Geschlechtsverkehr legal ?

Bin selber 19 Jahre alt geworden und meine Freundin ist 15 Jahre alt. Wir würden beide gerne miteinander schlafen jedoch weiss ich, dass die Eltern von ihr nicht so begeistert wären. Nun meine Frage, wie sieht dass im Falle eines Falles der Gesetzgeber ? Ist es lagal mit ihr zu schlafen auch ohne Erlaunis der Eltern ?

Hallo,

die Grenze liegt bei 14 Jahren, in Deinem Fall gibt es also kein rechtliches Problem. Die Eltern spielen keine Rolle.

Bettina

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Hallo,

die Grenze liegt bei 14 Jahren, in Deinem
Fall gibt es also kein rechtliches
Problem. Die Eltern spielen keine Rolle.

Bettina

ach…hat sich das geaendert ?
dachte,von 14-16 braucht es einverstaendnis der eltern!

Hallo Yuri,

so wirklichkeitsfremd ist nicht eimal der Gesetzgeber. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird Jugendlichen die Selbstbestimmung über ihr eigenes Sexualleben zugestanden.

Gruß
Wolfgang

ach…hat sich das geaendert ?
dachte,von 14-16 braucht es
einverstaendnis der eltern!

es gab da mal eine Strafrechtsreform, und seitdem ist das tatsächlich so.

Bettina

Hallo Selly,

ich werde dir heute abend antworten, schreib mal was als Antwort, dann weiß ich, daß ich dir heute abend noch antworten muß … !! O.k.

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da muss die frage erlaubt sein, welche ueberlegungen wirklichkeitsfremd sind.
ich muss zugeben, dass ich 14-jaehrigen menschen (maennlich/weiblich) keinen verantwortungsvollen umgang mit ihrem geschlechtsleben zutraue.
dazu muss ich allerdings auch sagen, daß ich 14-jaehrigen ohnehin annaehernd keinen verantwortungsvollen umgang mit irgendetwas zutraue. insofern muss ich das relativieren.
wie ist das denn ? darf man eigentlich mit ve.d. 14 lebensjahres denn schon rauchen und /oder alkohol trinken ? waere ja schon bizarr, wenn man sich einerseits keine fluppe anstecken darf, weil man ja zu jung fuer „so etwas“ ist; auf der anderen seite aber massensexorgien feiert…funny!
hat sogar was groteskes …
well well
dazu muss wolfgang etwas sagen koennen.

mfg
yuri

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stimmt, strafrechtlich wird einem über 14 jährigen Jugendlichen das Recht auf seine persönliche (auch sexuelle) Entfaltung zugestanden.
aber…
wenn ich mich recht erinnere (??) darf er/sie diesen Sex nur mit Personen unter 18 Jahren ausleben. Personen über 18 machen sich immernoch strafbar wenn sie Sex mit unter 16jährigen haben
Bernd

Hallo Yuri,

hab’ gerade sehr viel um die Ohren und antworte deshalb erst mit reichlich Verspätung.

Wie Du es darstellst, erscheint es mir auch bizarr. Aber nur auf den ersten Blick. Sexualität begleitet in unterschiedlichen Formen jeden Menschen ein Leben lang. Da gibt es nichts zu verbieten. Es ist nur Erwachsenen verboten, ihre Sexualität mit unter 14jährigen auszuleben.

So klingt es doch nachvollziehbar, oder?

Gruß
Wolfgang