vor 2 Tagen hab ich mir bei einem Händler einen 50ccm Roller gebraucht gekauft.
Gestern stellte ich dann fest, dass der Roller
a) während der Fahrt ausgeht und sich seitdem nicht mehr starten lässt
b) ich von dem Händler vollkommen falsche Papiere bekommen haben, die überhaupt nicht zu meinem Roller passen
c) Ich eine Rechnung bekommen habe, auf der alles, bis auf den Kaufbetrag eingetragen ist.
Abgesehen davon, dass sich Punkt c hätte vermeiden lassen können, wenn ich nur genau auf die REchnung geachtet hätte, möchte ich jetzt gerne diesen Roller gegen den Kaufbetrag zurücktauschen, da ich kein Interesse daran habe, bei diesem Händler noch einen anderen Roller zu kaufen. Hab ich das Recht dazu, oder kann der Händler mir die Herausgabe des Geldes verweigern mit Versweis auf sein Reparaturrecht?
Hallo Ronny,
wenn ich mir Punkt b) ansehe, kann der Händler froh sein, wenn Du *nur* Dein Geld zurück verlangst und ihn nicht auch noch wegen Betruges anzeigst.
Aber ob er das auch so sieht?
Wenn Dieser Punkt nicht wäre, vermute ich, daß der Händler einen Anspruch auf zwei oder drei Reparaturversuche hat, bevor er das Geld zurückgeben muß.
Aber versuchen würde ich das mal. Geht möglichst zu zweit - das stärkt die Verhandlungsposition und die spätere Beweisbarkeit des Gesagten.
Grüße
Gordie
Hallo Ronny,
wenn ich mir Punkt b) ansehe, kann der Händler froh sein, wenn
Du *nur* Dein Geld zurück verlangst und ihn nicht auch noch
wegen Betruges anzeigst.
Hallo,
wobei hier zu berücksichtigen ist, dass der Tatbestand des Betrugs einen Vorsatz erfordert. Und dieser ist wohl schwer nachweisbar. Ein Versehen kann doch jedem Mal passieren. Ich wäre daher etwas vorsichtiger und würde nicht gleich mit dem Staatsanwalt drohen.
Hallo,
b) ich von dem Händler vollkommen falsche Papiere bekommen
haben, die überhaupt nicht zu meinem Roller passen
Bei einem PKW jedenfalls wäre dann der Kauf noch nicht abgeschlossen, da der Brief den Eigentümer ausweist, wie das bei Rollern ist (hat er einen Brief?), weiß ich nicht.
wobei hier zu berücksichtigen ist, dass der Tatbestand des
Betrugs einen Vorsatz erfordert. Und dieser ist wohl schwer
nachweisbar. Ein Versehen kann doch jedem Mal passieren. Ich
wäre daher etwas vorsichtiger und würde nicht gleich mit dem
Staatsanwalt drohen.
Da hast Du natürlich recht. Aber ein dicker Hund ist das schon und der Verdacht liegt nahe, wenn die ausgehändigten Papiere *besser* sind als sie eigentlich sein dürften.
Ein *Hinweis* auf diese Zusammenhänge verbessert sicher die verhandlungsposition.
Wenn der Händler sich bei dem eigenen Verhalten nicht 100% an das hält, was sein sollte, kann er sich an anderer Stelle schlecht darauf berufen.(z.B. ich habe aber das Recht zu Nachbesserung)
Nichts anderes habe ich erstmal damit gemeint.
Aber wenn im Gespräch dann durchscheint, daß es doch Vorsatz war oder ihm bei anderen Kunden auch solche Vesehen passiert sind (nach denen kann man ja mal suchen), dann läßt das doch auf Vorsatz schließen und dann sollte auch der Staatsanwalt davon erfahren. Möglicherweise ist der Händler dort schon aktenkundig?
Wie sonst sollte man schwarzen Schafen auf die Schliche kommen, wenn immer alles unter den Teppich gekehrt wird
a) während der Fahrt ausgeht und sich seitdem nicht mehr
starten lässt
Gar nicht mehr, oder erst nach ner Zeit wieder??? Weißt du wie man mit dem Joke umgeht???
b) ich von dem Händler vollkommen falsche Papiere bekommen
haben, die überhaupt nicht zu meinem Roller passen
Das ist zwar ein peinlicher aber nicht schlimmer Fehler - geh hin und besorg dir beim ändler die richtigen…
c) Ich eine Rechnung bekommen habe, auf der alles, bis auf den
Kaufbetrag eingetragen ist.
Kann man natürlich auch nachtragen lassen, aber da habt ihr whl beide gepennt, gelle…
Wandlungsrecht hast du erst nach zwei Reparaturversuchen, wobei auch schleierhaft ist, warum du das auf einmal möchtest. Das ein gebrauchter Roller nicht in Ordnung ist kann schliesslich vorkommen…