Funktionstüchtigkeit des Computers bei Neukauf?

Hallo!

Ich würde gerne mal wissen, ob der (Computer) Verkäufer eine Pflicht hat, das Verkaufte Computerkomponenten bei einem Neukauf auch miteinader harmonieren!
Ich selbst habe mir einen neuen PC gekauft und musste dann feststellen, das die Graphikkarte und das Mainboard nicht zusammenpassen. Deshalb kann ich die Graphikkarte nur sehr begrenzt im 2D Modus nutzen. Nun wäre der Neukauf einer Graphikkarte oder eines Mainboardes + Prozessor, da der auf ein neues auch nicht mehr passte, von Nöten.
Aber wieso sollte ich nochmal Geld hinlegen, wo ich doch komplett gekauft habe?
Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar!
MfG

Heiko

Hello Heiko,

meine Erfa’s waren die gleichen, jedoch auf Hardware mit PC-Dillen Antiviraus.
Folge: die Hardware ging - war, tatsaechlich defekt und wurde anstandslos ausgetauscht - da der Dealer auch dazu lernte; machs auch so.

Viel Erfolg.

Bye bye

Tom

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was genau hast du denn nun gekauft?
ein komplettsystem, wie es fertig im regal stand? dann ist es ganz klar, daß der verkäufer für das zusammenpassen der komponenten haftet.
ein komplettsystem, das nach deinen wünschen zusammengbaut wurde? dann hätte der verkäufer dich zumindest auf mögliche probleme hinweisen müssen, und dich selbst entscheiden lassen ob du es trotzdem so haben willst. wichtig dabei kann aber durchaus der ablauf und die form deiner bestellung sein, das beste wäre, wenn du dich mit dem verkäufer gütlich einigst und zb die grafikkarte gegen eine andere tauscht.
oder hast du nur einzelne komponenten bestellt und selbst zusammengebaut? dann ist es ganz allein dein problem!

Hallo!

Ich würde gerne mal wissen, ob der
(Computer) Verkäufer eine Pflicht hat,
das Verkaufte Computerkomponenten bei
einem Neukauf auch miteinader
harmonieren!

Ich verkauf selbst Computer und möchte deshalb folgendes dazu sagen: Generell hat der Verkäufer eine Beratungspflicht, d.h. er muß den Kaüfer ggf. darauf hinweisen daß es bei der von ihm gewünschten Konfiguration zu Problemen kommen kann. Wenn der Käufer dann trotzdem kauft ist das dann sein Problem. Es gibt etliche Urteile, in denen sogar die Rücknahme eines Komplettsystems möglich ist wenn auch nur eine Komponente nicht korrekt funktioniert. Allerdings könnte es ja auch sein daß eine der Komponenten defekt ist, dann wäre es ein Gewährleistungsfall. Aber sprich doch einfach mal mit dem Verkäufer, nicht alle sind Unmenschen ! Wenn nicht, frag bei der Verbraucherberatung.