Kann das Amtsgericht bei Bewillligung der Prozeßkostenhilfe nach drei Jahren die Gesamtsumme zurückverlangen?
Es wurden bereits Zahlungen aus der Staatskasse getätigt.
Eine Bekannte hat bei ihrer Scheidung PKH beantragt, da sie nicht viel verdient hat, nach drei Jahren fand sie einen anderen Job, der auch ganz gut bezahlt wird, da flattert auch schon die Gesamtforderung ins Haus.
Ist das so korrekt?