Jugendrecht

Hallo !

Ich habe im Strafgesetzbuch gelesen, dass man unter 14 Jahren nicht straffähig ist.
Spätestens, als ich im BGB unter §828 gelesen habe, dass man unter 7 Jahren nicht für einen verursachten Schaden verantwortlich ist, bin ich im Unklaren.
Bitte helft mir.

Mfg
Mathias

Hi Matthias,

das eine ist die Straffähigkeit, d.h. die strafrechtliche Verantwortlichkeit für rechtswidrige Handlungen ( nach dem StGB) und das andere die Verantwortlichkeit nach dem BGB für Schadensersatzforderungen (rein privatrechtlich, zwischen Schädiger und Geschädigtem ). Für die natürlich im Falle Minderjähriger die Eltern haften.

Bettina

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