Hallo allerseits,
zum Thema „man glaubt es nicht“:
Gegenstand des Mietvertrages ist eine Wohnung, die auch als solche genutzt wird und deren Nutzung von vorneherein so vorgesehen war. Trotzdem wurde - da eine Wohnung dringend benötigt wurde - ein Mietvertrag über einen gewerblichen Mietraum akzeptiert, Kündigungsfrist 6 Monate zum Monatsende. Mieter: Firma T., Vermieter: Herr C. aus D., Mietpreis ca. 1.500,- Euro für 110 qm.
Kündigung durch Firma T. zum 31.07.2002. Da T. interessiert ist, den Mietvertrag früher zu beenden - da der entsprechende Mitarbeiter zum 28.03.2002 ins nächste Land gewechselt ist - hat der Vermieter C. einen neuen Mietvertrag mit der Firma S. zum 15.04.2002 unterschrieben.
Bei der Wohnungsübergabe von T. an S. über den Eigentümer C. teilt dieser plötzlich mit, dass der Teppichboden nicht sein Eigentum ist, sondern von T. verlegt wurde; der Vermieter will auch kein Eigentum am Teppich haben. T. ist etwas erstaunt, aber da es sich um einen Altbestand handelt, kann das durchaus so sein. C. ist einverstanden, wenn S. den Teppichboden übernimmt, was aber auch bedeutet, dass S. bei späterem Auszug eventuell zur Entsorgung verpflichtet ist. Firma S. ist aber davon ausgegangen, dass der Teppichboden zur Wohnung gehört; der Mietvertrag sagt auch nichts entsprechendes.
S. braucht die Wohnung dringend, da der Mitarbeiter, der einziehen soll, nächste Woche kommt. Es liegt also im Interesse sowohl von T. als auch von S., bei der Übergabe zum 15.04.2002 zu verbleiben, S. ist aber nicht an der Eigentumsübernahme am Teppich interessiert. Der Vermieter C. steht auf dem Standpunkt, entweder S. übernimmt den Teppich, oder er bleibt bei dem Kündigungstermin 31.07.2002, T. muss den Teppich entfernen und C. legt irgendwann in der Zwischenzeit Parkett in der Wohnung (was er wohl eh vor hatte).
Da C. sich allen Parteien - sogar der Maklerin !! - gegenüber als stures A… geoutet hat, wären alle versucht, ihn hinzuhängen. Die Idealvorstellung: T. behält die Wohnung bis 31.07.2002, S. verklagt C. wegen Zusage der Mietraumüberlassung, obwohl er offensichtlich die Mietsache nicht verfügbar machen kann oder will, T. nimmt den Mitarbeiter von S. bis zum Ende des Vertrages als Untermieter auf, so dass S. Zeit hat, sich eine neue Wohnung zu suchen. C. bekommt nicht einen Fuss in die Wohnung vor dem 31.07. (außer für Besichtigungen) und muss somit die Arbeiten später ausführen (und hat damit Leerstand).
- Ist eine Wohnung ohne Teppichboden überhaupt eine Wohnung ?
- Gilt die gewerbliche Mietform für den ursprünglichen Vertrag von T., obwohl immer klar war, dass es eigentlich ein Wohnraum-Mietvertrag sein müsste ?
- Kann S. den Vermieter C. verklagen, ohne gleichzeitig T. zu schädigen ?
- Wie sieht das mit unserer Idealvorstellung aus - praktikabel ?
Danke im voraus & Gruß
Sven