Ich habe im Strafgesetzbuch gelesen, dass man unter 14 Jahren nicht straffähig ist.
Spätestens, als ich im BGB unter §828 gelesen habe, dass man unter 7 Jahren nicht für einen verursachten Schaden verantwortlich ist, bin ich im Unklaren.
Bitte helft mir.
das eine ist die Straffähigkeit, d.h. die strafrechtliche Verantwortlichkeit für rechtswidrige Handlungen ( nach dem StGB) und das andere die Verantwortlichkeit nach dem BGB für Schadensersatzforderungen (rein privatrechtlich, zwischen Schädiger und Geschädigtem ). Für die natürlich im Falle Minderjähriger die Eltern haften.
Bettina
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