Rechner auf Zahlung

ich habe die Frage bekommen, ob ich Rechner auf Abzahlung verkaufen würde.

muß ich auf irgendwelche rechtlichen Bestimmungen achten ??

Theo

würde als normalbürgerin mal sagen, klar!

Hat der Käufer Knete? Kann er die Summe immer bezahlen? Denn wenn nicht, dann kannst du zwar den rechner wiederverlangen, hast aber einen alten gebrauchten und evtl nicht mehr verkaufbaren…

Vielleicht verdienstbescheinigung? wenn man das darf auch schufaauskunft, machen kataloge ja auch so.

gruß

sonja
*vorsicht ist besser als nachsicht*

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Hauptsache es steht in dem Vertrag das der Rechner bis zur vollständigen bezahlung dein EIGENTUM bleibt. Am besten du schreibst noch rein was passiert wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät ( z.B. Gerät zurückholen ). Feste Zeitpunkte für die Ratenzahlung machen z.B. am 1. oder 15. jeden Monats. Bleiben die Raten aus holst du dir den PC zurück ( er ist ja noch dein Eigentum)

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Hallo Theo,

in dem Fall gilt das Verbraucherkreditgesetz.

Bettina