Nach dem mir hier so schön geholfen wurde, habe ich nun noch eine Frage, die sich aus dem SPIEGEL-Artikel ergibt.
Zur Erinnerung: es ging um einen Mann, der in den USA 14 unschuldig in Haft saß. „Die Entschädigung, sagen seine Anwälte, könne zwischen 500 Dollar und zehn Millionen liegen.“
Was sind die Kriterien, die hier angelegt werden? In Deutschland erhält so jemand meines Wissens einen festen - allerdings eher lächerlich geringen - Betrag (2,5 Euro pro Tag?).
Auch bei dieser Frage geht es mir nicht um den Betrag an sich (welcher Betrag ist schon richtig?). Aber für die Diskrepanz muß es doch eine Begründung geben. Also: wann erhält man 500 Dollar Haftentschädigung und wann 10 Millionen Dollar? Nur die bekannte Antwort „Es liegt an der Qualität der Anwälte und der Hautfarbe des Opfers“ kann es ja wohl nicht sein.
Hi Ralf,
schwierig, schwierig, weil es für diese Entschädigungszahlungen (‚Compensation for wrongful conviction and imprisonment‘) keine einheitlichen Bundesgesetze gibt. Die Höhe der Entschädigung kann jeder Bundesstaat selbst bestimmen.
Nun mal zu den harten Fakten:
Von den 50 Bundesstaaten haben 34 momentan überhaupt keine Gesetze über Entschädigungen für falsche Verurteilung und/oder Inhaftierung.
Von denen, die welche haben, ist bei den meisten die Entschädigungshöhe auf 300.000 US$ begrenzt. In New York und West Virginia gibt es in dieser Hinsicht keinen Limit. In den Gesetzen von Ohio ist eine Entschädigung von 40.000 US$ pro Jahr unschuldigen Einsitzens vorgesehen.
Zwei Drittel (!) der in den vergangenen zehn Jahren uschuldig Eingebuchteten haben überhaupt nix bekommen. Es gibt natürlich auch das andere Extreme: in Maryland wurden drei Jugendliche (fälschlicherweise) des Ladendiebstahls verdächtigt und 10 (in Worten: zehn) Minuten von der Security festgehalten. Einer der Jungs sollte sein T-Shirt ausziehen. Der Bengel bekam 850.000 US$ Entschädigung für ungerechtfertigtes Festhalten und Diffamierung.
Versteh’ einer die US-Gesetze… Interessant ist vielleicht auch die Tatsache, daß die Bundesstaaten in dem jeweiligen Etat eine - um es mal betriebswirtschaftlich auszudrücken - Rückstellung für derartige Entschädigungszahlung bilden.
Wie Du siehst, hängt es also weder von der Hautfarbe noch von der Qualität der Anwälte, sondern davon, in welchem Bundesstaat man die Arschkarte gezogen hat, ab.
Hier noch ein Link zum Thema ‚wenn ein Fall nicht passt, wird er halt passend gemacht‘: http://www.truthinjustice.org/convicting.htm
Ciao
Tessa
Hi,
auch wenn ich nicht mehr weiß, welche(n) Bundesstaat(en) es betraf: Geht es z.B. um die „Entschädigung“ von Angehörigen eines Toten, gibt es Fälle, in denen die Höhe der "Schadenersatz"zahlungen sich nach dem bemißt, was dieser in seinem Leben noch hätte verdienen können.
Ich kann mir vorstellen, daß das in „Deinem“ Fall auch eine Rolle spielt. War er Schuhverkäufer, gibts 500 $, war er Klempner, gibt´s 10 Mio. (Wenn man die beiden Bosheiten freundlicherweise verzeihen könnte…)
Gruß
Christian
Sooo kannst Du es nun auch nicht sagen…
Hi Christian,
auch wenn ich nicht mehr weiß, welche(n) Bundesstaat(en) es
betraf: Geht es z.B. um die „Entschädigung“ von Angehörigen
eines Toten, gibt es Fälle, in denen die Höhe der
"Schadenersatz"zahlungen sich nach dem bemißt, was dieser in
seinem Leben noch hätte verdienen können.
Ähm… Ich fürchte, da hast Du etwas mißverstanden. Es geht um die Entschädigung von Leuten, die unschuldig im Knast saßen und nicht um die Angehörigen der Toten…
Ich kann mir vorstellen, daß das in „Deinem“ Fall auch eine
Rolle spielt. War er Schuhverkäufer, gibts 500 $, war er
Klempner, gibt´s 10 Mio. (Wenn man die beiden Bosheiten
freundlicherweise verzeihen könnte…)
Um einen Bezug zu der ursprünglichen Frage wiederherzustelen… OK, mein Vergleich hinkt etwas, weil es um einen Fall aus Canada geht. Dennoch: in diesem Fall bekam die Familie des ermordeten Mädels (sie war damals 16) gerade einmal 75.000 kanadische Dollar. Da kann man wirklich nicht sagen, daß es sich die Entschädigung nach dem zu erwartenden Einkommen richtet.
Falls Interesse besteht: hier mehr über diesen und andere Fälle
http://www.gov.mb.ca/justice/sophonow/intro/index.html
http://www.canoe.ca/CNEWSLaw0111/05_sophonow-cp.html
http://www.cbc.ca/news/indepth/facts/wrong_convicted…
Viele Grüße
Tessa
… was dieser in seinem Leben noch hätte verdienen können.
Ich kann mir vorstellen, daß das in „Deinem“ Fall auch eine
Rolle spielt. War er Schuhverkäufer, gibts 500 $, war er
Klempner, gibt´s 10 Mio.
Hallo Christian,
wie wäre das bei einem Banker oder Beamten? Bekommen hätten sie noch viel, aber verdient rein nichts.
Auch ich entschuldige mich halbherzig für die Bosheit.
Gruß
Wolfgang
aber klar 
Hallo,
Ähm… Ich fürchte, da hast Du etwas mißverstanden. Es geht um
die Entschädigung von Leuten, die unschuldig im Knast saßen
und nicht um die Angehörigen der Toten…
das ist mir schon klar. Vielleicht war mein Anspruch, so kurz vor dem langen Wochenende, etwas zu hoch angesetzt. *fg* Ich meinte, daß evtl. in dem diskutierten Fall das Einkommen bei der Festsetzung der Entschädigung eine Rolle spielt, das der unschuldig Einsitzende in seiner „Abwesenheit“ sonst verdient hätte.
Um einen Bezug zu der ursprünglichen Frage
wiederherzustelen… OK, mein Vergleich hinkt etwas, weil es
um einen Fall aus Canada geht. Dennoch: in diesem Fall bekam
die Familie des ermordeten Mädels (sie war damals 16) gerade
einmal 75.000 kanadische Dollar. Da kann man wirklich nicht
sagen, daß es sich die Entschädigung nach dem zu erwartenden
Einkommen richtet.
Naja, erstens sind die Bundesstaaten der USA schon teilweise recht frei in ihrer Entscheidungsfindung, und, Du sagst es selbst, der Fall betraf Kanada. Aber: Du hast unfreiwillig auch bzgl. der USA recht, denn solche Fälle kommen vor. Begründet wurde das seinerzeit damit, daß zu so einem frühen Alter unmöglich feststellbar sei, was der Mensch noch verdient hätte (keine Ausbildung usw.). Man könne dem Entschädiger nicht zumuten, eine möglicherweise „zu hohe“ Entschädigung zu leisten. Dann hat man dann irgendeinen Bezug zum Mindestlohn hergestellt und diesen dann freundlicherweise abgezinst.
Gruß
Christian
Ergänzung
Hi Tessa,
schwierig, schwierig, weil es für diese
Entschädigungszahlungen (‚Compensation for wrongful conviction
and imprisonment‘) keine einheitlichen Bundesgesetze gibt.
Wenn ich dann damit zu tun habe, sind es „exemplary or punitive damages“… 
ES sind Zahlungen, die einfach geleistet werden müssen. Sie sollen einen Strafcharakter haben, um künftige Fehltritte zu vermeiden.
Dies geschieht mit der Privatwirtschaft genauso wie mit Behörden. Da kennen die Richter (und Privatpersonen in der Form des Hilfsrichters) keine Gnade.
Eine Strafzahlung wird bei Firmen schnell an der Bilanz gemessen und kann auch bei größeren Firmen einen ein- bis zweistelligen Prozentsatz (vor dem Komma wohlgemerkt) der Bilanzsumme haben.
Ich habe solch eine Klage auf dem Tisch liegen… schon genial, was Anwälte alles abrechnen dürfen… und auch gnadenlos machen…
Mal schauen, was bei uns rauskommt… der gute Mann ist Bauarbeiter und auf dem Baugeländer rumgeturnt (macht man denn sowas?) und natürlich runtergefallen… tja… war nicht ganz das Erdgeschoss *g* … jedenfalls hat er gerade noch so überlebt und will jetzt 80 Mio. Dollar…
Sodenn…
Gruß
Marco
Hi Marco,
auch Du hast die ursprüngliche Frage offenbar nicht verstanden.
ES sind Zahlungen, die einfach geleistet werden müssen. Sie
sollen einen Strafcharakter haben, um künftige Fehltritte zu
vermeiden.
Wie bitte? Wenn jemand zu Unrecht verurteilt wurde, jahrelang im Knast - wenn nicht gar in der Todeszelle - saß und Jahre später wegen erwiesener Unschuld freigelassen wird, soll es einen Strafcharakter haben?
Reden wir womöglich aneinander vorbei?!
Viele Grüße
Tessa
Aufpassen 
Hi Tessa,
auch Du hast die ursprüngliche Frage offenbar nicht
verstanden.
Doch doch… ich hab sie schon verstanden
und auch korrekt beantwortet…
Wie bitte? Wenn jemand zu Unrecht verurteilt wurde, jahrelang
im Knast - wenn nicht gar in der Todeszelle - saß und Jahre
später wegen erwiesener Unschuld freigelassen wird, soll es
einen Strafcharakter haben?
Ja. Für die verurteilende Stelle. Sie hat hier so einen Fehler an den Menschen begangen, dafür muss sie bestraft werden. Und dass andere Gerichte dies künftig mehr prüfen und nicht einfach aburteilen, hat diese Zahlung für die ehemals ausführende Behörde einen Strafcharakter mit Wirkung auf die anderen.
Für den Geschädigten selber entspricht es eher dem deutschen Schmerzensgeld.
Gruß
Marco
*Eimermitaschesuch* Sorry, Marco! (owT)
.
Von den 50 Bundesstaaten haben 34 momentan überhaupt keine
Gesetze über Entschädigungen für falsche Verurteilung und/oder
Inhaftierung.
Das heißt, dass dann der Richter selbst bestimmen kann, wie hoch die Entschädigung sein soll? Oder heißt das, dass es keine Entschädigung geben kann in diesen 34 Staaten, weil es hierfür kein Gesetz gibt?
auch wenn ich nicht mehr weiß, welche(n) Bundesstaat(en) es
betraf:
In „meinem“ Fall war es Oklahoma.
Ich kann mir vorstellen, daß das in „Deinem“ Fall auch eine
Rolle spielt. War er Schuhverkäufer, gibts 500 $, war er
Klempner, gibt´s 10 Mio. (Wenn man die beiden Bosheiten
freundlicherweise verzeihen könnte…)
Nein, glaube ich nicht. Denn die Anwälte des zu unrecht Verurteilten wussten ja, was er vorher war (Hilfsarbeiter und Tellerwäscher). Wenn es da eine solche Regelung gäbe, würde eine solche Spannweite in der Prognose keinen Sinn machen.
Hmmm…
Also, wie die genaue Rechtslage in diesen Bundesstaaten aussieht, weiß ich aus dem Kopf nicht. Allerdings wird es ähnlich, wie in Deutschland sein: wenn Du jemandem schadest, dann mußt Du ihm den Schaden ersetzen. Ich denke, daß in den besagten 34 Staaten mangels anderer Bestimmungen in einem solchen Fall das Federal Law oder die Verfassung (nebst ihren zig Zusätzen) greift.
Das heißt, dass dann der Richter selbst bestimmen kann, wie
hoch die Entschädigung sein soll? Oder heißt das, dass es
keine Entschädigung geben kann in diesen 34 Staaten, weil es
hierfür kein Gesetz gibt?
Wenn Du willst, kann ich mich nach den Feiertagen gerne schlau machen.
Ciao
Tessa
Wenn Du willst, kann ich mich nach den Feiertagen gerne schlau
machen.
Würde mich freuen. Aber nur wenn es nicht zu viel Mühe für Dich ist. Ist ja nicht wirklich wichtig. Ist mir nur mal so aufgefallen beim Zeitungslesen.