Rechte und Pflichten bei Amtsübernahme

Tach Zusammen,

folgendes Problem:
Jemand hat jahrelang bei einem Freiberufler
gearbeitet, bei diesem bestand kein
schriftlicher Arbeitsvertrag.

Nun hat der Chef gewechselt und das Personal 1 zu 1
übernommen. Er hat dem Personal einen Arbeits-
vertrag angeboten.

Unter anderem folgende Bedingungen:

  • 8 Wochen Kündigungsfrist AN/AG
  • Arbeitszeit ca. 2h über der bis jetzt üblichen

Die Bedingungen sind größtenteils schlechter als
vorher.

Mir ist klar, daß keiner gezwungen werden kann
diesen Vertrag zu unterschreiben.

Jedoch welches Recht gilt ohne Arbeitsvertrag, gelten
die alten Bedingungen (die des alten AG) weiter oder
ist das alte Vertragsverhältniss erloschen?

Dank und Gruß

Udo

Hallo!

Der neue Arbeitgeber übernimmt bei einem Betriebsübergang grundsätzlich ex lege den alten Arbeitsvertrag, das bedeutet es gelten in diesem Fall die alten Bedingungen weiter. Zu bedenken ist aber, dass der neue AG natürlich auch das gleiche Kündigungsrecht hat wie der alte AG, weshalb es sein kann, dass der AG, sofern man auf Vertragseinhaltung besteht, die Kündigung ausspricht. Inwieweit eine derartige Kündigung dann wiederum wegen verpönten Motivs anfechtbar wäre, kann ich nach deutschem Recht aber nicht beantworten.

Gruß
Tom

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