Hallo mal eine Frage.
Ich habe das Pacht-Grundstück meiner Eltern gekauft, die auch ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen hatten.
Der Verkäufer hat das Grundstück über einen Makler angeboten. Der Makler hat meine Eltern angesprochen die gleich an mich verwiesen.
Muss ich nun den Makler bezahlen?
Viele Grüsse Susanne
Hallo Susanne,
Laienhaft würde ich davon ausgehen ,da Deine Eltern dir ja schriftlich ! die Rechte aus dem Vorkaufsrecht(war es ein vererbliches?) abgetreten haben ,Du nur anstelle Deiner Eltern gekauft hast.in diesem Fall hat der Makler wohl keinen Anspruch .
schwierig wäre es wenn der Makler für Dich irgendwie tätig war oder Du einen Auftrag unterschrieben hast.
cu

Heiner
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
es kommt darauf an, ob Deine Eltern vor dem Maklerangebot Kenntnis von der Verkaufsabsicht des Eigentümer hatten. Dann könnte es sein, daß der Makler Anspruch hat. Anders wird es schwieriger, denn er hat es Deinen Eltern angeboten. Ich weiß aktuell kein Urteil, das Deinen Fall behandelt (ich habe ein sog. Maklerzulassung und kenne mich daher in der Branche etwas aus). Also, ehrlich, eine klare Antwort kann ich dir nicht geben.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sorry, aber …
Wenn ich die Frage nicht völlig falsch verstanden habe, hat der VERKÄUFER einen Makler beauftragt. Also muss auch dieser dessen Provision bei Nachweis des durch ihn vermittelten Verkaufs zahlen.
Natürlich wird er diese Provision entweder zuvor beim Kaufpreis berücksichtigt haben oder sie einfach draufschlagen, wenn der Käufer dann noch immer interessiert ist.
es kommt darauf an, ob Deine Eltern vor
dem Maklerangebot Kenntnis von der
Verkaufsabsicht des Eigentümer hatten.
Dann könnte es sein, daß der Makler
Anspruch hat. Anders wird es schwieriger,
denn er hat es Deinen Eltern angeboten.
Ich weiß aktuell kein Urteil, das Deinen
Fall behandelt (ich habe ein sog.
Maklerzulassung und kenne mich daher in
der Branche etwas aus). Also, ehrlich,
eine klare Antwort kann ich dir nicht
geben.
Natürlich hat er es meinen Eltern angeboten, da er ja das eingetragene Vorkaufsrecht im Grundbuch nicht ignorieren konnte. Mehr hat er aber nicht getan.
Das ist richtig, der Verkäufer hat den Makler beauftragt. Leider hat es sich in den neuen Bundesländern so eingebürgert, dass immer der Käufer den Makler zahlt. Und der Makler will sein Geld von mir.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das ist richtig, der Verkäufer hat den
Makler beauftragt. Leider hat es sich in
den neuen Bundesländern so eingebürgert,
dass immer der Käufer den Makler zahlt.
Und der Makler will sein Geld von mir.
Neue Bundesländer hin oder her …
Es gilt das BGB und dort muss derjenige die Maklerprovision zahlen, der den „Vermittlungsauftrag“ gibt. Ist der Verkäufer auf Dich durch den Makler aufmerksam geworden und wird dann mit Dir ein Kaufvertrag geschlossen, hat der Makler gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Zahlung der Provision.
Zur Klarstellung: einen DIREKTEN Anspruch gegen Dich kann er nicht haben. Allerdings steht es dem verkäufer frei, zu versuchen, das Geld auf den Kaufpreis umzulegen …
Ich habe noch mal nachgedacht; Da die Eltern ohnehin gefragt werden müssen, dürfte es an der Ursächlichkeit des Nachweises fehlen = keine Provision. Rede in jedem Fall mit einem erfahrenen Anwalt!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]