Hallo allerseits,
ich hätte da mal gern ein Problem.
Ich habe damals (Nov. '99) einen Handy-Vertrag mit Laufzeit 12 Monaten abgeschlossen. Damals zu folgenden AGBs
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§5 Vertragslaufzeit, Kündigung
5.1 Die Laufzeit des Vertrags ist grundsätzlich unbefristet, es sei denn, es wird Abweichendes vereinbart.
5.2 Für den Mobilfunkservice besteht eine Mindestlaufzeit von drei Monate, die mit einer Frist von 14 Tagen zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden kann. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ändert sich das Vertragsverhältnis in ein unbefristetes Vertragsverhältnis.
5.3 Das unbefristete Vertragsverhältnis kann jede Vertragspartei zum Schluß eines jeden Kalendermonates schriftlich kündigen. Die schriftliche Kündigung muß bei Viag Interkom oder dem Kunden mindestens 14 Tage vor Monatsende, mt dessen Ablauf sie wirjsam werden soll, eingegangen sein.
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Inzwischen wurden die AGBs natürlich angepaßt, daß die 24 Mon.-Verträge um 12 Mon. verlängert werden und die 12 Monatsverträge um 6 Monate, falls man nicht rechtzeitig kündigt.
Da ich jedoch den Vertrag mit den alten AGBs abgeschlossen habe, ging ich davon aus, daß ich jetzt einen Monatsvertrag habe, den ich Ende April '02 kündigen will.
OK, Fax an Provider, kurz danach Anruf dort: „Ich sehe hier im System, daß ihre Kündigung einging und zum Nov. '02 ausgeführt wird“ Ich habe jedoch reingeschrieben, daß ich 04/02 kündigen will!
Wer hat nun Recht? Der Provider, der zum nächstmöglichen Termin (Nov. '02) nach den neuen AGBs kündigen will, oder ich, der nach den AGBs bei Vertragsabschluß zum nächsten Monatsende kündigen will?
Darf ein Provider so einfach die AGBs für einen bestehenden Vertrag ändern?
What to do?
Vielen Dank für eure Hilfe
Andreas
