Hallo,
folgender Sachverhalt. Wir wollten ein Auto kaufen, haben eine Anzahlung geleistet und dieses schriftlich festgehalten. Der Autobesitzer wollte den Wagen vor Übergabe über den TÜV bringen, jetzt sind ihm die Kosten zu hoch, er tritt vom Verkauf zurück und will die Anzahlung zurückerstatten.
Wir haben schriftlich das die Übergabe und unsere Restzahlung nach dem TÜV-Termin erfolgt.
Ist dies rechtskräftig?
Muss er den Wagen wie vereinbart über den TÜV bringen?
Vielen Dank für Eure Tipps
Ulli
Hallo!
Also grundsätzlich muss sich jeder an Vereinbarungen halten. Warum sind die TÜV Kosten so hoch?
Gruß
Tom
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Hallo Ulli,
war diese Vereinbarung, das der Wagen bei Übergabe 2 Jahre TÜV haben soll auch schriftlich vereinbart ? Wenn ja, hat der Verkäufer einen Vertrag unterschrieben, an den er sich zu halten hat. Eigentlich ganz einfach.
Gruss Sebastian
Hallo, vielen Dank für Eure Antworten.
Wir waren zwischenzeitlich beim Anwalt.
Viele Grüße
Ulli