Mieter-Recht: Nebenkosten

Hallo liebe Wissenden!

Aus den Beiträgen im Archiv wurde ich nicht recht schlau, daher meine Anfrage hier:

Soeben erreichte mich eine Aufforderung zur Nachzahlung von Nebenkosten aus dem Jahr 1997 (01.07.-31.12.) und 1998 (01.01.-30.09.).

Das Ursprungsdatum der Forderung ist der 21.09.2001, da ich zwischenzeitlich 2x umgezogen bin, hat die Firma die Forderung jetzt (am 27.03.2002) an meine Eltern geschickt, deren Adresse wohl noch bekannt war.

Was mich besonders stört: die Zahlungsfrist endet am 08.04. (danke, dass ich doch 6 Tage Zeit bekomme! Ist es mein Problem, dass man sich jetzt erst meldet?) und es wird gleich mit dem Anwalt gedroht (insgesamt entspricht das Schreiben einer Mahnung und nicht einer Rechnung).

Mir war so, als gäbe es da eine Frist von 4 Jahren. Muss ich überhaupt noch (alles) zahlen?

Nicht, dass ich zahlungsunwillig bin, aber das Schreiben ist eine Unverschämtheit…

Gruß & danke für die Hilfe,

Myriam

Hallo,

Soeben erreichte mich eine Aufforderung zur Nachzahlung von
Nebenkosten aus dem Jahr 1997 (01.07.-31.12.)

Die Nebenkostennachforderung aus 1997 ist verjährt. Den Vermieter kurz hinweisen, dass nach vier Jahren die Kosten verjährt sind.

und 1998

(01.01.-30.09.).

Stimmen die Ein-und Auszugsdaten. Oder bist Du erst später ausgezogen und eine spätere Abrechnung war schon da. Wurde Dir nie etwas mit einer Kaution - sofern eine solche gezahlt - verrechnet ? Ist die Abrechnung mit Gradzahlen erfolgt und wenn ja, weshalb wurde keine Ablesung vorgenommen ? Zu prüfen ist die Plausibilität der anderen Kosten auf der Heizkostenabrechnung und bei Warmwasserkosten auch der Berechnungsschlüssel.

Das Ursprungsdatum der Forderung ist der 21.09.2001, da ich
zwischenzeitlich 2x umgezogen bin, hat die Firma die Forderung
jetzt (am 27.03.2002) an meine Eltern geschickt, deren
Adresse wohl noch bekannt war.

Das Datum der Rechnungsstellung ist unerheblich. Einzig und allein die Frage, für welchen Zeitraum diese Forderung verlangt wird, ist für die Bewertung der Verjährung massgeblich.

Was mich besonders stört: die Zahlungsfrist endet am 08.04.
(danke, dass ich doch 6 Tage Zeit bekomme!

Vorsorglich ein kurzes Anschreiben an Absender der Rechnungen. Erkläre dem Absender, dass Du die Unterlagen zuerst prüfen musst und ein zu kurz terminierter Zeitpunkt die Möglichkeit der Prüfung nicht ermöglicht. Fordere den Vermieter auf, wenn Du es direkt machen willst, Dir die Belege für alle in der Abrechnung aufgeführten Kosten zu übersenden.

"Sehr ge… usw.

die Abrechnungen für die Nebenkosten 1997 ist wegen Verjährung hinfällig. Eine Nachforderung für 1997 ist von mir nicht zu zahlen.

Bezüglich der Abrechnung 1998 habe ich Sie aufzufordern, mir hierher bis spätestens 30.04.2002 alle erforderlichen Belege über alle entstandenen Kosten vorzulegen. Bis zur Prüfung der Abrechnung wird ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht. Nach der Rechtssprechung ist ein Mieter erst zahlungspflichtig, wenn der Vermieter die angeforderten Belege vorgelegt hat und der Mieter ausreichend Zeit zur Pürfung hatte.

Mfg

(so könnte es sein, aber schlage genaue Prüfung der Abrechnung vor s.u.

Ist es mein

Problem, dass man sich jetzt erst meldet?) und es wird gleich
mit dem Anwalt gedroht (insgesamt entspricht das Schreiben
einer Mahnung und nicht einer Rechnung).

Setze Dich bitte mit mir direkt über Email in Verbindung. Ich habe den Verdacht, wenn Du jetzt erst die Rechnungen erhälst, gleichzeitig schon mit dem Anwalt gedroht wird, dass dann an der Abrechnung grundsätzlich etwas nicht stimmt. Aus der Praxis sind solche Vorgänge meist Hinweise auf „Ungereimtheiten“. Sollte von Dir dann nur wissen, Mietvertrag hast Du wohl kaum noch, ob die Kosten alle vereinbart wurden. Gib mir noch heute Antwort, damit ich Dir mitteilen kann, wohin Du mir Unterlagen faxen sollst.

Mir war so, als gäbe es da eine Frist von 4 Jahren. Muss ich
überhaupt noch (alles) zahlen?

Nicht, dass ich zahlungsunwillig bin, aber das Schreiben ist
eine Unverschämtheit…

Gruss Günter