Minderung, Wandlung oder Tausch bei Mangel

Von: , Frage gestellt am Do, 28. Mär 2002

Ich habe am 20.12.01 in Hamburg bei einem Supermarkt ein Fahrrad gekauft dessen Zahn-kränze jetzt so verbogen/abgenutzt sind, das die Kette rutscht.
Die selbe Supermarktkette in Wilhelmshaven (dort wohne ich jetzt), hat mir zugesagt auch bei Ihnen reklamieren zu können.
Sie wollen das Fahrrad jedoch reparieren lassen und ich habe Angst, das diese Reparatur Monate dauern wird.
Deshalb möchte ich das Fahrrad (leichte Gebrauchtspuren) gegen ein anderes ( vom selben Rad stehen noch 2 da) dort umtauschen.
Der Supermarkt verweigert es.
Ich denke nach BGB kann ich Minderung, Wandlung oder Tausch verlangen (auch bei sichtbar benutzten Sachgegenständen)???

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: Minderung, Wandlung oder Tausch bei Mangel

    Ich denke nach BGB kann ich Minderung, Wandlung oder Tausch
    verlangen (auch bei sichtbar benutzten Sachgegenständen)???
    Hallo Kai,

    zunächst mußt Du dem Händler 2 Nachbesserungsversuche zubilligen. Schlagen die fehl, unterhält man sich über Minderung, Wandlung, Tausch oder Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises abzuglich eines Betrages für die stattgefundene Nutzung.

    Gruß
    Wolfgang

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