Historische Rechtsbegriffe

Von: , Frage gestellt am Fr, 7. Jan 2000

Hallo Experten,
als Hobbychronist bearbeite ich u.A.notarielle Urkunden aus unterschiedlichen Zeitabschnitten. In einer der letzten Urkunden, Jahr 1877, kommen zwei juristische Begriffe vor die ich nicht abklären kann.Der eine lautet: "Benefiziarerbe" und der andere "Comparenten". Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und Grüße
Uwe

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 43 Minuten hilfreich
    Re: Historische Rechtsbegriffe

    Helfen kann ich dir zwar nicht aber Benefiziaerbe hört sich sich an
    wie Benefiz= Wohltätigkeit erbe=Erbe
    evtl. ist damit gemeint das das Vermögen einem guten zweck gespendet wird ???
    War nur so ein spontaner Gedanke von mir
    MfG [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Re^2: Historische Rechtsbegriffe

      Vielen Dank, dieser Begriff ist aber spezieller zu sehen.Weiterhelfen könnte mir z.B. ein Nachschlagewerk in dem Rechtsbegriffe aus dem mittelhochdeutschen, oder anders ausgedrückt, aus der Zeit zwischen dem 12.Jahrh. und dem 19. Jahrh. behandelt werden. Gibt es so etwas?
      mfg Uwe
      Gruß Uwe [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
        Re^3: Historische Rechtsbegriffe

        Hallo Uwe,

        "Comparatio" ist ein Vergleich, also ein Vertrag, in dem ein Streit durch gegenseitiges Nachgeben erledigt wird (Rolf Lieberwirth, Lateinische Fachausdrücke im Recht, Reihe UTB, C.F. Müller 1986). "Comparenten" sind also die Personen, die einen Vergleich schließen.

        "Benefiziarerbe" habe ich nicht gefunden, aber in dem obigen Buch "beneficium": Wohltat, Vergünstigung, Privileg, Lehen, Kirchenpfründe, Praebende (=Leibrente). Es könnte sich also sowohl um eine testamentarische Leibrente wie um den Erben eines Lehensgutes handeln.

        Ein umfassendes Wörterbuch der Rechtsbegriffe vom 12. bis zum 19. Jahrhundert gibt es nicht. Es würde mehrere tausend Seiten umfassen und selbst für Bibliotheken nicht mehr bezahlbar sein. Das liegt daran, daß es im Mittelalter noch nicht einmal einen fest definierten Gesetzgeber gab. Das Recht, Regeln (=Gesetze) aufzustellen und Recht zu sprechen wurde vergeben (und manchmal angemaßt) wie ein Lehen. Hierbei stritten sich immer die Praktiker (Sachsenspiegel) mit den Theoretikern (Allgemeines Preußisches Landrecht). Auch hatten die Kanzleien eigene Gewohnheiten, wie eine Urkunde auszusehen hatte - wichtig halt. Und wenn dem einen ein Begriff nicht gepaßt hat, hat er schnell einen neuen erfunden.

        gruss andi

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Historische Rechtsbegriffe

          Hallo Andi,
          besten Dank damit komme ich ein Stück weiter.Falls Du einverstanden bist sende ich Dir den Satz auf den es mir ankommt im Zusammenhang an Deine eMail Anschrift.Aber nur wenn Du einverstanden bist. Ich fürchte, daß mir der Platz bei"wer-weiss-was" nicht ausreicht.
          Gruß Uwe [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Historische Rechtsbegriffe

    Hallo Uwe ,
    ich denke "Comparenten" könnte eine Ableitung von compare - vergleichen bedeuten ist aber auch schwer zu sagen bei einzelnen Worten ,häufig ergibt sich der Sinn aus dem Gesamtzusammenhang und dem Kontext .

    ;-)

    Heiner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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