Wie regelt sich die Unterhaltspflicht für das Kind bei eingetretener Arbeitslosigkeit. Muss man zahlen, wonach erfolgt die Berechnung. ?
vielleicht mag jemand helfen.
danke in voraus
tom
Wie regelt sich die Unterhaltspflicht für das Kind bei eingetretener Arbeitslosigkeit. Muss man zahlen, wonach erfolgt die Berechnung. ?
vielleicht mag jemand helfen.
danke in voraus
tom
Moin Tom,
eine ähnliche Frage gabs kürzlich im Brett Ämter und Behörden.
Vielleicht hilft dir das ja schon weiter: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Gruss
Marion
danke marion. bin ich mal im bilde.
gruss tom
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Moin, Tom!
Den Link auf den Thread in Ämter & Behörden zum gleichen Thema hat Dir Marion ja schon gepostet 
Wie Du sicher unschwer erkannt hast, war ich derjenige welcher da geantwortet hatte.
Ich wollte Dir nur kurz anbieten, auch Dir die dort angebotenen Dokumente zuzumailen. Natürlich nur, wenn Du sie brauchst oder haben möchtest. In diesem Fall melde Dich einfach kurz bei mir 
Das aber nur so am Rande.
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.
danke dicker, für deine antwort. ist im moment wohl nicht aktuell für mich, aber prophylaktisch wollte ich mich da mal schlau machen. vielen dank erst mal für deine mühe, und würd mich freuen, wenn du mir das mal schickst.
gruss tom