Aushilfe

habe gelesen das einem als Aushilfe wenn man mehr als 4 Stunden arbeitet eine bezahlte Pause zusteht, kann mir das nicht vorstellen oder stimmt das ?

Hallo erstmal,
bezahlte Pausen?
Gibt es nicht…
Pausen gelten generell als unbezahlte Zeit.
Allerdings stehen einem Mitarbeiter, egal in welchem Verhältnis er steht nach einer gewisse Arbeitszeit immer eine Pause zu.
Genaue Zeiten weis ich jetzt allerdings spontan nicht.

Gruß Mike

habe gelesen das einem als Aushilfe wenn man mehr als 4
Stunden arbeitet eine bezahlte Pause zusteht, kann mir das
nicht vorstellen oder stimmt das ?

Hallo,

Rechenbeispiel:

  1. Du arbeitest 4 1/2 Stunden (alternativ 8 1/2 wie die meisten), dann steht Dir nach 4 Stunden eine Pause (in der Regel eine halbe Stunde) zu. Das verlangt der Gesetzgeber(oder wer auch immer).

  2. Die meisten Maurer/Handwerker sagen in ihrem Kostenvoranschlag, die Arbeit würde 4 Stunden dauern. Das wird dann für den Kerl, der die Maurerarbeit in Anspruch nimmt, billiger, weil er nicht die halbe Stunde Pause noch mitbezahlen muss.

Zusammengefasst bekommst Du (und das auch beim 630 DM-Job) eine Pause nachdem Du 4 Stunden gearbeitet hast.

Grüsse

Andreas

PS: Das kannst Du wirklich durchsetzen. Wie lange arbeitest Du denn schon ohne Pause?

habe gelesen das einem als Aushilfe wenn man mehr als 4
Stunden arbeitet eine bezahlte Pause zusteht, kann mir das
nicht vorstellen oder stimmt das ?

habe gelesen das einem als Aushilfe wenn man mehr als 4
Stunden arbeitet eine bezahlte Pause zusteht, kann mir das
nicht vorstellen oder stimmt das ?

Hallo,
gestezlich steht Dir keine Pause zu. Denn das Arbeitszeitgesetz schreibt vor:

§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Allerdings sind dies die Mindestanforderungen. Arbeitsvertraglich, Tarifvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung kann zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

Grüße Michael

Hallo,

Lohn gibt es nur für die Arbeitszeiten. Pausen sind Erholungszeit und werden nicht bezahlt. Es gibt aber ein Recht auf (unbezahlte) Pausen wenn die Arbeitszeit eine bestimmte Dauer überschreitet. Das sind die gesetzlichen Regelungen. Möglicherweise sehen irgendwelche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auch bezahlte Pausen für bestimmte Berufsgruppen vor.

Gruss, Niels

Habe ich mir auch so gedacht, nur hat Pia im Brett Plauderei geschrieben, das ihr die Chefin die Pausen nicht bezahlt hat obwohl ihr doch bezahlte Pausen zu stehen würden.
Fand ich etwas komisch daher meine Frage
Danke für die Antwort

Stephan

Hallo,
gestezlich steht Dir keine Pause zu. Denn das
Arbeitszeitgesetz schreibt vor:

§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von
mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs
bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von
mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die
Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils
mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs
Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne
Ruhepause beschäftigt werden.

Allerdings sind dies die Mindestanforderungen.
Arbeitsvertraglich, Tarifvertraglich oder in einer
Betriebsvereinbarung kann zugunsten des Arbeitnehmers
abgewichen werden.

Grüße Michael

Pause nach SECHS Stunden!
Hi!

  1. Du arbeitest 4 1/2 Stunden (alternativ 8 1/2 wie die
    meisten), dann steht Dir nach 4 Stunden eine Pause (in der
    Regel eine halbe Stunde) zu. Das verlangt der Gesetzgeber(oder
    wer auch immer).

Der einzige, der das verlangt (aber ohne Anspruch) ist wohl der ein oder andere Arbeitnehmer!
Eine Pause steht Dir zu, wenn Du länger als sechs Stunden am Tag arbeitest! Länger als sechs Stunden darf man ohne Pause nicht hintereinander arbeiten (§ 4, Arbeitszeitgesetz).

  1. Die meisten Maurer/Handwerker sagen in ihrem
    Kostenvoranschlag, die Arbeit würde 4 Stunden dauern. Das wird
    dann für den Kerl, der die Maurerarbeit in Anspruch nimmt,
    billiger, weil er nicht die halbe Stunde Pause noch
    mitbezahlen muss.

Pausen werden eh nicht bezahlt - selbst wenn da was von SECHS Stunden stehen würde!

Zusammengefasst bekommst Du (und das auch beim 630 DM-Job)
eine Pause nachdem Du 4 Stunden gearbeitet hast.

Schlicht: Falsch!

Liebe Grüße
Guido

PS: Das kannst Du wirklich durchsetzen. Wie lange arbeitest Du
denn schon ohne Pause?

BITTE: Bevor Du Tipps gibst, mach Dich schlau!

Hallo,

:wink: nach betrachten Deiner ViKA (Lohn&Gehalt…) scheinst Du ja der deutlich kompetentere von uns beiden zu sein(jetzt bitte keine Antwort wie: ja das stimmt etc).

Ich kann nur das mitteilen, was mir mitgeteil worden ist. Ich hab schon richtig Ärger bekommen, weil ich keine Pause einlegen wollte(nach eben vier Stunden), weil ich früher nach Hause muss.
Meine Chefin (damals Zivildienst), sagte mir, dass 1) die Mittagspause nach 4 Stunden spätestens erfolgen sollte und 2) das Beispiel mit den Handwerkern. Das sie ziemlich kompetent wirkte(ich glaube irgendwas 2stelliges, 13 Jahre oder so schon in dem Amt), habe ich das einfach als Fäkt genommen.

Mittlerweile habe ich mit ein paar Leuten gesprochen, die auch die Sache von Dir und den SECHS Stunden bekräftigt haben.

Da Du Dich sehr auskennst und ich mich eher nicht, will ich mich hiermit entschuldigen, eine falsche Information gegeben zu haben. Ich werde meiner Chefin nicht mehr über den Weg trauen.

Ein Glück, dass wir solche kompetenten Leute hier drin haben (nicht nur in dieser Kategorie).

Grüsse

Andreas

Ist vielleicht nicht ganz falsch!
Hi!

Was ich hier schrieb ist nur der gesetzliche Anspruch, an dem sich viele Betriebe und Tarifverträge orientieren!

Es ist durchaus möglich, dass in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen etwas anderes steht!

So kenne ich zum Beispiel in einigen Tarifverträgen die Regelung, dass zwar ein Pausenanspruch erst nach 6 Stunden entsteht, dieser aber nach vier Stunden genommen werden muss!

Du kannst Deiner Chefin vielleicht also doch noch über den Weg trauen…

Grüße
Guido

Eine Ausnahme bildet das Jugendarbeitsschutzgesetz - hier ist die Rede von 4,5 Stunden!

Habe ich mir auch so gedacht, nur hat Pia im Brett Plauderei
geschrieben, das ihr die Chefin die Pausen nicht bezahlt hat
obwohl ihr doch bezahlte Pausen zu stehen würden.

Für bezahlte Pausen gibt es überhaupt keine rechtliche
Grundlage. Pausen sind unbezahlt.

Für bezahlte Pausen gibt es überhaupt keine rechtliche
Grundlage. Pausen sind unbezahlt.

Hallo E. Krull.

Theoretisch kann vertraglich (AV, TV, BetrV) selbstverständlich eine Vergütung der Ruhepausen vereinbart sein/werden. Das ist aber eher selten der Fall. Per Gesetz besteht natürlich kein Anspruch auf Vergütung.

Wobei noch anzumerken ist, daß wir hier nur von _Ruhe_pausen sprechen.

Gruß,
heute etwas „niggelig“
LeoLo

Ausnahme Bergbau!
Huhu!

Unter Tage ist die Pause bezahlt und ein Teil der Arbeitszeit - also von den 8 (bzw. 7) Stunden ist eine halbe Stunde Pause…

Aber so viele gibt es dort ja auch nicht mehr…

Grüße
Guido