Unterhalt für das Kind bei Arbeitslosigkeit

Von: , Frage gestellt am Do, 18. Apr 2002

Wie regelt sich die Unterhaltspflicht für das Kind bei eingetretener Arbeitslosigkeit. Muss man zahlen, wonach erfolgt die Berechnung. ?

vielleicht mag jemand helfen.


danke in voraus


tom

4 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Unterhalt für das Kind bei Arbeitslosigkeit

      danke marion. bin ich mal im bilde.

      gruss tom [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  1. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Unterhalt für das Kind bei Arbeitslosigkeit

    Moin, Tom!

    Den Link auf den Thread in Ämter & Behörden zum gleichen Thema hat Dir Marion ja schon gepostet :-)

    Wie Du sicher unschwer erkannt hast, war ich derjenige welcher da geantwortet hatte.

    Ich wollte Dir nur kurz anbieten, auch Dir die dort angebotenen Dokumente zuzumailen. Natürlich nur, wenn Du sie brauchst oder haben möchtest. In diesem Fall melde Dich einfach kurz bei mir :-)

    Das aber nur so am Rande.

    Gruß & Bye...

    Der Dicke MD.

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: danke dicker, gern, und danke für antwort

      danke dicker, für deine antwort. ist im moment wohl nicht aktuell für mich, aber prophylaktisch wollte ich mich da mal schlau machen. vielen dank erst mal für deine mühe, und würd mich freuen, wenn du mir das mal schickst.



      gruss tom

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