Verjährung von Verträgen

Von: , Frage gestellt am Sa, 8. Jan 2000

Hallo,

kann mir jemand sagen, welche Verjährungsfristen gelten von
Geschäftsmann zu Privat?

Kurze Inhaltsangabe des Falles:

Ein Vertrag (Priv. Tanzunterricht) wurde mündlich, unter Zeugen gekündigt, wegen
gesundheitlicher Probleme bei der Schwangerschaft.
Nach ca. 1 1/2 Jahren kommt die Geschäftsperson (Tanzlehrerin) und stellt Forderungen in Bezug auf die Kündigung.
Sprich: Die Kündigungsfrist von 8 Wochen wurde nicht eingehalten.
Somit entstünden Forderungen.

Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten hilfreich
    Re: Verjährung von Verträgen

    3 Jahre, IMHO, aber ohne Gewähr.

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Danke für die Hilfe !


      Vielen Dank für Eure Hilfe, vor allem auch für den Link !

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Verjährung von Verträgen

    Hallo,

    Ein Vertrag (Priv. Tanzunterricht) wurde
    mündlich, unter Zeugen gekündigt, wegen
    gesundheitlicher Probleme bei der
    Schwangerschaft.
    Nach ca. 1 1/2 Jahren kommt die
    Geschäftsperson (Tanzlehrerin) und stellt
    Forderungen in Bezug auf die Kündigung.
    Sprich: Die Kündigungsfrist von 8 Wochen
    wurde nicht eingehalten.
    Somit entstünden Forderungen.
    In deinem Fall geht es nicht um Verjährung sonder darum ob, (1) der Vertrag (wirksam) gekündigt wurde, oder nicht und
    (2) ob und welche Ansprüche die Tanzlehrerin dann hat.
    (Meiner Meinung nach maximal die Bezahlung 8 Wochen)

    Gruß
    Nils

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