Antwort von
nach 2 Tagen
hilfreich
Und ...
sofern der Import nicht ausschließlich persönlichem Gebrauch dient (also z.B. mit der Absicht des Weiterverkaufs) sollte zuvor noch eine mögliche Patentverletzung abgeklärt werden.
Gewerbliche Schutzrechte sind nämlich zulässige Beschränkungen des Gemeinsamen Marktes
°wink°
Tiger
P.S.
Maßgeblich ist das nationale
Lebensmittelrecht. Daher ist bei der
Einfuhr nach Deutschland das deutsche
Lebensmittelgesetz zu beachten. Die
Zulassung in Österreich bedeutet nicht
automatisch, dass der
Nahrungsmittelzusatz auch in Deutschland
zugelassen ist.
Nicht automatisch, aber sehr wahrscheinlich ..