Heiraten - was muss man rechtlich beachten?

guten tag aus berlin,
ich (m, 32) werde dieses jahr meine freundin heiraten. so weit so gut, die zeiten aber wo man sich ein versprechen fuers leben gibt sind mE vorbei - keiner weiss was die zukunft bringt. seltsamerweise wird man zwar ueberschwemmt von ratgebern fuer den tag der hochzeit bzw fuer die vorbereitungen dazu - und danach kommt dann gleich die abteilung partnerschaftsratgeber :wink: aber ich wuerde mich gerne mal informieren ueber die rechtlichen aspekte einer heirat (wir sind beide ledig, keine kinder) - was aendert sich durch die heirat, wo kann man sich umfassend informieren (zu meinem entsetzen konnte nich mal die standesbeamtin auf die banalsten fragen eine antwort geben)

ich jedenfalls komm mir vor wie der kaeufer einer katze im sack - man heiratet halt und hofft mal das es gut geht - das langt mir nicht (auch im interesse meiner verlobten)

wer kann mir ein gutes buch empfehlen (bitte weder reine rechtstexte noch partnerschaftsteile, sondern sowas wie finanztest style etc - eine aufzaehlung der sachen die tag x rechtlich nach sich ziehen - auch vorkehrungen die man treffen sollte falls man sich wieder trennt …)

thx!
peter

ps ich hoffe mal im bin im richtigen board?

G Ü T E R T R E N N U N G !!!

Hallo UPE ,

einen ersten Überblick findet man unter den Stichworten :

Ehevertrag
Gütertrenung
Scheidung
im Web .

z.B.

http://www.rechtspraxis.de/ehevertr.html

und besser nicht am falschen Ende sparen - sprich anwaltliche oder notarielle Beratung .

Ich persönlich sehe einen Ehevertrag wie eine Feuerversicherung - man hofft es niemals zu benötigen - aber wenn es passiert ist es besser man hat eine Police.

Gruß

HC

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Buchtipps
Hallo Peter,

hier ein paar Ratgeber zum Thema:

Heiraten. Rechtsratgeber für das Eheglück. 2001
ISBN 3499609010 Buch anschauen

Etwas älter:
Wichtige Rechtsfragen zur Ehe. 1996
ISBN 3423506113 Buch anschauen

Eine gute Übersicht über Eheverträge bietet:
Der individuelle Ehevertrag.
ISBN 3802934253 Buch anschauen

Alles Gute!
Diana

Sorry Max,

aber Deine Antwort ist wirklich von so einer überwältigenden Naivität, dass man sie einfach nicht unkommentiert lassen kann. Gütertrennung kann unter bestimmten Umständen natürlich sinnvoll sein, unter anderen ist sie es ganz und gar nicht! Man kann diese Frage einfach nicht mit einer so simplen Ein-Wort-Antwort beantworten. Beide Partner müssen sich gemeinsam über die Frage des Güterstandes klar werden und dann zu einem Ergebnis kommen, das ihrem speziellen und konkreten Einzelfall gerecht wird. Dabei ist insbesondere auch daran zu denken, dass sich die Rahmenbedingungen schnell ändern können (Kinder, Arbeitslosigkeit, Krankheit mit Berufsunfähigkeit, …). Einfach nur blind beim Standesamt „Gütertrennung“ zu schreien ist wie wenn ein Arzt bei Schmerzen im Daumen gleich zur Amputation des ganzen Arms schreiten würde.

Daher mein gegenteiliger Rat: Die Frage des Güterstandes ist eine zentrale Frage im Kontext der eventuell notwendigen Ausgestaltung eines Ehevertrages. Sie sollte daher nach ausführlicher fachlicher Beratung gemeinsam entschieden werden. Z.B. ist bei zwei etwa gleich verdienenden Ehegatten, die beide ein gleiches Risiko einer Erwerbslosigkeit haben, üblicherweise die Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Regelfall) ideal, da sie die Risiken beider Seiten ausgleicht (ähnlich einer Versicherung). Gütertrennung hingegen bietet sich bei absehbar deutlich unterschiedlicher Vermögensentwicklung in der Ehe an. Allerdings sollte die Gütertrennung dann nicht alleine stehen, sondern Absicherungsklauseln für den Fall von Kindern und Erwerbslosigkeit etc. haben, die eine gewisse Grundabsicherung bieten. Das vor der Ehe erworbene Vermögen spielt übrigens für den Güterstand keine Rolle (mit Ausnahme der nur im Gesetz vorgesehenen Gütergemeinschaft, die man aber noch nie in der Praxis gesehen hat).

Es kommt übrigens nicht von ungefähr, dass gerade viele Juristenehen ohne Ehevertrag auskommen. Nicht, dass sich die Beteiligten keine Gedanken gemacht hätten, sondern vielmehr dadurch, dass sie in ihrem speziellen Fall die gesetzliche Regelung als passend empfunden haben. Teilweise werden auch nur minimale Verträge aufgesetzt, die vom Umfang her deutlich unter denen liegen, die Nichtjuristen als „nötig“ erachten.

Kopfschüttelnde Grüße vom Wiz

G Ü T E R T R E N N U N G !!!

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