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Re^3: Historische Rechtsbegriffe
Hallo Uwe,
"Comparatio" ist ein Vergleich, also ein Vertrag, in dem ein Streit durch gegenseitiges Nachgeben erledigt wird (Rolf Lieberwirth, Lateinische Fachausdrücke im Recht, Reihe UTB, C.F. Müller 1986). "Comparenten" sind also die Personen, die einen Vergleich schließen.
"Benefiziarerbe" habe ich nicht gefunden, aber in dem obigen Buch "beneficium": Wohltat, Vergünstigung, Privileg, Lehen, Kirchenpfründe, Praebende (=Leibrente). Es könnte sich also sowohl um eine testamentarische Leibrente wie um den Erben eines Lehensgutes handeln.
Ein umfassendes Wörterbuch der Rechtsbegriffe vom 12. bis zum 19. Jahrhundert gibt es nicht. Es würde mehrere tausend Seiten umfassen und selbst für Bibliotheken nicht mehr bezahlbar sein. Das liegt daran, daß es im Mittelalter noch nicht einmal einen fest definierten Gesetzgeber gab. Das Recht, Regeln (=Gesetze) aufzustellen und Recht zu sprechen wurde vergeben (und manchmal angemaßt) wie ein Lehen. Hierbei stritten sich immer die Praktiker (Sachsenspiegel) mit den Theoretikern (Allgemeines Preußisches Landrecht). Auch hatten die Kanzleien eigene Gewohnheiten, wie eine Urkunde auszusehen hatte - wichtig halt. Und wenn dem einen ein Begriff nicht gepaßt hat, hat er schnell einen neuen erfunden.
gruss andi