Du Gleitzeit oder eine ähnliche Klausel. Seid Ihr Tarifgebunden? Dann steht in Eurem Tarifvertrag vielleicht eine Klausel zur Beschäftigungssicherung.
Der hinweis auf das Direktionsrecht ist unsinnig.
Grüße Michael
Sorry, also ich bin Angestellter in einer Fa mit 15 Leuten, kein Tarif, kein Betriebsrat. Habe einen 38 Std. Vertrag, bekomme dafür mein Geld. Habe ein Konto, was plus aber auch minus bis zu einem gewissen Grad sein kann. Nun werde ich wegen geringer Arbeitsauslastung nach Hause geschickt und muß die miesen machen, natürlich bekomme ich weiterhin mein Geld, habe aber miese, die ich auch erstmal irgendwann wieder aufholen muß. Warum macht er dann nicht gleich Kurzarbeit…?
Hallo,
der Arbeitgeber muss Dir die Rechtsgrundlage nennen können,
weshalb er Dich nach Hause schickt. Wenn Du einen
Arbeitsvertrag über 38 Stunden hast, muss er Dir diese auch
bezahlen. Vereinbarungen oder Tarifverträge enthalten
möglicherweise eine derartige Klausel, dann aber mit
Ansagefrist.Mit einer Aussage stimme ich mit meinem Vorredner überein,
Deine Informationen sind zu dürftig.Die Aussage, Du kannst froh sein überhaupt Atbeit zu haben und
Du sollst dafür auf eventuelle Rechte verzichten, ist geradezu
abenteuerlich.Verzicht hat in diesem Land noch keinem Arbeitnehmer genutzt
und retten kannst Du einen Betrieb mit deartigen Aktionen auch
nicht.Deshalb solltest Du feststellen, was genau in Deinem
Arbeitsvertrag steht. Hsst Du Gleitzeit oder eine ähnliche
Klausel. Seid Ihr Tarifgebunden? Dann steht in Eurem
Tarifvertrag vielleicht eine Klausel zur
Beschäftigungssicherung.Der hinweis auf das Direktionsrecht ist unsinnig.
Grüße Michael
Hi,
Die Aussage, Du kannst froh sein überhaupt Atbeit zu haben und
Du sollst dafür auf eventuelle Rechte verzichten, ist geradezu
abenteuerlich.
Abenteuerlich? Leider gerade in kleinen Unternehmen mittlerweile wohl eher die Regel, oder? In der heutigen Zeit darf man wirklich froh sein, einer geregelten Arbeit nachzugehen. 32287 Firmeninsolvenzen, massiver Stellenabbau usw. sprechen eine sehr deutliche Sprache, nicht wahr?
Leider muss man feststellen, dass Gewerkschaftsforderungen auch nur sehr selten einen Arbeitsplatz erhalten…
Deshalb solltest Du feststellen, was genau in Deinem
Arbeitsvertrag steht. Hsst Du Gleitzeit oder eine ähnliche
Klausel. Seid Ihr Tarifgebunden? Dann steht in Eurem
Tarifvertrag vielleicht eine Klausel zur
Beschäftigungssicherung.
Sagte er ja, dass nicht. Und gerade bei Gleitzeit mit Zeitkonten: Wo zur Hölle ist das Problem? Bei einer damit verbundenen Gehaltskürzung würde ich das ja noch verstehen, aber so?
Der hinweis auf das Direktionsrecht ist unsinnig.
Mach Sachen. Wir stellen fest: Kein Tarifvertrag. Kein Betriebsrat. Wie heisst es so schön: „…die im Rahmen der vertraglich umschriebenen Verwendung des AN konkret noch nicht festgelegten Leistungspflichten nach Art, Ort und zeit im einzelnen nach billigem Ermessen zu bestimmen…“ Wenn er (was kaum vorstellbar ist bei Gleitzeitmodellen) einen Arbeitsvertrag hätte, in dem eine tägliche Arbeitszeit festgeschrieben steht, würde ich dir recht geben. Bei einer Wochen- oder Monatsarbeitszeit sehe ich da durchaus Möglichkeiten, als AG Arbeitszeiten auch mal zu verkürzen - vor allem, wenn dem MA ansonsten keine Nachteile entstehen.
Grüße Michael
Hallo Thomas,
Warum macht er dann nicht gleich Kurzarbeit…?
Weil er sich beim nächsten Auftrag die Diskussion bzgl. Überstunden/Sa-Arbeit mit Verweis auf das Arbeitszeitkonto sparen kann.
Tschuess Marco.
Hallo,
Abenteuerlich? Leider gerade in kleinen Unternehmen
mittlerweile wohl eher die Regel, oder? In der heutigen Zeit
darf man wirklich froh sein, einer geregelten Arbeit
nachzugehen. 32287 Firmeninsolvenzen, massiver Stellenabbau
usw. sprechen eine sehr deutliche Sprache, nicht wahr?
Keine dieser Insolvenzen ist durch Verzicht auf Arbeitnehmerrechte verhindert worden. Obwohl im letzten Jahr geradezu ein Boom von Verzichtslösungen auf die Angestellten niederging. Und es wird auch in Zukunft keine Insovenz verhindert, nur weil Arbeitnehmer auf Rechte verzichten.
Leider muss man feststellen, dass Gewerkschaftsforderungen
auch nur sehr selten einen Arbeitsplatz erhalten…
Welche Forderungen hättest Du gerne? Das Jahr 2000 war das gewinnreichste Jahr seit Kriegsende. Das Jahr 2001 hatte zwar weniger Gewinne als 2000, aber die Gewinne waren immer noch ordentlich. Die Steuerlast der Unternehmen wurde gesenkt. Die Produktivität steigt ebenfalls. Welche Forderungen sollen Gewerkschaften denn nun haben?
Mach Sachen. Wir stellen fest: Kein Tarifvertrag. Kein
Betriebsrat. Wie heisst es so schön: „…die im Rahmen der
vertraglich umschriebenen Verwendung des AN konkret noch nicht
festgelegten Leistungspflichten nach Art, Ort und zeit im
einzelnen nach billigem Ermessen zu bestimmen…“ Wenn er (was
kaum vorstellbar ist bei Gleitzeitmodellen) einen
Arbeitsvertrag hätte, in dem eine tägliche Arbeitszeit
festgeschrieben steht, würde ich dir recht geben. Bei einer
Wochen- oder Monatsarbeitszeit sehe ich da durchaus
Möglichkeiten, als AG Arbeitszeiten auch mal zu verkürzen -
vor allem, wenn dem MA ansonsten keine Nachteile entstehen.
Mit Fakten zu arbeiten, die bei meiner Antwort nicht vorlagen ist einfach. Dennoch hat der Kollege einen Arbeitsvertrag der eine 38 Stunden Woche vorschreibt. Da er allerdings einen Arbeitszeitkorridor vereinbart hat, kann der Arbeitgeber diesen nutzen. Soweit gebe ich Dir recht. Diese Klauseln eines Arbeitszeitkorridors ist übrigens auch in Tarifverträgen vereinbart. Trägt das auch zur Arbeitsplatzvernichtung von Gewerkschaften bei?
Grüße Michael
Sorry, also ich bin Angestellter in einer Fa mit 15 Leuten,
kein Tarif, kein Betriebsrat. Habe einen 38 Std. Vertrag,
bekomme dafür mein Geld. Habe ein Konto, was plus aber auch
minus bis zu einem gewissen Grad sein kann. Nun werde ich
wegen geringer Arbeitsauslastung nach Hause geschickt und muß
die miesen machen, natürlich bekomme ich weiterhin mein Geld,
habe aber miese, die ich auch erstmal irgendwann wieder
aufholen muß. Warum macht er dann nicht gleich Kurzarbeit…?
Hallo,
wenn Dein Arbeitsvertrag eine 38 Stunden Woche festlegt, aber gleichzeitig die Möglichkeit der Arbeitszeitverringerung besteht, kann der Arbeitgeber dies nutzen. Genauso wie er Deine Arbeitszeit verlängern könnte. Kurzarbeit soll gerade durch diesen Arbeitszeitkorridor verhindert werden. Wenn keine Gehaltsverluste eintreten ist dies meiner Meinung nach auch der bessere Weg. Das Du irgendwann die Arbeitszeit nachholen mußt ist nur natürlich. Bessere Regelungen gibt es auch in Tarifverträgen nicht.
Grüße Michael