Betriebsrat auflösen?

Hallo,

gibt es eine Möglichkeit über eine Mehrheitsentscheidung der Arbeitnehmer eine vorhanden Betriebsrat auzulösen? In kleinen Firmen mit flacher Hierarchie ist ein Betriebsrat eher hinderlich als hilfreich. Im Betriebsverfassungsgesetz habe ich so einen Punkt noch nicht einmal im Ansatz gefunden.

cu
raiko

Hallo

Nun…man kann theoretisch einen Betriebsrat absetzen lassen…
aber nur wenn er wirklich Scheisse gebaut hat und gegen einige
Gesetze verstossen hat.Im uebrigen wuerde ich an deiner Stelle
mal daran denken dass es eine Straftat ist die Betriebsratstaetigeit zu behindern,das koennte ins Auge gehen.
Wenn die Leute einen Betriebsrat wollen so ist einer zu waehlen.
Der Betriebsrat hat seine Daseinsberechtigung,und in vielen
Faellen ist er auch bitter noetig.Und nebenbei,ich glaube nicht
dass die Arbeitnehmer so bloed sind einen BR aufloesen zu wollen
ohne dass das zwingend erforderlich waere.
Schliesslich ist er ein kraeftiges Werkzeug um die Rechte
der Arbeitnehmer zu vertreten.

MfG

Merias

Hallo Raiko,

ob es einem persönlich gefällt oder nicht, wenn es einen Betriebsrat gibt, muß man damit leben!

Es ist aber möglich nach § 23 BetrVG „Verletzung gesetzlicher Pflichten“, wenn mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.

Gruß
Karl-Heinz

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Hallo.

hinderlich als hilfreich. Im Betriebsverfassungsgesetz habe
ich so einen Punkt noch nicht einmal im Ansatz gefunden.

§23 BetrVG „Pflichtverletzung“ regelt das, sowohl gegen einzelne Mitglieder als auch den BR als Gremium. Den BR aufzulösen, nur weil einem oder mehreren seine bloße Existenz nicht behagt, ist in der Tat nicht möglich. Der Versuch könnte nach §119, Abs. 2 als Straftat gewertet werden und entsprechend ins Auge gehen.

Gruß kw

Hallo Raiko,

ich hatte hier vor einer Weile mal ähnlich gefragt und es ist in der Tat so, dass solange es mindestens einen AN gibt, der einen BR will (es reicht leider auch eine eifrige Gewerkschaft), es auch einen geben muss.

Wenn alle AN sich einig sind, kann man den Betriebsrat natürlich einschlafen lassen, indem man die Neuwahlen verpennt. Ob sich dadurch rechtliche Konsequenzen für den letzten BR ergeben (es könnte ja als ihre Pflicht angesehen werden die Wahlen durchzuführen) kann ich dir nicht sagen, sollte man aber vorher prüfen.

Gruss
Arne

Hallo,

(es reicht leider auch eine eifrige
Gewerkschaft), es auch einen geben muss.

die Gewerkschft allein reicht nicht ! Sie muss auch in dem Betrieb durch mindestens einen AN vertreten sein. Ist also niemand Mitglied einer Gewerkschaft, dann gibt es auch keine Gewerkschaft, die das Recht hätte in diesem Betrieb einen BR zu fordern!

Gruss, Niels

Hallo Niels,
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die Gewerkschft allein reicht nicht ! Sie muss auch in dem
Betrieb durch mindestens einen AN vertreten sein. Ist also
niemand Mitglied einer Gewerkschaft, dann gibt es auch keine
Gewerkschaft, die das Recht hätte in diesem Betrieb einen BR
zu fordern!

Danke, ich hatte den Begriff „einer im Unternehmen vertretenen Gewerkschaft“ aud dem BVG also falsch verstanden.

Gruss
Arne