Unterschied Freistaat und Bundesland?

Hallo,

was ist eigentlich der Unterschied zwischen Freistaaten wie z.B. Bayern, Sachsen, Thüringen und „normalen“ Bundesländern?

Gruß, Jost

was ist eigentlich der Unterschied zwischen Freistaaten wie
z.B. Bayern, Sachsen, Thüringen und „normalen“ Bundesländern?

Hallo Jost,

es gibt auch die „Freie und Hansestadt Hamburg“ (die nennt sich wirklich genau so). Es gibt keinen Unterschied. Es ist ein Name, Schall und Rauch…

Gruß
Wolfgang

Hallo Jost,

ich denke, eine ziemlich ausführliche Erklärung zur Geschichte des Begriffs „Freistaat“ findest Du hier:

http://www.thueringen.de/de/ontothetop.html#lzt/thue…

Fazit ist wohl, dass die Staatsbezeichnung „Freistaat“ zur Zeit keine verfassungsrechtlichen Auswirkungen hat.

Gruß
Paula

Hi,

was ist eigentlich der Unterschied zwischen Freistaaten wie
z.B. Bayern, Sachsen, Thüringen und „normalen“ Bundesländern?

Unterschiede gibts keine. Freistaat war die Bezeichnung der meisten Dt. Länder in der Weimarer Republik. Ich komme derzeit nur nicht dahinter, warum Thüringen und Sachsen sich nach der Wende so genannt haben. Bayern war ja mehr oder weniger in der heutigen Form seit damals existent, da liegt es nahe, daß sie den Namen beibehalten haben.

Aber wie gesagt: Rein rechtlich und auch sonstwie gibt es da keine Unterschiede zu den BUndesländern. Soweit ich das in Erinnerung habe, steht auch im Grundgesetz nirgendwo das Wort „Freistaat“ (was ja die Voraussetzung für Sonderrechte oder -wege wäre), aber da kann ich mich irren.

Gruß
Christian

Hamburg
Hallo,

es gibt auch die „Freie und Hansestadt Hamburg“ (die nennt
sich wirklich genau so).

wobei ich neulich mal gelesen habe, daß Hamburg nie der Titel „freie“ Stadt „verliehen“ worden ist. Das haben die sich im Laufe der Jahre einfach mal so angelacht. Aber ich kann ums Verrecken diesen Artikel nicht mehr finden.

Gruß
Christian

Hallo,

was ist eigentlich der Unterschied zwischen Freistaaten wie
z.B. Bayern, Sachsen, Thüringen und „normalen“ Bundesländern?

Bayern war seinerzeit so frei das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ nicht zu „unterschreiben“ (keine Ahnung wie der Fachbegriff ist), ob die anderen Freistaaten das auch so hielten weiß ich nicht.
Rein formell ist zumindest Bayern also immer noch ein freier Staat, obwohl das Grundgesetz de facto berücksichtigt wird, sonst gäbe es hier in Bayern z.B. noch die Todesstrafe.

Cu Rene

Hi René
das ist nicht korrekt:

bayern bzw der bayrische landtag hat zwar die Verfassung abgeleht, da sie nicht föderal und auch nicht christlich genug war, aber gleichzeitig die Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes für Bayern mit überwältigender Mehrheit bestätigt.

Abstimmungen in Bayern waren am 20. Mai 1949.
Siehe auch
http://www.dhm.de/lemo/html/Nachkriegsjahre/Entstehu…

Gruß
Mike

Hallo !

Freistaat,
im 19.Jh. entstandenes dt. Synonym für Republik (im Sinne eines »freien Volksstaates« im Unterschied zur Monarchie); innerhalb der Weimarer Republik amtl. Name der dt. Länder (außer Baden und Hessen); nach 1945 amtl. Bez. für Baden (bis 1953), Bayern sowie Sachsen (194752 und seit 1990) und Thüringen (seit 1993).

© 1999 Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG

Gruß Max

Hallo !

Die Freie Hansestadt Bremen nicht vergessen!

Freie und Hansestadt Hamburg:

1815 HH tritt dem Deutschen Bund bei.
1860 Demokratische Verfassung.
1866 Bündnis mit Preußen. Nahm nicht am Deutschen Krieg teil.
1871 Beitritt zum Deutschen Reich.

Gruß Max

Natürlich gilt das Grundgesetz in Bayern…
…denn sonst wäre Bayern nicht Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. „Freistaat“ ist nur ein Name und nichts weiter, da Deutschland, wie Österreich oder die Schweiz, nur einen einheitlichen Typus des Gliedstaates kennt. Anders ist aber zB die bundesstaatliche Organisation der Russischen Föderation, wo es drei unterschiedliche Typen von Gliedstaaten gibt.

Auch wenn ich die Vorgänge um Bayern bei der Unterzeichnung des Grundgesetzes nicht kenne: in Deutschland musste man jedenfalls bis 3.10.1990 zwischen Grundgesetz und Verfassung unterscheiden, sollte doch das Bonner Grundgesetz nur als Provisorium bis zur Verabschiedung einer (gesamt)deutschen Verfassung in Geltung stehen.

Gruß
Tom

Hallo !

Die Freie Hansestadt Bremen nicht vergessen!

Freie und Hansestadt Hamburg:

1815 HH tritt dem Deutschen Bund bei.
1860 Demokratische Verfassung.
1866 Bündnis mit Preußen. Nahm nicht am Deutschen Krieg teil.
1871 Beitritt zum Deutschen Reich.

Hallo Max,

die Bezeichnung „Freie Stadt“ geht bis auf das Mittelalter zurück. Die sich bis heute so bezeichnenden freien Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg gehörten nicht z.B. zu irgendwelchen Grafschaften, sondern hatten einen eigenen gewählten Rat und handelten als souveräne Staaten. Es ist noch keine 200 Jahre her, daß Lübeck französisch besetzt war. Lübeck führte auch Krieg gegen Dänemark, das bis 1864 bis an die Hamburger Stadtgrenze reichte. Altona war dänisch und erst 1937 wurde Hamburg mit Altona und anderen Elborten annähernd zum heutigen Stadtgebiet zusammengeschlossen. Auch erst seit 1937 gehört Lübeck zum Land Schleswig-Holstein. Spätestens seitdem ist die Bezeichnung „freie Stadt“ nur noch ein geschichtliches Überbleibsel ohne praktische Bedeutung.

Gruß
Wolfgang

Hallo !

Lübeck ist keine Freie Stadt, Lübeck ist nur kreisfreie Stadt, wie die meisten anderen Städte auch.

Wenn Lübeck Freie Stadt wäre, hätte sie, wie die anderen Bundesländer auch, eigene Kulturhoheit, Parlament usw. Das haben nur Hamburg und Bremen. Deshalb sind diese beiden Städte gleichzeitig Länder mit Rechten und Pflichten wie normale Bundesländer.

Die Geschichte Hamburgs ist mir sehr gut bekannt, habe dort sehr lange gelebt.

Gruß Max

Lübeck ist keine Freie Stadt, Lübeck ist nur kreisfreie Stadt,
wie die meisten anderen Städte auch.
Wenn Lübeck Freie Stadt wäre, hätte sie, wie die anderen
Bundesländer auch, eigene Kulturhoheit, Parlament usw. Das
haben nur Hamburg und Bremen. Deshalb sind diese beiden
Städte gleichzeitig Länder mit Rechten und Pflichten wie
normale Bundesländer.

Hallo Max,

die Bezeichnung „freie Stadt“ hat nichts damit zu tun, daß Bremen und Hamburg gleichzeitig Bundesländer sind. Der Begriff ist sehr viel älter als die Bundesrepublik. Es waren früher tatsächlich freie Städte mit eigener Außenpolitik, eigener Flagge auf Schiffahrtslinien, eigenen Streitkräften. Den Status als freie Städte hatten Hamburg, Bremen und Lübeck bis 1866, dem Beitrittsjahr zum norddeutschen Bund. Wenig später, nämlich 1871, war es mit der Freiheit endgültig vorbei, als die 3 Städte dem deutschen Reich angegliedert wurden. Seitdem ist die Bezeichnung „freie Stadt“ nur noch ein historisches Überbleibsel ohne praktische Bedeutung.

Der 1866 und 1871 abgegebenen Autonomie weinte wohl kaum jemand eine Träne nach, denn die komplette Infrastruktur eines Staates bis hin zu Streitkräften bereit zu halten, überforderte die Städte.

Den Status als Stadtstaaten innerhalb des Reiches hatten alle 3 Städte bis 1937, als weitreichende Neugliederungen stattfanden. Fläche und Einwohnerzahl Hamburgs vergrößerten sich durch Eingliederung Altonas und diverser Elbgemeinden, während Lübeck dem Land Schleswig-Holstein zugeordnet wurde.Viel geändert hatte sich dadurch für die Bürger nicht; die Existenz als freie Städte war da schon seit über 60 Jahren Vergangenheit.

Gruß
Wolfgang

Liebe Wer-Weiss-Wasler,

vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen!

ich denke, eine ziemlich ausführliche Erklärung zur Geschichte
des Begriffs „Freistaat“ findest Du hier:

http://www.thueringen.de/de/ontothetop.html#lzt/thue…

Fazit ist wohl, dass die Staatsbezeichnung „Freistaat“ zur
Zeit keine verfassungsrechtlichen Auswirkungen hat.

Liebe Paula,

danke für den Link. Der war wirklich sehr informativ.

Gruß, Jost