Reaktionszeit auf eine Mängelrüge?

Meines Wissens bin ich als Unternehmen, bei vorliegen einer Mängelrüge, innerhalb von 48 Stunden verpflichtet, auf diese zu reagieren. Tue ich es nicht (schriftl.), so erkenne ich die gestellten Forderungen der Mängelrüge an.

Stimmt diese Aussage??

Wo kann ich diese nachlesen??

Danke für Tips im voraus …

Schweigen gleich Zustimmung ? Nein.
Eine schelle Reaktion auf Mängelrügen sieht aber immer besser aus als daß ewig nichts passiert.

Nils

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Hallo,

das ist schlicht und ergreifend falsch.

Matthias

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Das stimmt nicht ! Du kannst höchstens bei deiner Mängelrüge eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer du eine Antwort oder die Behebung forderst. Du muß dann auch mitteilen, was du nach fruchtlosem Ablauf deiner Frist tun wirst (Geld zurückverlangen, Schadenersatz ö.ä.). Aber unbedingt darauf achten, daß die Frist angemessen ist, d.h. 48 Stunden dürften etwas knapp sein.

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