Hi
Wer ist i.d.R. für den Brandschutz an Schulen zuständig ? Mit welcher Rechtsgrundlage bezüglich den Bestimmungen ?
Was sagen diese Bestimmungen zum Thema Notausgänge (immer offen ?) ?
Gruß
Max
Hi
Wer ist i.d.R. für den Brandschutz an Schulen zuständig ? Mit welcher Rechtsgrundlage bezüglich den Bestimmungen ?
Was sagen diese Bestimmungen zum Thema Notausgänge (immer offen ?) ?
Gruß
Max
Hallo Max,
für den Brandschutz ist grundsätzlich der Betreiber verantwortlich.
Wer ist i.d.R. für den Brandschutz an Schulen zuständig ? Mit
welcher Rechtsgrundlage bezüglich den Bestimmungen ?
Hier gibt es länderspezifisch Brandschutzverordnungen. Diese kannst Du beim Ordnungsamt einsehen. Dort wird u.a. geregelt, welche Einrichtungen bestehen müssen (Schlauchkomplexe, Feuerlöscher, Fluchtpläne, usw.)
Was sagen diese Bestimmungen zum Thema Notausgänge (immer
offen ?) ?
Grundsätzlich müssen Notausgänge immer geöffnet sein und dürfen auch nicht verstellt werden. Dies glt auch für die Fluchtwege vor und nach den Notausgängen.
Gruss Günter
Hi Günter
Vielen Dank für beide Antworten !
Gruß
Max
Hallo Max,
nochmal Brandschutz an Schulen…
Der Schulträger ist bei Regel- und Grundschulen der Landkreis.
Das bringt Probleme mit sich, weil der Schulleiter dem Kultusministerium unterstellt ist.
Dadurch fühlen sich die Leiter hin und wieder nicht so richtig zuständig.
Beim Landkreis, oder wenn in der Kommune vorhanden bei der Berufsfeuerwehr, gibt es zuständige Beamte. Diese müssen spätestens nach 5 Jahren einmal eine Brandschau, Gefahrverhütungsschau (heißt in fast jedem Bundesland anders) durchführen.
Dann werden alle rettungswege kotrolliert und der allgemeine Brandschutz wird kontrolliert.
Das Maßnahmeprotokoll bekommt der Träger als Auflage.
Die einzelnen Brandschutzbestimmungen stehen in der Bauordnung und in sog. Sonderbauvorschriften wie z.B. der Schulbaurichtlinie. Ferner ist in Schulen noch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) gültig.
Insbesondere in ihr wird der 2. Rettungsweg gefordert.
Beisbielsweise sind Schiebetüren im RW nicht erlaubt.
Eine große Problematik stellt jedoch die Brandschutztür (T30, oder Rauchschutz) dar. Diese Türen sind rel. schwer. Der Türschließer muss beim schließen die Trägheit und Rebung dieser massiven Tür überwinden. Deshalb wird der Schließer beim Öffnen der Tür mit der gleichen Kraft „aufgezogen“.
Das ist ein großes Handycap für Kinder insbes. in der Grundschule.
Aus diesem Grund gibt es sog. Freilauftüren (Free-Swing od.ä.).
Diese Türen werden erst nach einer detection von Rauch zum Schließen frei gegeben. Meißtz werden diese Türen der Kosten wegen nicht eingebaut. Die Folge sind dann die Feststellkeile u.ä. Auf diese Weise verpufft dann auch der Rest des Schutzes der Brandschutztür.
So, genug Brandschutz?
Wenn Du mehr wissen willst…`s ist mein Hobby und Beruf.
(ich weiß…„blödes Hobby“)
bye
hm
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