Tagessätze

Hallo,
wie werden die bemessen (Gehalt oder allg.
Vermögensverhältnisse des Angeklagten) ?
Insbesondere kann man die Tagessätze senken,
durch z.B. unbezahlten Urlaub oder Jobkündigung
über den Zeitraum der Anklage bis hin zur
Urteilsfällung.

Gruss
Enno

Hallo Enno,

die Höhe des Tagessatzes ist von dem Netto- Einkommen zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung abhängig. Sonstiges Vermögen (Eigentumswohnung, Guthaben auf dem Konto, Schmuck, die drei Daimler in der Garage, etc.) darf bei der Bemessung nicht berücksichtigt werden. Es gibt allerdings auch Gerichte, die die Auffassung vertreten, daß Wertpapiere und Vermögen, das zu spekulativen Zwecken angelegt wurde, mitberücksichtigt werden darf.

‚Normale‘ Schulden spielen bei der Bemessung des Tagessatzes keine Rolle (hier wird höchstens eine Ratenzahlung gewährt); wohl aber Schulden, die beispielsweise durch die Finanzierung des Eigenheims oder für die Sicherung der Altersvorsorge entstanden sind. Außerdem werden außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt (Unterhalt, Krankheitskosten, etc.).

Insbesondere kann man die Tagessätze senken,
durch z.B. unbezahlten Urlaub oder Jobkündigung
über den Zeitraum der Anklage bis hin zur
Urteilsfällung.

Die Kündigung oder ein unbezahlter Urlaub wird Dir wenig nützen, weil die Gerichte in solchen Fällen entweder von dem potentiellen Einkommen ausgehen oder das ALG bzw. die Sozialhilfe zugrundelegen.

Viele Grüße

Tessa

Danke (oT)