Re: Brandschutz an Schulen
Hallo Max,
nochmal Brandschutz an Schulen....
Der Schulträger ist bei Regel- und Grundschulen der Landkreis.
Das bringt Probleme mit sich, weil der Schulleiter dem Kultusministerium unterstellt ist.
Dadurch fühlen sich die Leiter hin und wieder nicht so richtig zuständig.
Beim Landkreis, oder wenn in der Kommune vorhanden bei der Berufsfeuerwehr, gibt es zuständige Beamte. Diese müssen spätestens nach 5 Jahren einmal eine Brandschau, Gefahrverhütungsschau (heißt in fast jedem Bundesland anders) durchführen.
Dann werden alle rettungswege kotrolliert und der allgemeine Brandschutz wird kontrolliert.
Das Maßnahmeprotokoll bekommt der Träger als Auflage.
Die einzelnen Brandschutzbestimmungen stehen in der Bauordnung und in sog. Sonderbauvorschriften wie z.B. der Schulbaurichtlinie. Ferner ist in Schulen noch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) gültig.
Insbesondere in ihr wird der 2. Rettungsweg gefordert.
Beisbielsweise sind Schiebetüren im RW nicht erlaubt.
Eine große Problematik stellt jedoch die Brandschutztür (T30, oder Rauchschutz) dar. Diese Türen sind rel. schwer. Der Türschließer muss beim schließen die Trägheit und Rebung dieser massiven Tür überwinden. Deshalb wird der Schließer beim Öffnen der Tür mit der gleichen Kraft "aufgezogen".
Das ist ein großes Handycap für Kinder insbes. in der Grundschule.
Aus diesem Grund gibt es sog. Freilauftüren (Free-Swing od.ä.).
Diese Türen werden erst nach einer detection von Rauch zum Schließen frei gegeben. Meißtz werden diese Türen der Kosten wegen nicht eingebaut. Die Folge sind dann die Feststellkeile u.ä. Auf diese Weise verpufft dann auch der Rest des Schutzes der Brandschutztür.
So, genug Brandschutz?
Wenn Du mehr wissen willst....`s ist mein Hobby und Beruf.
(ich weiß.."blödes Hobby")
bye
hm
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