zahlungsunfähigkeit und die folgen?

hallo, mal ein paar fregen:

ich habe vor einigen jahren eine untermieterin gehabt,. besagte dame hat einen kaminofen bestellt, dieser wurde geliefert, als sie nicht da war. ich wusste nicht was es war, habe die lieferung aber angenommen und den empfang bestätigt, allerdings mit i.a
als die dame nun auszog, hat sie das teil auch mitgenommen, aber nie bezahlt.
die firma hat dann, weil sie nicht an sie herankamen, unbekannt verzogen… mich verklagt, weil ich unterschrieben habe.

nun ja, ich war derzeit im ausland, die verhandlung war passe und irgendwann wollte man mich verhaften, nur gegen zahlung der strafe blieb ich frei.
das thema is nun also gegessen.

aber nun hat die firma bei mir angerufen, will von mir schlappe 3000.- mark haben.
ich habe das geld aber nicht mal eben so. er hat mir nun gedroht, mich dranzukriegen, wenn ich nicht zahle. eine ratenzahlung will er nur mit bürgen genehmigen.
allerdings habe ich keinen, von der bank kriege ich auch nichts. wir haben so das existenzminimum zur verfügung aber keine sozialhilfe.

nun die frage, was kann mir passieren?
passiert ist das ganze vor etwa 3 jahren, allerdings erfuhr ich erst september 99 davon, weil ich wie gesagt im ausland tätig war.

was kann er nun alles machen? er hat damit gedroht mich einsperren zu lassen, ist das wirklich möglich?

bitte um schnelle antworten.

gruß

sonja

Hi Sonja,

wenn er einen vollstreckbaren Titel gegen dich hat, kann er 30 Jahre lang versuchen, an sein Geld zu kommen. Er kann dir z.B. in regelmäßigen Abständen einen Gerichtsvollzieher schicken. Die Kosten dafür werden alle zu deinen Schulden hinzukommen.
Wenn du wirklich nur knapp über dem Sozialhilfesatz liegst, kann der Gerichtsvollzieher allerdings bei dir nichts holen, außer evtl. vorhandene Wertgegenstände. Du solltest mit allen Einkommensunterlagen, Miet- und Heizkostennachweis und Nachweis über sonstige Belastungen zum örtlichen Sozialamt gehen und Dir bestätigen lassen, wie hoch dein sozialhilferechtlicher Bedarf ist. Außerdem solltest du dir dort sagen lassen, wie hoch deine Pfändungsfreigrenze ist. Mit diesen Unterlagen kannst du dann deinem Gläubiger, am besten regelmäßig von selbst, nachweisen, dass du nicht zahlungsfähig bist. Dadurch kannst du evtl. die Kosten für die fruchtlosen Gerichtsvollzieherbesuche sparen. Wenn du wirklich nicht zahlen kannst, und er weiß, dass bei dir nichts zu holen ist, und du ihm trotzdem eine Ratenzahlung anbietest, dann wird er sich auch ohne Bürgen darauf einlassen, denn dann kann er ja froh sein, wenn er überhaupt sein Geld bekommt. Schade, dass das so blöd für dich gelaufen ist!

Gruß,

Delia

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Zur Zahlung verpflichtet ist nur der Käufer als Vertragspartei. Wenn Du also wirklich nur den Empfang - ohne sonstige Verpflichtungen einzugehen - bestätigt hast, bist Du grundsätzlich überhaupt nicht zur Zahlung verpflichtet. Anderes kann sich allenfalls ergeben, wenn gegen Dich ein - inzwischen rechtskräftiger - Vollstreckungstitel (aus welchem Grund auch immer) erwirkt sein sollte. Hier dürfte dann selbst die Frist für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand verstrichen sein, wenn Du bereits vor mehr als einem Monat von diesem Titel Kenntnis erlangt hast.

Wenn du
wirklich nicht zahlen kannst, und er
weiß, dass bei dir nichts zu holen ist,
und du ihm trotzdem eine
Ratenzahlung anbietest, dann wird er sich
auch ohne Bürgen darauf einlassen, denn
dann kann er ja froh sein, wenn er
überhaupt sein Geld bekommt. Schade, dass
das so blöd für dich gelaufen ist!

Gruß,

Delia

hallo Delia, danke für die schnelle antwort.

na die knete habe ich nicht mal gerade so übrig, gerade im frühjahr, da habe ich fast keine einkünfte und zehre von dem weihnachtsgeschäft.

zu der ratenzahlung:

ich will ihm ja sein (ungerechterweise) zustehendes geld geben, aber er besteht darauf das ich einen bürgen ranschaffe. ich selber würde niemals für irgendwen bürgen, weder für eltern, freunde, mann etc, und ich würde niemals zulassen das das jemand für mich tut. ich bin freischaffende künstlerin und wenn ich morgen krank bin, ist übermorgen der bürge dran…

im übrigen habe ich aus der geschichte gelernt, niemals wieder nehme ich für irgendwen irgendwas an, nichtmal post :smile:. ist wohl sicherer, denn selbst wenn ich hier gewesen währe währe es wohl nicht weniger unangenehm gewesen.

tausend dank nochmal.

gruß

sonja

Hallo Sonja,

wie der Mensch an einen vollstreckbaren Titel gegen Dich gekommen ist, ist mir etwas schleierhaft. Aber er hat ihn nun und er kann ihn auch nutzen um von Dir zunächst DM 3000,- zu bekommen. Das heißt aber überhaupt nicht, das er das Geld auch behalten darf. Du solltest Dir überlegen das Geld mit Hilfe eines Anwalts zurückzufordern. Eine Beratungsstunde bei einem Anwalt kostet etwa 300,-. Das ist viel Geld, aber möglicherweise gut investiert. Versuche vielleicht vorher noch Deine Erfolgsaussichten zu klären, ich bin kein Jurist, mir in dieser Sache nur recht sicher.

Max

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