zurückzahlen

Kann das Amtsgericht bei Bewillligung der Prozeßkostenhilfe nach drei Jahren die Gesamtsumme zurückverlangen?
Es wurden bereits Zahlungen aus der Staatskasse getätigt.

Eine Bekannte hat bei ihrer Scheidung PKH beantragt, da sie nicht viel verdient hat, nach drei Jahren fand sie einen anderen Job, der auch ganz gut bezahlt wird, da flattert auch schon die Gesamtforderung ins Haus.
Ist das so korrekt?

erstmal Hallo,

bin juristisch zwar nicht vorbelastet, muß aber wegen meiner Prozeßkostenhilfe jedes Jahr nachweisen ob ich zurückzahlen kann. Das ganze 3 Jahre lang. Scheint also gängige Praxis zu sein.

Gruß Petra