Vater - Kind nach neuem Recht

Hi!

Ich frage hier mal was an, weil es in einem anderen Forum eine heftige Diskussion zum Thema gibt :wink:

Also:

Erster Fall:

Mann und Frau sind _nicht_ miteinander verheiratet, haben aber ein gemeinsames Kind. Es gibt keinerlei dokumentierte Erklärung dazu, daß Vater und Mutter sich das Sorgerecht teilen. Nun verläßt der Vater auf Dauer die gemeinsame Wohnung und nimmt das Kind mit.

Kindesentziehung ja oder nein?

Zweiter Fall:
Gleiche Familien-Konstellation wie oben
dieses Mal verläßt der Vater die gemeinsame Wohnung, das Kind bleibt in der Obhut der Mutter.

Darf der Vater in irgendeiner Form als „Erziehungsberechtigter“ der Kindes auftreten bzw. im Namen des Kindes Rechtsgeschäfte tätigen?

Dritter Fall:
Gleiche Familien-Konstellation wie oben
Der Vater hat die gemeinsame Wohnung verlassen, das Kind ist in der Obhut der Mutter.
Die Mutter verhindert jeglichen Kontakt zwischen Vater und Kind mit dem Argument, daß dies nachteilig für das Kind sei.

Welche Möglichkeiten hat der Vater auf den gesetzlich verbrieften Umgang mit seinem Kind, wenn die Mutter das Betreten von Haus und Grund dem Vater verbietet, das Kind aber nicht für eine Kontaktaufnahme freigibt? Muß das Kind mittels Polizeigewalt oder Gerichtsvollzieher abgeholt werden?

Mit Bitte um Kommentare!
Grüße
Heinrich

Hallo Heinrich,

ich gehe in allen drei Fällen davon aus, daß die Vaterschaft anerkannt und/oder gerichtlich festgestellt wurde…

Erster Fall:
Kindesentziehung ja oder nein?

Ja, wenn nicht gar Kindesentführung, denn hier liegt das Sorgerecht einzig und allein bei der Mutter, wenn nicht eine gemeinsame Sorgeerklärung (§ 1626 Abs. 2 BGB) abgegeben wurde.

Zweiter Fall:
Darf der Vater in irgendeiner Form als
„Erziehungsberechtigter“ der Kindes auftreten bzw. im Namen
des Kindes Rechtsgeschäfte tätigen?

Nein; Begründung wie oben.

Dritter Fall:
Gleiche Familien-Konstellation wie oben
Der Vater hat die gemeinsame Wohnung verlassen, das Kind ist
in der Obhut der Mutter.
Die Mutter verhindert jeglichen Kontakt zwischen Vater und
Kind mit dem Argument, daß dies nachteilig für das Kind sei.

Nach dem neuen Kindschaftsrecht sieht es folgendermaßen aus:

§ 1684 Abs. 1 BGB: Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Das Kind hat ein eigenes Recht auf Umgang mit jedem Elternteil.

Welche Möglichkeiten hat der Vater auf den gesetzlich
verbrieften Umgang mit seinem Kind, wenn die Mutter das
Betreten von Haus und Grund dem Vater verbietet, das Kind aber
nicht für eine Kontaktaufnahme freigibt?

Zwar könnte sich die Mutter, wenn sie den Umgang ohne Begründung verhindert, unter bestimmten Umständen der Kindesentziehung (§ 325 StGB) schuldig machen, aaaaaaaber: nach § 1684 Abs. 4 BGB kann das Gericht auf Antrag das Umgangsrecht eines Elternteils einschränken oder ausschließen, wenn es zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Der Vater könnte sich natürlich Unterstützung beim Jugendamt holen, so daß die Treffen im Beisein einer Betreuerin auf neutralem Terrain stattfinden könnten.

Nach dem neuen Kindschaftsrecht hat der Vater Umgangsrecht
Muß das Kind mittels
Polizeigewalt oder Gerichtsvollzieher abgeholt werden?

Abgesehen davon, daß es auch nach dem neuen Kindschaftsrecht nicht möglich ist… So ganz ohne Emotionen geht es nun doch nicht. Stell Dir folgendes Szenario vor: es klingelt, vor der Tür stehst Du in Begleitung von zwei Polizisten und/oder eines Gerichtsvollziehers. Das Kind fängt an zu heulen, klammert sich schraubstockartig an der Mutter fest und will partout nicht mitgehen. Meinst Du wirklich, daß es dem Wohl des Kindes zuträglich ist, wenn es dann durch den Gerichtsvollzieher von der Mutter weggezerrt wird? Wohl kaum.

Der Vater sollte auf jeden Fall versuchen, eine vernünftige Lösung zu finden. Eventuell kann auch ein Mediator des Familiengerichts (ob Jugendämter Mediation anbieten, weiß ich nicht) in einer solchen Angelegenheit helfen.

Viele Grüße

Tessa

Sorge- und Umgangsrecht regeln sich nicht nur per Gesetz. Der Alltag schafft viel mehr Barrieren als der Gesetzgeber. Erster Marker ist für mich, egal, wer grad Hand an mein Kind anlegt, dessen Handwärme. Sind die Hände des andern kälter als meine, finde ich Mittel und Wege, mein Kind vor ihm zu schützen, egal wo. Auch wenn seine Stimme verkopft, wenn die Bauchstimme immer blecherner wird, weil er grad auf dem Sprung ist. Natürlich überbrückst du per Recht auch Ausnahmesituationen. Wenn es dann aber zur Richtlinie rudimentiert, ist das Miteinander die Maskerade nicht wert.