Hallo,
wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert von 10 Euro? Nimmt sich ein Anwalt solch einer Sache überhaupt an? Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat: Wird diese auch bei solchen Beträgen aktiv?
Danke für eine Auskunft (auch, wo man sich hierüber informieren kann!)
Werner
wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert von
10 Euro?
Naja, die nehmen meine ich auch bei Nichtigkeiten einen Mindestlohn, da ist dann der Streitwert egal. So eine erstberatung beim Anwalt geht immer schon ins Geld…
Nimmt sich ein Anwalt solch einer Sache überhaupt an?
Wenn du ihn entsprechend entlohnst, macht jeder was…
Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat: Wird diese auch
bei solchen Beträgen aktiv?
Ich glaube kaum
Hallo, Werner,
wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert von
10 Euro? Nimmt sich ein Anwalt solch einer Sache überhaupt an?
der Mindestbetrag einer Gebühr beträgt 10 €. Bei einem Streitwert bis 300 € beträgt die volle Gebühr 25 €. Es wird aber kaum ein Anwalt in einem solchen Fall tätig werden. Das würde auch kaum der Rechtspflege dienen. (Manche RA´s haben diesen Anspruch ja noch.)
Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat: Wird diese auch
bei solchen Beträgen aktiv?
Kaum. Die Rechtsschutzversicherung wird erst da einsetzen, wo es auch die Gerichte tun. Als diese Versicherungen seinerzeit aufkamen war es guter Brauch, bspw. gegen jedes noch so kleine Bußgeld zu klagen. Es kostete ja nichts. Der Gesetzgeber hat wegen der Überlastung der Gerichte sinnvollerweise solche Kleinbetragsklagen nicht mehr zugelassen.
In der juris Datenbank läßt sich das eine oder andere dazu finden. Hier ein paar Links.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bragebo/inde…
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/brao/index.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gvg/index.html
Gruß
Wolfgang
Mindestlohn, da ist dann der Streitwert egal. So eine
erstberatung beim Anwalt geht immer schon ins Geld…
Erstberatung sind bei seriösen Anwälten kostenlos.
Bei der Erstberatung weiss der Anwalt meistens noch nicht alle Fakten.
Hi Ralf,
das ist wohl nicht richtig.
Für das Erstberatungsgespräch kann dir der Anwalt eine Pauschale von 180,- € berechnen. Das ist in der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) festgelegt.
Er muß dem Mandanten vorab allerdings sagen, dass es Geld kostet. Auch das ist dort festgeschrieben.
Gruß,
Francesco
wollte ich auch gerade anmerken
Die untere Grenze ist natürlich KOSTENLOS,
aber laut BRAGO darf einiges genommen werden.
Mein Vorredner hat da schon ganz recht!