Hallo Jürgen,
vorab. Dir steht das Recht zur Einsichtnahme in die Rechnungsunterlagen zu. Auf Wunsch hat Dir der Vermieter auch Rechnungskopien auszuhndigen. Hier darf der Vermieter jedoch pro Kopie 25 Cent ( 0,50 DM ) verlangen.
Ich hoffe, hier kann mir wer weiterhelfen. Ich habe nämlich
heute meine Nebenkostenabrechnung für 2001 bekommen und der
Vermieter will knackige 1000 Euro Nachzahlung haben. Da er
schon beim Punkt der Grundsteuer einen Rechenfehler drin hat
(die Rechnung lautet auf DM und er berechnet den Betrag in
Euro), wollte ich mir den Rest mal genauer ansehen und bin
dabei über einige Dinge gestolpert.
Grundsätzlich muß ich alles noch mal genauer prüfen, aber
vielleicht kann mir jemand zu einzelnen Punkten bescheid
geben, wenn die vielleicht garnicht in die NK-Abrechnung
gehören. Es handelt sich um eine größere Anlage, daher ist die
Abrechnung des Hausverwalters sehr allgemein und ohne
Re-Kopien. Ich habe nur ein paar Sachen aufgeführt, die ich
fragwürdig finde:
Aufzugsbetriebskosten (wir wohnen im Erdgeschoß)
Dies spielt keine Rolle. Juristisch ist dies geregelt. Auch wer im EG wohnt hat die anteiligen Kosten zu tragen.
Aufzugsreparaturen
Reparaturen gehören grundsätzlich nicht zu den Nebenkosten. Die Wartungskosten sind jedoch umlagefähig. Hierbei ist zu beachten, sofern es sich um einen Vollwartungsvertrag handelt, dass die entsprechenden Kosten aus dem Vertrag heraus gerechnet werden müssen.
Hauswart
Alle Kosten wie Treppenhausreinigung, Reinigung der Strasse, Bereistellen der Müllgefässe, Gartenpflege, Winterdienst
nicht jedoch :
Kosten in größeren Anlagen für Wohnungsübernahmen, kleinere Reparaturen im Treppenhaus oder in Gemeinschaftseinrichtungen, je nach Region Sturmholz entfernen, Auftragsarbeiten für Vermieter oder die Hausverwaltung z.B. Anbringen von Schidern an der Klingel, Biefkästen usw.
Hausmeistertelefon
Kosten der Verwaltung, sind nicht zu zahlen. Egal wie und für was sie verursacht wurden.
Renovierungskosten
Renovierungskosten haben in der Nebenkostenabrechnung grundsätzlich nichts zu suchen. Renov.-Kosten sind Maler- und Tapezierarbeiten an Wänden, Decken, Fenstern, Türen und Heizkörpern und müssen mietvertraglich vereinbart sein. Also völlig unabhängig von Nebenkosten.
Allg.Verwaltungskosten
Gibt es im Mietrecht nicht. Kosten der Hausverwaltung trägt der Vermieter.Kosten die sonst durch dei Verwaltugn der Wohnungne anfalen trägt der Vermieter auch. Ausnahme bilden hier die Sozialwohnungen ( Voraussetzung ist der WBS). Dort kann eine Pauschale abgerechnet werden oder auf die Gesamtnebenksten darf das sogenannten Ausfallwagnis prozentual berechnet werden.
Garagen-Hauswartkosten
Hier handelt es sich wohl um Kosten der Reinigung um die Garagen herum, um Winterdienst oder Unkraut jäten.
Garagen-Reparaturen
Rep. wie oben, ist Sache des Vermieters.
Gibt es da was, wo ich aufgrund des Stichworts nachhaken
sollte ?
Du kannst mir Deine Abrechnung mailen. Werde sie prüfen und Dir mitteilen, wo mögliche Probleme sind. Verwende meine eMail wenn Du weitere Hilfe annehmen möchtest.
Gruss Günter