Re: REHA, wer bezahlt die Zeit
Ich muss jede Woche zweimal für drei Stunden während der
Arbeitszeit zur Reha. Mein Chef meint, die Zeit zieht er von
meinem Urlaub ab. Muss das nicht die Krankenkasse bezahlen?
Gruß Gerd
Hallo.
Kommt jetzt auf die Reha an. Ich gehe mal davon aus, daß es eine "Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation" (siehe unten) ist.
Quelle:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/entgfg/index.html
EntgFG § 9 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation
(1) Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird. Ist der Arbeitnehmer nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, gelten die §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 entsprechend, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation ärztlich verordnet worden ist und in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt wird.
(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer und die Verlängerung der Maßnahme im Sinne des Absatzes 1 unverzüglich mitzuteilen und ihm
a) eine Bescheinigung über die Bewilligung der Maßnahme durch einen Sozialleistungsträger nach Absatz 1 Satz 1 oderb) eine ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit der Maßnahme im Sinne des Absatzes 1 Satz 2unverzüglich vorzulegen.
Den Urlaub anzurechnen ist nicht rechtens.
Gruß,
LeoLo