Suche einen Quelltext zum Thema Lebensmittel-Import innnerhalb der EU. Kann ein Nahrungsmittelzusatz der z. B. in Österreich zugelassen ist problemlos über Österreich nach Deutschland importiert werden? Wer kann mir weiterhelfen?
Maßgeblich ist das nationale Lebensmittelrecht. Daher ist bei der Einfuhr nach Deutschland das deutsche Lebensmittelgesetz zu beachten. Die Zulassung in Österreich bedeutet nicht automatisch, dass der Nahrungsmittelzusatz auch in Deutschland zugelassen ist.
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Und …
sofern der Import nicht ausschließlich persönlichem Gebrauch dient (also z.B. mit der Absicht des Weiterverkaufs) sollte zuvor noch eine mögliche Patentverletzung abgeklärt werden.
Gewerbliche Schutzrechte sind nämlich zulässige Beschränkungen des Gemeinsamen Marktes
°wink°
Tiger
P.S.
Maßgeblich ist das nationale
Lebensmittelrecht. Daher ist bei der
Einfuhr nach Deutschland das deutsche
Lebensmittelgesetz zu beachten. Die
Zulassung in Österreich bedeutet nicht
automatisch, dass der
Nahrungsmittelzusatz auch in Deutschland
zugelassen ist.
Nicht automatisch, aber sehr wahrscheinlich …