ebenfalls Hallo,
ich habe für einigen Wochen ein Faxgerät ersteigert, das Geld
dafür an die Verkäuferin auch überwiesen.
Die Verkäuferin sagt sie hat es mit der Post verschickt, aber
bei mir ist es nicht angekommen.
es ist ehr wichtig,wie ihr euch geeinigt habt,was hat sie den gesagt?das sie es als päckchen oder als paket verschickt?
-wieviel hat sie dir abgneommen?
ein päckchen kostet 7,20DM ein Paket mindestens Dm11,–
Eigentlich ist es doch das Problem der Verkäuferin, wenn das
Paket verloren gegangen ist und nicht meines.
>falsch deins,
ich hab ausm Internet 2 paragraphen des BGB Kopiert,kann mal einer sagen ob die so richtig sind,man weiss ja wie (un)zuverlässig internet-quellen sind:
§ 446 BGB
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 447 BGB
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Quellen:http://dejure.org/gesetze/BGB/446.html
Quelle:http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Sie hat auch einen Suchauftrag bei der Post gestellt, aber es
ist nicht aufgetaucht.
>>>>wenn Sie einen nachforschungsauftrag bei der Post gestellt hat ist davon auszugehn,dass es ein paket ist.
das dauert ein paar wochen,solange wirst du dich gedulden müssen.
danach ,wenn es nicht auftaucht,gibts schadenersatz von der Post.
Frage: Kann ich mein Geld jetzt einfach zurückverlangen ?
nach meiner rechtauffassung nicht.
Grüsse
Sven.