Ware nach Ebay-Auktion nicht erhalten,was tun ?

Hallo Leute,

ich habe für einigen Wochen ein Faxgerät ersteigert, das Geld dafür an die Verkäuferin auch überwiesen.
Die Verkäuferin sagt sie hat es mit der Post verschickt, aber bei mir ist es nicht angekommen.

Eigentlich ist es doch das Problem der Verkäuferin, wenn das Paket verloren gegangen ist und nicht meines.
Sie hat auch einen Suchauftrag bei der Post gestellt, aber es ist nicht aufgetaucht.

Frage: Kann ich mein Geld jetzt einfach zurückverlangen ?

Ich hatte Ihr eine Frist bis zum 7. April gesetzt.
Kann ich über die Bank das Geld zurückbuchen lassen?

Danke Euch.

Gruß
Carsten

Hallo,

es handelt sich sicher um eine bedauerliche Situation. Aber ich würde erstmal unterstellen, dass das Paket auf dem Postweg tatsächlich verloren gegangen ist. Solange dies aber von der Post nicht definitiv bestätigt wurde ist es auch verständlich, dass der Verkäufer das Geld nicht zurück zahlt. Denn es könnte ja sein, dass du die Ware hast und das Geld trotzdem zurück erhälst.
Warte ab, was die Post sagt. Häufig tauchen die Pakete komischerweise mit dem Stellen eines Nachforschungsantrags plötzlich wieder irgendwo auf.

Zurückbuchen lassen kannst du das Geld selbstverständlich nicht.

Viel Erfolg

Matthias

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Hallo Matthias,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Denn es könnte ja sein, dass du die Ware hast das Geld trotzdem
zurück erhälst.

>Wenn ich ein Paket bekomme, muß ich doch eine Empfangsbestätigung unterschreiben und wenn ich diese nicht habe
kann ich es doch auch nicht erhalten haben.

Warte ab, was die Post sagt. Häufig tauchen die Pakete
komischerweise mit dem Stellen eines Nachforschungsantrags
plötzlich wieder irgendwo auf.

>Wie lange muß ich denn darauf Warten, kann ich eine Frist setzen?

Zurückbuchen lassen kannst du das Geld selbstverständlich
nicht.

>Dann kann ich also falls es gar nicht auftaucht und ich mein Geld nicht zuürckbekomme, nur einen Anwalt einschalten.

Viel Erfolg

Matthias

>Danke, Gruß Carsten

Hallo Carsten,

>Wenn ich ein Paket bekomme, muß ich doch eine
Empfangsbestätigung unterschreiben und wenn ich diese nicht
habe kann ich es doch auch nicht erhalten haben.

Vielleicht hast ein Nachbar von Dir das teil angenommen ohne daß der Postmensch Dir eine Benachrichtigungskarte eingesteckt hat?

Warte ab, was die Post sagt. Häufig tauchen die Pakete
komischerweise mit dem Stellen eines Nachforschungsantrags
plötzlich wieder irgendwo auf.

>Wie lange muß ich denn darauf Warten, kann ich eine Frist
setzen?

So komisch daß klingt, bei der Post dauert das „etwas“ länger. Geschäftlich hatten wir den Fall, daß nach fast 16 (in Worten sechszehn) Wochen Bescheid bekamen, daß das Paket verloren war und dann ersetzt wurde.
Also fasse Dich in Geduld und setze Dich mit der Verkäuferin telefonisch auseinander, wie ihr beiden miteinander klarkommt.

>Dann kann ich also falls es gar nicht auftaucht und ich
mein Geld nicht zuürckbekomme, nur einen Anwalt einschalten.

Über wieviel Euro reden wir hier? War das Paket versichert? Wie hoch? Du kannst momentan nur warten und Dich in Geduld üben, bis die Post mit einer Antwort rüberkommt.

Bei Ebay gibt es die Möglichkeit die Sache über einen Treuhänder abzuwickeln, kostet zwar ein paar Mücken, aber der Ablauf erfolgt dann Zug um Zug. Geld an Treuhänder, Ware an treuhänder, Ware an Dich und Rückmeldung von Dir „Ware erhalten und in Ordnung“. Erst dann erhält der Verkäufer das Geld. Sollte man vielleicht in Erwägung ziehen, wenn die Ware etwas höherwertig ist. Aber auch hier wärst Du nicht gefeit, wenn die Post, oder wer auch immer, die Ware verbummelt.

Schönen Sonntag trotzdem noch,

Michael

Hallo Michael,
danke für Deine schnelle Antwort.

Vielleicht hast ein Nachbar von Dir das teil angenommen ohne
daß der Postmensch Dir eine Benachrichtigungskarte eingesteckt
hat?

>Ist außgeschlossen.

So komisch daß klingt, bei der Post dauert das „etwas“ länger.
Geschäftlich hatten wir den Fall, daß nach fast 16 (in Worten
sechszehn) Wochen Bescheid bekamen, daß das Paket verloren war
und dann ersetzt wurde.
Also fasse Dich in Geduld und setze Dich mit der Verkäuferin
telefonisch auseinander, wie ihr beiden miteinander klarkommt.

>Also kann ich mich wirklich nur in Gedult üben, so schwer es mir auch fällt.

Über wieviel Euro reden wir hier? War das Paket versichert?
Wie hoch? Du kannst momentan nur warten und Dich in Geduld
üben, bis die Post mit einer Antwort rüberkommt.

>Es waren 66 € und das Paket hat die Verkäuferin vermutlich nicht versichert.

Bei Ebay gibt es die Möglichkeit die Sache über einen
Treuhänder abzuwickeln, kostet zwar ein paar Mücken, aber der
Ablauf erfolgt dann Zug um Zug. Geld an Treuhänder, Ware an
treuhänder, Ware an Dich und Rückmeldung von Dir „Ware
erhalten und in Ordnung“. Erst dann erhält der Verkäufer das
Geld. Sollte man vielleicht in Erwägung ziehen, wenn die Ware
etwas höherwertig ist. Aber auch hier wärst Du nicht gefeit,
wenn die Post, oder wer auch immer, die Ware verbummelt.

>Guter Tip für das nächste mal.

Schönen Sonntag trotzdem noch,

Michael

Ebenfalls noch nen schönen Sonntag,
Gruß Carsten

Hallo Carsten,

>Es waren 66 € und das Paket hat die Verkäuferin vermutlich
nicht versichert.

Wenn es ein Postpaket war (kein Päckchen), dann ist es automatisch versichert, und zwar von der Post bis 500 Euro.

Aber wie schon gesagt, es wird eine Weile dauern, bis die Post herausgefunden hat, was mit dem Paket passiert ist.

Gruß
Uschi

Hallo Uschi,
danke für die Antwort.

Ich habe die Verkäuferin jetzt aufgefordert, mir die Paketnummer mitzuteilen, so erfahre ich auf jeden Fall ob sie es auch tatsächlich verschickt hat.

Das ist ja schon mal gut das das Paket versichert ist.

Gruß
Carsten

ebenfalls Hallo,

ich habe für einigen Wochen ein Faxgerät ersteigert, das Geld
dafür an die Verkäuferin auch überwiesen.
Die Verkäuferin sagt sie hat es mit der Post verschickt, aber
bei mir ist es nicht angekommen.

es ist ehr wichtig,wie ihr euch geeinigt habt,was hat sie den gesagt?das sie es als päckchen oder als paket verschickt?
-wieviel hat sie dir abgneommen?
ein päckchen kostet 7,20DM ein Paket mindestens Dm11,–

Eigentlich ist es doch das Problem der Verkäuferin, wenn das
Paket verloren gegangen ist und nicht meines.

>falsch deins,
ich hab ausm Internet 2 paragraphen des BGB Kopiert,kann mal einer sagen ob die so richtig sind,man weiss ja wie (un)zuverlässig internet-quellen sind:

§ 446 BGB
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 447 BGB
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Quellen:http://dejure.org/gesetze/BGB/446.html
Quelle:http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Sie hat auch einen Suchauftrag bei der Post gestellt, aber es
ist nicht aufgetaucht.

>>>>wenn Sie einen nachforschungsauftrag bei der Post gestellt hat ist davon auszugehn,dass es ein paket ist.
das dauert ein paar wochen,solange wirst du dich gedulden müssen.
danach ,wenn es nicht auftaucht,gibts schadenersatz von der Post.

Frage: Kann ich mein Geld jetzt einfach zurückverlangen ?

nach meiner rechtauffassung nicht.

Grüsse
Sven.

Gesetze ändern sich von Zeit zu Zeit …

es ist ehr wichtig,wie ihr euch geeinigt habt,was hat sie den
gesagt?das sie es als päckchen oder als paket verschickt?
-wieviel hat sie dir abgneommen?
ein päckchen kostet 7,20DM ein Paket mindestens Dm11,–

Hallo,

nur so nebenbei, seit einiger Zeit rechnen wir in Euro. Ich denke, dass es ein sehr kleines und leichtes Faxgerät sein dürfte um es noch als Päckchen zu verschicken. Ich zumindest habe noch kein Faxgerät gesehen, was unter 2 Kg wiegt und somit noch als Päckchen ginge.

Eigentlich ist es doch das Problem der Verkäuferin, wenn das
Paket verloren gegangen ist und nicht meines.

>falsch deins,
ich hab ausm Internet 2 paragraphen des BGB Kopiert,kann mal
einer sagen ob die so richtig sind,man weiss ja wie
(un)zuverlässig internet-quellen sind:

Kauf Dir mal ein neues BGB. Seit der Reform des BGB zum Beginn des Jahres geht die Gefahr nicht mehr bei Versendung sondern erst bei Empfang auf den Käufer über.

Gruß

Matthias

es ist ehr wichtig,wie ihr euch geeinigt habt,was hat sie den
gesagt?das sie es als päckchen oder als paket verschickt?
-wieviel hat sie dir abgneommen?
ein päckchen kostet 7,20DM ein Paket mindestens Dm11,–

Hallo,

nur so nebenbei, seit einiger Zeit rechnen wir in Euro. Ich
denke, dass es ein sehr kleines und leichtes Faxgerät sein
dürfte um es noch als Päckchen zu verschicken. Ich zumindest
habe noch kein Faxgerät gesehen, was unter 2 Kg wiegt und
somit noch als Päckchen ginge.

aber ich,unser telefon/fax würde wohl als päckchen weg gehn,
da ich meistens mehre pakete weg schicke hab ich den einzelnen preis für päckchen und pakete nicht im kopf,und war zu faul bei www.post.de zu gucken.

Kauf Dir mal ein neues BGB. Seit der Reform des BGB zum Beginn
des Jahres geht die Gefahr nicht mehr bei Versendung sondern
erst bei Empfang auf den Käufer über.

§446 ist so formuliert,richtig.
aber $447 in der aktuellen fassung ist in
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
so formuliert,dass bei versenden die gefahr an den käufer übergeht.
zitat vonoben genannter seite:
"Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 ( BGBl. I S. 3138 *) m.W.v. 1.1.2002.
"
was sagt uns das?
Grüsse
Sven.

Hi

nur so nebenbei, seit einiger Zeit rechnen wir in Euro. Ich
denke, dass es ein sehr kleines und leichtes Faxgerät sein
dürfte um es noch als Päckchen zu verschicken. Ich zumindest
habe noch kein Faxgerät gesehen, was unter 2 Kg wiegt und
somit noch als Päckchen ginge.

es gibt auch das +Päckchen, bis 20kg ohne Versicherung.
Ein schwereres Fax würde ich mir nicht kaufen :wink:.
Gruß,
Micha

§446 ist so formuliert,richtig.
aber $447 in der aktuellen fassung ist in
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
so formuliert,dass bei versenden die gefahr an den käufer
übergeht.
zitat vonoben genannter seite:
"Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des
Schuldrechts vom 26.11.2001 ( BGBl. I S. 3138 *) m.W.v.
1.1.2002.
"
was sagt uns das?
Grüsse
Sven.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf nach BGB §474 handelt, da das Faxgerät vermutlich gewerblich eingesetzt worden ist. Und im §474 ist definitiv geregelt, dass der §447 nicht angewendet wird. Bist allerdings auch Du im Sinne des BGB kein Verbraucher oder hat der Verkäufer das Gerät nur privat genutzt, findet tatsächlich §447 Anwendung und die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer über.

Alles nicht so einfach …

Gruß

Matthias

§446 ist so formuliert,richtig.
aber $447 in der aktuellen fassung ist in
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
so formuliert,dass bei versenden die gefahr an den käufer
übergeht.
zitat vonoben genannter seite:
"Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des
Schuldrechts vom 26.11.2001 ( BGBl. I S. 3138 *) m.W.v.
1.1.2002.
"
was sagt uns das?
Grüsse
Sven.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf
nach BGB §474 handelt, da das Faxgerät vermutlich gewerblich
eingesetzt worden ist. Und im §474 ist definitiv geregelt,
dass der §447 nicht angewendet wird. Bist allerdings auch Du
im Sinne des BGB kein Verbraucher oder hat der Verkäufer das
Gerät nur privat genutzt, findet tatsächlich §447 Anwendung
und die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer über.

Alles nicht so einfach …

ohje,stimmt.bin ja nur hobby jurist:smile:
ich zitiere mal das 474.

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.

Quelle:http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html

das wichtige hab ich mal rausmakiert.
nach geltendem recht sind ja online auktionen mit „normalen“ auktionen im sinne,das ein kaufvertrag geschlossen wird identisch.
kann man davon ausgehn das in diesemfall ebenfalls online auktionen mit öffentlichen versteigerungen gleich zu setzen sind?
dan fürde 447 aber immer gelten,aandernfalls lese ich aber so raus,das der §447 grundsätzlich unter privaten verkäufern und käufern zutrifft.wie ja meistens bei ebay.de

Vielen Dank schonmal für die Aufklärung.

Viele Grüsse
Sven.

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine
bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die
folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte
Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft
werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.

Quelle:http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html

das wichtige hab ich mal rausmakiert.
nach geltendem recht sind ja online auktionen mit „normalen“
auktionen im sinne,das ein kaufvertrag geschlossen wird
identisch.
kann man davon ausgehn das in diesemfall ebenfalls online
auktionen mit öffentlichen versteigerungen gleich zu setzen
sind?
dan fürde 447 aber immer gelten,aandernfalls lese ich aber so
raus,das der §447 grundsätzlich unter privaten verkäufern und
käufern zutrifft.wie ja meistens bei ebay.de

Vielen Dank schonmal für die Aufklärung.

Viele Grüsse
Sven.

Puh,

jetzt gehts aber richtig in´s Eingemachte. Nach der Auffassung etlicher Juristen und Fachzeitschriften gelten eBay Auktionen nicht als Auktionen im rechtlichen Sinne. Aber hier gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Ohne nähere Hintergründe unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen der Vertrag zustande kam, werden wir hier nicht weiterkommen :frowning:

Gruß

Matthias