Hallo,
unsere Tochter ist zu 50% behindert, nennt man das so?
Dürfen wir auf einem Behindertenparkplatz parken?
Oder darf das nur der Halter/Führer eines Fahrzeugs?
Danke
Robert A.
Hallo,
unsere Tochter ist zu 50% behindert, nennt man das so?
Dürfen wir auf einem Behindertenparkplatz parken?
Oder darf das nur der Halter/Führer eines Fahrzeugs?
Danke
Robert A.
Hallo
die Frage ist wohl, ob Du die Voraussetzungen erfüllst, oder Deine Tochter, dass Du auf einem Behindertenparkplatz parken darfst. Du erhälst solche Infos im Übrigen über das zuständige Versorgungsamt, das die Behinderung feststellt und den Ausweis ausstellt.
Gruss Günter
unsere Tochter ist zu 50% behindert, nennt man das so?
Dürfen wir auf einem Behindertenparkplatz parken?
Oder darf das nur der Halter/Führer eines Fahrzeugs?Danke
Robert A.
Hallo!
Auf dem Behindertenparkplatz darf man nur mit einem speziellen Behindertenparkausweis parken. Dazu muss im Behindertenausweis das Kennezichen aG für außergewöhnlich behindert sein. In der Regel erhalten das nur Beinampubierte, Querschnittsgelähmte etc.
Schau mal hier: http://www.trisomie21.de/parkausweis.html Da ist es noch genauer erklärt.
Liebe Grüsse
Karin
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Moien!
Mein Fahrlehrer hatte da nen praktischen Vergleich…
Du hast nen Opa mit über 80, blind, auf Krücken, usw… der fährt natürlich nie selbst mit Auto ;o)))
Willst du dem zumuten, daß er 100 Meter „humpelt“ statt auf nem Behidnertenparkplatz zu parken???
Ergo…auch wenn man einen Behinderten fährt darf man dort parken, aber wie geschrieben, nur mit Ausweis…
Bernd
P.S.: Allerdings habe ich als ich krank war dort auch immer geparkt, denn es kommt ja auf den körperlichen Zustand an net auf so nen Wisch…
Das ist falsch und kann teuer werden…
Moien!
Mein Fahrlehrer hatte da nen praktischen Vergleich…
Du hast nen Opa mit über 80, blind, auf Krücken, usw… der
fährt natürlich nie selbst mit Auto ;o)))Willst du dem zumuten, daß er 100 Meter „humpelt“ statt auf
nem Behidnertenparkplatz zu parken???
Komischer Fahrlehrer - denn darauf kommt es nicht an…
Ergo…auch wenn man einen Behinderten fährt darf man dort
parken, aber wie geschrieben, nur mit Ausweis…
Genau das ist richtig und hier zählt NUR der blaue Parkausweis (NICHT!!! der Bihindertenausweis) und den bekommt man zumindest in Berlin auch wenn der Behinderte selbst gar nicht fahren kann sondern er nur gefahren wird.
Ob er dann bei der Fahrt tatsächlich dabei ist oder nicht, lässt sich eh nicht nachprüfen.
es geht stur um den BLAUEN PARKAUSWEIS liegt er beim Parken auf einem Behindertenparkplatz gut sichtbar im Fenster - OK
Wenn nicht, egal ob man da einen Behindertenausweis reinlegt o. sonstwas für Ausreden vorbringt, wird sofort umgesetzt und das kommt teuer…
Bernd
P.S.: Allerdings habe ich als ich krank war dort auch immer
geparkt, denn es kommt ja auf den körperlichen Zustand an net
auf so nen Wisch…
Und das ist völlig falsch. Kannst froh sein das man Dich nicht umgesetzt hat.
M.
Hallo Robert,
ich kann das was Mike geschrieben hat für unsere Stadt nur bestätigen.
Alleine der blaue Parkausweis berechtigt zum Parken auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen.
Alle unberechtigt parkenden werden Tag und Nacht, Sonn,- und Feiertag sofort abgeschleppt. Es gibt dafür ein Grundsatzurteil, welches besagt, daß diese PArkplätze ausnahmslos freizuhalten sind.
unsere Tochter ist zu 50% behindert, nennt man das so?
Ich kenne kein anderes deutsches Wort wie „behindert“.
Dürfen wir auf einem Behindertenparkplatz parken?
Alleine mit dem „grün/orangenen“ Ausweis nicht.
Oder darf das nur der Halter/Führer eines Fahrzeugs?
Der Ausweis im Fahrzeug hinter Windschutzscheibe ist maßgeblich.
gruß
dennis
@All, Danke
Hi,
nochmal genauer nachgeschaut.
Es ist B und H, 50%.
Was also nachdem was ich gelesen habe nicht für einen Behindertenparkausweis ausreicht.
Auch nit schlimm, hatten ja bisjetzt auch keinen.
Tschau
Robert
Moien!
Moien!
Mein Fahrlehrer hatte da nen praktischen Vergleich…
Du hast nen Opa mit über 80, blind, auf Krücken, usw… der
fährt natürlich nie selbst mit Auto ;o)))Willst du dem zumuten, daß er 100 Meter „humpelt“ statt auf
nem Behidnertenparkplatz zu parken???Komischer Fahrlehrer - denn darauf kommt es nicht an…
Natürlich ist dsa die Logik die dahinter steckt - man muß sie nur verstehen…
Ergo…auch wenn man einen Behinderten fährt darf man dort
parken, aber wie geschrieben, nur mit Ausweis…Genau das ist richtig und hier zählt NUR der blaue Parkausweis
(NICHT!!! der Bihindertenausweis) und den bekommt man
zumindest in Berlin auch wenn der Behinderte selbst gar nicht
fahren kann sondern er nur gefahren wird.
Nicht nur dort sondern überall…
Ob er dann bei der Fahrt tatsächlich dabei ist oder nicht,
lässt sich eh nicht nachprüfen.
es geht stur um den BLAUEN PARKAUSWEIS liegt er beim Parken
auf einem Behindertenparkplatz gut sichtbar im Fenster - OK
Wenn nicht, egal ob man da einen Behindertenausweis reinlegt
o. sonstwas für Ausreden vorbringt, wird sofort umgesetzt und
das kommt teuer…Bernd
P.S.: Allerdings habe ich als ich krank war dort auch immer
geparkt, denn es kommt ja auf den körperlichen Zustand an net
auf so nen Wisch…Und das ist völlig falsch. Kannst froh sein das man Dich nicht
umgesetzt hat.
Rechtlich vielleicht aber moralisch nicht, denn wichtig ist, daß der Zeck dieser Parkplätze erfüllt wird!
Bernd
Rechtlich vielleicht aber moralisch nicht, denn wichtig ist,
daß der Zeck dieser Parkplätze erfüllt wird!Bernd
Hallo Bernd,
Du bist hier im Brett Recht und nicht im Brett Moral.
Es nützt Dir nichts wenn Du moralisch im Recht bist, aber man schleppt Dich ab. Die Auskunft von Mike ist richtig.
Grüße elmore