Gestern ist meiner Schwester etwas Merkwürdiges passiert.
Sie kauft jeden Tag am gleichen Zeitungsautomaten Ihre Zeitung.
Wie gestern.
Sie legt ihre 45 Cent auf Seite, geht zu diesem Automaten und wirft das Geld ein.
Schließlich zieht sie sich die Zeitung und geht weiter.
Daraufhin wird sie von zwei Leuten angehalten, mit der aussage, sie hat zu wenig bezahlt.
(Das ist noch eine Sorte von Automaten, die auch Öffnen, wenn man gar nicht bezahlt.)
Sie hat sich wirklich vertan und die 10 und 20 Cent Münze verwechselt.
Also es fehlten 10 Cent, die sie auch spontan nachzahlen wollte.
Die Leute meinten nur, „Nein das wäre jetzt zu spät, sie müsse 30 Euro Strafe zahlen;
Es kann ja sein, das sie es jeden tag so macht“
Meine Schwester ist grundauf ehrlich und hat das nicht mit Absicht gemacht.
Na ja, die Kontrolleure wollten sich auch nach Aufforderung nicht ausweisen und meinten, „wenn Sie nicht bezahlt, gibt’s eine Anzeige.“
Ja, und sie haben dann die Polizei gerufen.
Sie hat jetzt eine anzeige wegen versuchten Betruges am Hals.
Für Diebstahl hat es nicht gereicht.
Hat hier jemand Erfahrung, ich meine für 10 Cent eine Anzeige?
Wie geht das jetzt weiter, was kommt da auf meine Schwester zu?
Die Geschichte klingt unrealistisch, unrealistischer geht es kaum. Da reklamiert jemand wegen 10 fehlenden Cent, angeblich Kontrolleur, die 30 EURO als Straf verlangen, sich nicht ausweisen und rufen deshalb die Polizei. Dann soll die Polizei eine Betrugsanzeige wegen 10 Ct erstellt haben ? Sorry, willst Du uns hier vergackeiern ?
Gruss Günter
Gestern ist meiner Schwester etwas Merkwürdiges passiert.
Sie kauft jeden Tag am gleichen Zeitungsautomaten Ihre
Zeitung.
Wie gestern.
Sie legt ihre 45 Cent auf Seite, geht zu diesem Automaten und
wirft das Geld ein.
Schließlich zieht sie sich die Zeitung und geht weiter.
Daraufhin wird sie von zwei Leuten angehalten, mit der
aussage, sie hat zu wenig bezahlt.
(Das ist noch eine Sorte von Automaten, die auch Öffnen, wenn
man gar nicht bezahlt.)
Sie hat sich wirklich vertan und die 10 und 20 Cent Münze
verwechselt.
Also es fehlten 10 Cent, die sie auch spontan nachzahlen
wollte.
Die Leute meinten nur, „Nein das wäre jetzt zu spät, sie müsse
30 Euro Strafe zahlen;
Es kann ja sein, das sie es jeden tag so macht“
Meine Schwester ist grundauf ehrlich und hat das nicht mit
Absicht gemacht.
Na ja, die Kontrolleure wollten sich auch nach Aufforderung
nicht ausweisen und meinten, „wenn Sie nicht bezahlt, gibt’s
eine Anzeige.“
Ja, und sie haben dann die Polizei gerufen.
Sie hat jetzt eine anzeige wegen versuchten Betruges am Hals.
Für Diebstahl hat es nicht gereicht.
Hat hier jemand Erfahrung, ich meine für 10 Cent eine Anzeige?
Wie geht das jetzt weiter, was kommt da auf meine Schwester
zu?
Die Geschichte klingt unrealistisch, unrealistischer geht es
kaum. Da reklamiert jemand wegen 10 fehlenden Cent, angeblich
Kontrolleur, die 30 EURO als Straf verlangen, sich nicht
ausweisen und rufen deshalb die Polizei. Dann soll die Polizei
eine Betrugsanzeige wegen 10 Ct erstellt haben ?
Ja, die Polizei war schon ein bischen Sauer.
Aber sie muss den Fall wohl aufnehmen, was da jetzt weiter draus wird wissen wir ja nicht. Ob die Sache wegen geringfügigkeit fallen gelassen wird (so denke ich) oder ob es weiter geht ?
Ich weiss halt nicht, wie mit solchen Lapalien umgegangen wird.
Sorry,willst Du uns hier vergackeiern ?
Du weist doch wie die Menschen sind, jeder Jeck ist anders.
Und wenn die Heinis auf die Anzeige bestehen.
Ich dachte ja auch schon an Betrüger, aber das passt nicht so ganz mit der Polizei.
zunächst einmal ist für den Tatbestand des Betrugs ein Vorsatz erforderlich. Den sehe ich hier nicht. Der Argumentation der „Kontrolleure“ folgend müsste folgendes dann auch Betrug sein:
Du kaufst Deine Zeitung im Kiosk. Du verwechselst genauso 10 und 20 Cent Münzen. Als Du Dich, nachdem Du Dich brav verabschiedest hast, vom Kiosk entfernst bemerkt der Verkäufer den Irrtum, wählt 110 und zeigt Dich an. So funktioniert es nicht.
Ich denke, dass ein solches Versehen zu verhindern wäre, wenn der Verkäufer ordentlich nachgezählt hätte oder der Zeitungsautomat so ausgestattet wäre, dass die Zeitung nur entnommen werden kann, wenn der korrekte Betrag eingeworfen wird. Daher kann nicht der Käufer für soetwas strafrechtlich haftbar gemacht werden.
Ich glaube die Sache wird eingestellt.
Gruß
Matthias
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Nachtrag zu den 30,-- Euro
Die Erhebung einer Strafe von 30,–Euro entbehrt übrigends ebenso jeglicher Grundlage wie die in vielen Supermärkten angedrohte Bearbeitungsgebühr oder Fangprämie für Ladendiebe, die ein solcher zu erstatten hat.
In Deutschland unterliegen Strafverfahren immer noch Gesetzen und Gerichten und nicht irgendwelchen Spinnern, die meinen, eigene Strafen verhängen zu dürfen.
Erstmal sollte sie kurz und knapp der Staatsanwaltschaft schildern, wie es abgelaufen ist. Spätestens dann - wenn nicht schon vorher wird das Verfahren eh eingestellt!
Aber an Ihrer Stelle würde ich sofort selbst Strafanzeige stellen, denn das Verhalten dieser Spinner war imho eindeutig kriminell - es erfüllt auf jeden Fall den Tatbestand der Nötigung!
Bernd
P.S.: Manchmal freut sich auch die Presse über solche Infos…
Die Erhebung einer Strafe von 30,–Euro entbehrt übrigends
ebenso jeglicher Grundlage wie die in vielen Supermärkten
angedrohte Bearbeitungsgebühr oder Fangprämie für Ladendiebe,
die ein solcher zu erstatten hat.
ich weiss nicht wieviele Gerichtsurteile bestätigt haben, daß diese Kostenerstattung rechtens ist und welche Höhen angemessen sind.
Aber es ist rechtens.
In Deutschland unterliegen Strafverfahren immer noch Gesetzen
und Gerichten und nicht irgendwelchen Spinnern, die meinen,
eigene Strafen verhängen zu dürfen.
Es sind keine Strafen sondern Bearbeitungsgebühren.
ich weiss nicht wieviele Gerichtsurteile bestätigt haben, daß
diese Kostenerstattung rechtens ist und welche Höhen
angemessen sind.
Aber es ist rechtens.
Allerdings nur, wenn dies vorher bekannt gegeben wird, wie es in jedem Supermarkt auf großen Schildern getan wird. Ohne diese Bekanntgabe (quasi Vereinbarung) kann nicht im Nachhinein willkürlich irgend ein Betrag verlangt werden.
nach deutschem Recht ist eine Tat nur strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen wurde. Ich halte es für überaus unwahrscheinlich, daß man ihr einen Vorsatz hier nachzuweisen können glaubt; und genau das müßte die Anklage ja machen, denn es gilt natürlich in dubio pro reo. Im übrigen kann ich mir auch nicht vorstellen, daß die Staatsanwaltschaft hier überhaupt eingreift, die hat wahrlich besseres zu tun, als einen 10-Cent-Betrug zu verfolgen. (Andererseits könnte der Händler eine Privatklage anstreben, wenn er meint, daß sich das lohnt.) Ich würde mir da wirklich keine Gedanken machen Was die 30 Euro angeht, so habe ich jetzt spontan nicht im Kopf, woraus sich hier ein Anspruch ergeben solle.
jetzt mußt Du ein bißchen Transferleistung erbringen Der Betrag in den Supermärkten ist tatsächlich keine Strafe in dem Sinne, aber im Alltag werden juristische Begriffe ja nicht immer korrekt gebraucht. Man denke nur an die ganzen „Gebühren“, die angeblich von allen möglichen Firmen erhoben werden und die keine „Gebühren“ sind. Darauf, auf diesen Ausdruck, kommt es nicht an. Und das mit den Supermärkten stimmt ja nun mal, wie Du weißt.
Ja, das stimmt; Da war so ein Aufkleber auf dem Kasten.
Das halt Kontrolliert wird und das es 30 Euro kostet.
Aber ob es jetzt Gebühren oder Strafe war, weis ich nicht.
Die zwei „Kontrolleure“ haben jedenfalls von Strafe geredet.
Die wollten dann halt auch eine Anzeige wegen Diebstahl.
Aber darauf meinte die Polizei, „Nein, die Frau hat schließlich Bezahlt, dann kann es kein Diebstahl sein.“ deshalb jetzt der versuchte Betrug.
Die zwei waren der Polizei überhaubt schon bekannt.
Die müssen das vorher schonmal abgezogen haben.
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