Hallo Leute,
bis zu welchem Kündigungsmonat muß man das Weihnachtsgeld gemäß Metalltarifvertrag zurückzahlen, bei
- Vertragsaufhebung
- Eigenkündigung
- Kündigung durch Arbeitgeber
Gruß Peter
Hallo Leute,
bis zu welchem Kündigungsmonat muß man das Weihnachtsgeld gemäß Metalltarifvertrag zurückzahlen, bei
Gruß Peter
m.E. musst du bist 31.3. in einem ungekündigten Vertragsverhälntnis stehen, um das Weihnachtsgeld behalten zu dürfen!
das heisst, wenn Du vor dem 31.3. kündigst/gekündigst wirst, musst du zurückzahlen!
Gruß Ayla °
Hi Peter,
da Du genau schreibst, nach welchem Tarifvertrag Du Dein „Weihnachtsgeld“ erhalten hast, kann und wird (, wenn überhaupt,) dort auch stehen, ob, wann und wieviel Du ggf. eventuell zurückzahlen mußt. Ein „meines Erachtens“ gibt es nicht - es ist doch schwarz auf weiß geregelt, oder eben nicht! Beim Aufhebungsvertrag würde ich immer versuchen, die Nicht-Rückzahlung reinzuhandeln.
„Munter bleiben“ rät
Hubert
wollen denn alle gerade nach weihnachten kündigen?
ich lese diese frage in letzter zeit öfter und stelle mir nun mal so die frage, ob die arbeitnehmer nur bis zum weihnachtsgeld abwarten um dann kündigen zu können.
ist das nun wirklich so, oder war der kündigungswunsch schon gaaaaanz lange da ? 
*neugierig*
sonja
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Sonja,
die Frage mag interessant sein - nützt aber dem Fragesteller nichts, da sie juristisch vollkommen belanglos ist. Tatsächlich zahlen aber Arbeitgeber bisweilen ein „Weihnachtsgeld“, um ArbeitnehmerInnen an den Betrieb zu binden (zumindest für bestimmte Zeit).
Munter Bleiben
Hubert