Kündigung Mobilfunkvertrag

Hallo allerseits,

ich hätte da mal gern ein Problem.

Ich habe damals (Nov. '99) einen Handy-Vertrag mit Laufzeit 12 Monaten abgeschlossen. Damals zu folgenden AGBs


§5 Vertragslaufzeit, Kündigung
5.1 Die Laufzeit des Vertrags ist grundsätzlich unbefristet, es sei denn, es wird Abweichendes vereinbart.
5.2 Für den Mobilfunkservice besteht eine Mindestlaufzeit von drei Monate, die mit einer Frist von 14 Tagen zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden kann. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ändert sich das Vertragsverhältnis in ein unbefristetes Vertragsverhältnis.
5.3 Das unbefristete Vertragsverhältnis kann jede Vertragspartei zum Schluß eines jeden Kalendermonates schriftlich kündigen. Die schriftliche Kündigung muß bei Viag Interkom oder dem Kunden mindestens 14 Tage vor Monatsende, mt dessen Ablauf sie wirjsam werden soll, eingegangen sein.

Inzwischen wurden die AGBs natürlich angepaßt, daß die 24 Mon.-Verträge um 12 Mon. verlängert werden und die 12 Monatsverträge um 6 Monate, falls man nicht rechtzeitig kündigt.

Da ich jedoch den Vertrag mit den alten AGBs abgeschlossen habe, ging ich davon aus, daß ich jetzt einen Monatsvertrag habe, den ich Ende April '02 kündigen will.
OK, Fax an Provider, kurz danach Anruf dort: „Ich sehe hier im System, daß ihre Kündigung einging und zum Nov. '02 ausgeführt wird“ Ich habe jedoch reingeschrieben, daß ich 04/02 kündigen will!

Wer hat nun Recht? Der Provider, der zum nächstmöglichen Termin (Nov. '02) nach den neuen AGBs kündigen will, oder ich, der nach den AGBs bei Vertragsabschluß zum nächsten Monatsende kündigen will?
Darf ein Provider so einfach die AGBs für einen bestehenden Vertrag ändern?

What to do?

Vielen Dank für eure Hilfe
Andreas

Hallo,

ich hätte da mal gern ein Problem.

Das Gefühl habe ich auch. Ich habe nämlich mit Deiner Darstellung ein Problem.

Ich habe damals (Nov. '99) einen Handy-Vertrag mit Laufzeit 12
Monaten abgeschlossen. Damals zu folgenden AGBs


§5 Vertragslaufzeit, Kündigung
5.1 Die Laufzeit des Vertrags ist grundsätzlich unbefristet,
es sei denn, es wird Abweichendes vereinbart.
5.2 Für den Mobilfunkservice besteht eine Mindestlaufzeit von
drei Monate, die mit einer Frist von 14 Tagen zum Ablauf der
Mindestlaufzeit gekündigt werden kann. Nach Ablauf der
Mindestlaufzeit ändert sich das Vertragsverhältnis in ein
unbefristetes Vertragsverhältnis.
5.3 Das unbefristete Vertragsverhältnis kann jede
Vertragspartei zum Schluß eines jeden Kalendermonates
schriftlich kündigen. Die schriftliche Kündigung muß bei Viag
Interkom oder dem Kunden mindestens 14 Tage vor Monatsende, mt
dessen Ablauf sie wirjsam werden soll, eingegangen sein.

Du schreibst, dass Du einen auf ein Jahr befristeten Vertrag unterschrieben hast. Dieser Vertrag soll bare mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten gekündigt werden können. Dann muss ich keinen Vertrag für 12 Monate abschliessen. Ein Kündigung zum Ende … des unbefristet abgeschlossenen Vertrages usw. trifft doch nicht zu. Alles was Du hier als Vertragslaufzeit und Kündigung unter § 5 darlegst, trifft aus meiner Sicht überhaupt nicht für Deinen Fall zu.

Inzwischen wurden die AGBs natürlich angepaßt, daß die 24
Mon.-Verträge um 12 Mon. verlängert werden und die 12
Monatsverträge um 6 Monate, falls man nicht rechtzeitig
kündigt.

Auch Altverträge laufen , wenn sie nicht vorzeitig gekündigt werden, in den meisten Fällen mindestens sechs, oft sogar zwölf Monate weiter.

Da ich jedoch den Vertrag mit den alten AGBs abgeschlossen
habe, ging ich davon aus, daß ich jetzt einen Monatsvertrag
habe, den ich Ende April '02 kündigen will.

Was hast Du als Verlängrungsklausel im Altvertrag stehen ? Danach richtet sich Deine Kündigung. Vergiss die Fristen und Erläuterungen deshalb von § 5. Wie dort steht, es betrifft nur unbefristete Verträge.

OK, Fax an Provider, kurz danach Anruf dort: „Ich sehe hier im
System, daß ihre Kündigung einging und zum Nov. '02 ausgeführt
wird“ Ich habe jedoch reingeschrieben, daß ich 04/02 kündigen
will!

Der Provider ist wohl im Recht.

Wer hat nun Recht? Der Provider, der zum nächstmöglichen
Termin (Nov. '02) nach den neuen AGBs kündigen will, oder ich,
der nach den AGBs bei Vertragsabschluß zum nächsten Monatsende
kündigen will?

Nächstes Monatsende - wenn Du im April kündigst wäre bei einem unbefristeten Vertrag der 31.05.2002. Der 30.04. ist „dieses Monatsende“. Aber Du musst Dich nach der Verlängerungsklausel Deines Altvertrages richten.

Darf ein Provider so einfach die AGBs für einen bestehenden
Vertrag ändern?

Ich glaube nicht, dass er für Dich etwas verändert hat, denn es werden Dir doch sechs Monate Kündigungsfrist eingeräumt. Also ist wohl vereinbart, wenn nicht nach einem Jahr rechtzeitig gekündigt wird, dass sich der Vertrag um weitere sechs Monate verlängert.

Vertragsbedingungen - bei einem befristeten Vertrag mit Verlängerungsklausel - einmal durchlesen, dann dürfte sich das Thema von selbst lösen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

ich habe leider vergessen, daß durch ein Kreuz auf der Vorderseite §5.2 auf eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erhöht wird.

Ich habe mir den Vertrag schon komplett durchgelesen. Jedoch finde ich beim alten Vertrag nix von einer automatischen Verlängerung. Keinerlei Verlängerungsklausel etc.! Beim neuen Vertrag stehts schon auf der Vorderseite aufgedruckt.

„Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ändert sich das Vertragsverhältnis in ein unbefristetes Vertragsverhältnis.“
-> somit trifft doch alles wieder zu?! Nach 12 Monaten hab ich doch dann ein „unbefristetes Vertragsverhältnis“, oder?

Hätte sich das Thema von selbst gelöst, hätte ich hier nicht reinschreiben müssen. :smile:

Ich will übrigens Ende 04/02 kündigen und hab auch rechtzeitig ein Fax, bzw. nachträglich ein Einschreiben abgeschickt!

Viele Grüße
Andreas

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Hallo,

ich habe leider vergessen, daß durch ein Kreuz auf der
Vorderseite §5.2 auf eine Mindestvertragslaufzeit von 12
Monaten erhöht wird.

Ich habe mir den Vertrag schon komplett durchgelesen. Jedoch
finde ich beim alten Vertrag nix von einer automatischen
Verlängerung. Keinerlei Verlängerungsklausel etc.! Beim neuen
Vertrag stehts schon auf der Vorderseite aufgedruckt.

„Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ändert sich das
Vertragsverhältnis in ein unbefristetes Vertragsverhältnis.“
-> somit trifft doch alles wieder zu?! Nach 12 Monaten hab
ich doch dann ein „unbefristetes Vertragsverhältnis“, oder?

Nach diesem Hinweis scheint es tatsächlich so zu sein, dass Du einen unbefristeten Vertrag hast. Wenn Dir dann keine Änderung der vertraglichen Bedingungen dargelegt wurde, würde ich auf der dreimonatigen Kündigungsklausel bestehen. Kopie den Vertrag und sende ihn mit der schriftlichen Kündigung an den Provider.

Gruss Günter

Hi,

danke für deine schnelle Antwort :smile:

„Wenn Dir dann keine Änderung der vertraglichen Bedingungen dargelegt wurde, würde ich auf der dreimonatigen Kündigungsklausel bestehen“

Das war ja meine Zusatzfrage, ob man die AGBs eines bestehenden Vertrags einfach so ändern kann.
Die AGBs wurden ja geändert, aber gelten die für den alten Vertrag?
Ich kenn des von Banken, die drucken dann in irgendeinen der tausend Briefe einen Vermerk der Änderung der AGBs. Falls man nicht nach spätestens xx Tagen dagegen Einspruch einlegt erkennt man sie an.

Viele Grüße
Andreas

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Hallo,

kurz noch. Ich würde auf den alten Vertragstext bestehen. Meist ist es so, dass solche Vertragsänderungen per einfachem Brief zugestellt werden, ein Nachweis, dass der Brief eingegangen ist, kann das Unternehmen aber kaum führen. Versuch es mal in diese Richtung, wenn man sich auf solche Klauseln berufen sollte.

Gruss Günter