Kündigungsfrist

Hallo,
gibt es für einen Arbeitnehmer eine Möglichkeit zu einem früheren Zeitpunkt als vertraglich vereinbart das Arbeitsverhältnis zu beenden?
Ein konkretes Beispiel: Ein leitender Angestellter schliesst einen Arbeitsvertrag bei dem eine Kündigunsfrist von 6 Monaten vereinbart wird. Aufgrund von innerbetrieblichen problemen möchte er nun Kündigen. Hat er möglichkeiten die Kündigungsfrist zu verkürzen oder muss er sich an die 6 Monate halten?

Gruss
Tom

Hallo Tom

Leider sind Deine Angaben nicht so ausführlich, insbesondere was die „innerbetrieblichen“ Probleme betrifft, aber grundsätzlich sind Verträge dazu da, eingehalten zu werden.

Ich denke mal, der AN hat in diesem Fall ja auch einen gewissen Grund/Vorteil gehabt, eine solche Kündigungsfrist zu akzeptieren.

Wie dem auch sei, vielleicht mal wieder eine pragmatische Lösung, die ich bereits zweimal vollzogen habe. Fristgerecht kündigen, ohne in den darauffolgenden Gesprächen, den neuen Arbeitgeber zu nennen. Aber natürlich auf die pers. Fachkenntnissse sowie den pers. Ruf in der Branche hinweisen, so dass suggeriert wird, der AN wechselt zu einem Konkurrenten.

Im ersten Fall wurde ich mir nach drei Tagen die sofortige Freistellung und Auflösung des Vertrags angeboten, was ich auch akzeptiert habe. Am nächsten Ersten fing ich dann bei meiner neuen Firma an.

Im zweiten Fall wurde mir Gleiches nach zwei Wochen angeboten, was ich jedoch aus internen Gründen bei meinem neuen AG ablehnen musste. Ergo wurde ich „nur“ sofort freigestellt, so dass ich doch glatt sieben Wochen lang eine Australien-Reise unternehmen musste. *g*

Gruss
CrNiMo

Hallo Tom,

beide Vertragsparteien müssen sich an die Vereinbarungen des Arbeitsvertrages halten. Trotzdem kann sich ein Gespräch lohnen. Immerhin hat ein Arbeitgeber kaum ein Interesse an einem demotivierten Mitarbeiter, der nur noch das Nötigste erledigt und innerlich längst gekündigt hat. So wird sich oft eine Regelung finden lassen, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt, etwa Einarbeitung eines Nachfolgers oder Beendigung eines laufenden Projekts. Ohne harte Rechtsstandpunkte und im gegenseitigen Einvernehmen geht eben alles.

Gruß
Wolfgang

Hi!

Da sehe ich erst mal schwarz. Wenn in seinem Arbeitsvertrag 6 Monate steht, dann ist das erst mal ein Vertrag, an den sich beide Parteien halten müssen! Da es sich um einen leitenden Angestellten handelt, ist es auch gut möglich, dass eine Schadenersatzregelung vorliegt!

Aber: Wenn es ihm dort überhaupt nicht gefällt, sollte er vielleicht mal das Gespräch mit seinem Vorgesetzten suchen, ob man nicht eine Regelung mit Auflösungsvertrag treffen kann! Ich kann mir nicht vorstellen, dass es viele Arbeitgeber gibt, die auf die Erfüllung bestehen, wenn null Motivation mehr vorhanden ist! Klar - er wird kaum innerhalb einer Woche gehen können, aber der Versuch ist es Wert (vielleicht, bis eine neue Kraft gefunden ist…).

Ich weiß nicht, in welchem Posten er beschäftigt ist und wie groß seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind. Aber aus eigener Erfahrung (nicht ich - meine Frau) weiß ich, dass ein potentieller neuer Arbeitgeber evtl. bereit sein wird, die Schadenersatzansprüche bei einem Vertragsbruch zu übernehmen. Das ist allerdings kein Tipp von mir, da ich dieses Vorgehen in der Regel für ziemlich unfair dem alten Arbeitgeber gegenüber halte.

Liebe Grüße
Guido

P.S. Sollte ein Grund vorliegen, der so wichtig ist, dass das Weiterarbeiten bis zur Kündigungsfrist unzumutbar ist, dann kann er selbstverständlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen - aber: Ein wichtiger Grund!

Hallo Zusammen,
vielen herzlichen Dank für Eure Antworten. Ich denke ein Gespräch wird sich auf jeden Fall lohnen. Evtl. könnte ein Kompromiss gefunden werden. Wenn der Nachfolger eingearbeitet ist, könnte die Frist verkürzt werden.

Gruss
Tom