Mietrecht: Brummgeräusche im Schlafzimmer

Hallo!

Wir haben im Februar eine Neubauwohnung bezogen. Von Anfang an haben wir mündlich beim Vermieter bemängelt, dass es ein recht lautes Brummgeräusch im Schlafzimmer und im angrenzenden Bad gibt. In etwa so, als würde im Nebenzimmer die Waschmaschine schleudern. Nach langem hin und her und viel Telefoniererei und Tests durch uns ist jetzt klar, dass es die Umwälzpumpe der Heizung im Kellerraum unter uns sein muß.

Der Heizungsbauer erklärt uns nun, dass das nicht zu ändern sei und man eine gewisse Geräuschbelastung hinnehmen müsse. Wir sehen das (natürlich) anders. Ich würde jetzt gerne einen Brief an den Vermieter schreiben mit der Bitte um Beseitigung, Fristsetzung etc. Meine Frage: Was haben wir für Rechte? Was müssen wir wirklich hinnehmen?

Danke Euch schon mal!

Viele Grüße,
Snoef
*die ganz schlecht schläft wegen dem Brummen*

Hallo,

den Vermieter schriftlich auf den Mangel nochmals hinweisen. Sodann auffordern, den Mangel zu beseitigen bis spätestens…
Hinweisen, dass nach erfolglosen Fristablauf die Miete gemindert wird. Dann Hinweis " Ab sofort stehen sämtliche Mietzahlungen unter Vorbehalt, insbesondere unter dem Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung".

Wir haben im Februar eine Neubauwohnung bezogen. Von Anfang an
haben wir mündlich beim Vermieter bemängelt, dass es ein recht
lautes Brummgeräusch im Schlafzimmer und im angrenzenden Bad
gibt. In etwa so, als würde im Nebenzimmer die Waschmaschine
schleudern. Nach langem hin und her und viel Telefoniererei
und Tests durch uns ist jetzt klar, dass es die Umwälzpumpe
der Heizung im Kellerraum unter uns sein muß.

Der Heizungsbauer erklärt uns nun, dass das nicht zu ändern
sei und man eine gewisse Geräuschbelastung hinnehmen müsse.

Eine Geräuschbelastung, die soweit geht, dass man nachts nicht schlafen kann, ist nicht üblich und auch nicht hinzunehmen. Der Heizungsbauer irrt.

Wir sehen das (natürlich) anders. Ich würde jetzt gerne einen
Brief an den Vermieter schreiben mit der Bitte um Beseitigung,
Fristsetzung etc. Meine Frage: Was haben wir für Rechte? Was
müssen wir wirklich hinnehmen?

Gruss Günter

Eine Geräuschbelastung, die soweit geht, dass man nachts nicht
schlafen kann, ist nicht üblich und auch nicht hinzunehmen.
Der Heizungsbauer irrt.

Sehe ich grundsätzlich auch so, aber mich würde interessieren, ob es da Grenzwerte in Dezibel gibt, die das ganze beweisbar machen. Ist ja ein Unterschied, ob der Mieter nun extrem empfindlich ist, oder die Pumpe extrem laut… :wink:

Pop

Hallo,

grundsätzlich ist es mal so, dass keinerlei Geräusche aus der Heizung/Heizkörpern stören dürfen, insbesondere nicht die Nachtruhe. Wenn - wie hier - beschrieben wurde, dass es sich anhört als würde nebenan eine Waschmaschine laufen, dann ist mit Sicherheit der Geräuschpegel nicht mehr unter „empfindlich“ zu betrachten.

Es gibt dB-Werte. Sie werden jedoch auf Lärmbelästigungen insgesamt bewertet. Im vorliegenden Fall reicht es aus, wenn durch Geräusche jemand immer wieder aufwacht, nicht schlafen kann oder wenn sich eine Umwälzpumpe in Betrieb setzt und durch plötzliches kurzfristiges Knacken in der Heizung jemand davon aufwacht. Geräusche in der Heizung sind grundsätzlich ein Mangel.

Gruss Günter

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Hallo!

Notfalls mal einen Architekten einschalten.Soweit mir bekannt ist
gibt es Massgaben bzgl. der Geräuschdämmung von Bauelementen,so
zum Beispiel von Wasserarmaturen.
Billige Baumarkt Teile erfüllen diese z.B. oft nicht. Mir ist dies aus eigener Erfahrung(ich bin der Vermieter) bekannt.Beim Austausch einer Badearmatur habe ich nämlich ein solches Teil
eingebaut und höre jetzt wenn der Mieter Badewasser einlaufen lässt.
mfg
PM