Mietrecht - Nebenkostenabrechnung

Tach zusammen !

Ich hoffe, hier kann mir wer weiterhelfen. Ich habe nämlich heute meine Nebenkostenabrechnung für 2001 bekommen und der Vermieter will knackige 1000 Euro Nachzahlung haben. Da er schon beim Punkt der Grundsteuer einen Rechenfehler drin hat (die Rechnung lautet auf DM und er berechnet den Betrag in Euro), wollte ich mir den Rest mal genauer ansehen und bin dabei über einige Dinge gestolpert.

Grundsätzlich muß ich alles noch mal genauer prüfen, aber vielleicht kann mir jemand zu einzelnen Punkten bescheid geben, wenn die vielleicht garnicht in die NK-Abrechnung gehören. Es handelt sich um eine größere Anlage, daher ist die Abrechnung des Hausverwalters sehr allgemein und ohne Re-Kopien. Ich habe nur ein paar Sachen aufgeführt, die ich fragwürdig finde:

Aufzugsbetriebskosten (wir wohnen im Erdgeschoß)
Aufzugsreparaturen
Hauswart
Hausmeistertelefon
Renovierungskosten
Allg.Verwaltungskosten
Garagen-Hauswartkosten
Garagen-Reparaturen

Gibt es da was, wo ich aufgrund des Stichworts nachhaken sollte ?

Für Eure Hilfe im voraus vielen Dank !!

Jürgen

Aaaalso…
Tach auch!
Nur kurz: Renovierungskosten und Reparaturen haben in den Nebenkosten normalerweise nichts verloren.
Aber vielleicht können andere das hier noch rechtlich untermauern. Sonst sag Bescheid, dann schlag ich nochmal nach…

Gruß

Markus

Hi Jürgen,

zusätzlich würde der Posten Hausmeistertelefon rausfallen. Ist mit Hausmeisterkosten abgetan. Und, wieso Haus wart kosten und Haus meister telefon (-kosten), da sind riesiger Unterschiede im Tätigkeitsfeld! Irgendwie nicht schlüssig.

Gruß
André

Tach zusammen !

Ich hoffe, hier kann mir wer weiterhelfen. Ich habe nämlich
heute meine Nebenkostenabrechnung für 2001 bekommen und der
Vermieter will knackige 1000 Euro Nachzahlung haben. Da er
schon beim Punkt der Grundsteuer einen Rechenfehler drin hat
(die Rechnung lautet auf DM und er berechnet den Betrag in
Euro), wollte ich mir den Rest mal genauer ansehen und bin
dabei über einige Dinge gestolpert.

Grundsätzlich muß ich alles noch mal genauer prüfen, aber
vielleicht kann mir jemand zu einzelnen Punkten bescheid
geben, wenn die vielleicht garnicht in die NK-Abrechnung
gehören. Es handelt sich um eine größere Anlage, daher ist die
Abrechnung des Hausverwalters sehr allgemein und ohne
Re-Kopien. Ich habe nur ein paar Sachen aufgeführt, die ich
fragwürdig finde:

Aufzugsbetriebskosten (wir wohnen im Erdgeschoß)

ist rechtmäßig

Aufzugsreparaturen

muss der Vermieter alleine tragen

Hauswart

Hausmeistertätigkeiten sind Betriebskosten - Reparaturen nicht.

Hausmeistertelefon

müsste schon genauer dargestellt werden. wenn es ausschließlich (!) einer Rufbereitschaft dient -> Betriebskosten. Wäre allerdings das erste Mal, das ich sowas bei einem Hausmeister höre. Üblich ist sowas bei Aufzugsanlagen - Rufbereitschaftskosten
sind hier Bestandteil der Betriebskosten.
Verlange doch einfach Einzelverbindungsnachweis.

Renovierungskosten

keine Betriebskosten

Allg.Verwaltungskosten

keine Betriebskosten

Garagen-Hauswartkosten

Ungewöhnlich, dass für Garagen eigens ein Hausmeister engagiert wird.
gilt aber sicherlich das Gleiche wie bei normalen Hauswartkosten.

Garagen-Reparaturen

keine Betriebskosten

Gibt es da was, wo ich aufgrund des Stichworts nachhaken
sollte ?

Für Eure Hilfe im voraus vielen Dank !!

Jürgen

hi,

grundsätzlich ist der mieter nicht zur zahlung von Neben-/ Betriebskosten verpflichtet,

aaaaaaber wenn diese im Mietvertrag aufgelistet sind und ordentlich beschrieben, dann ja, also erstmal da reingucken was da zu reparaturen und wartung und … steht,

nur so wie sich die ganze sache anhört will dein vermieter sich wohl über die nebenkosten sanieren, dat geht wohl nicht, also bei 1000 € nachzahlung und dem frechen quark was sich dein vermieter hat einfallen lassen, lohnt sich doch wohl zumindest ein widerspruch mit aufforderung zur vorlage der rechnungen etc. und dann damit zum mieterverein

(bin hier eigentlich fehl am platze weil ich bin vermieter, aber solchen quark mach ich nicht)

uwe

Hallo Jürgen,

vorab. Dir steht das Recht zur Einsichtnahme in die Rechnungsunterlagen zu. Auf Wunsch hat Dir der Vermieter auch Rechnungskopien auszuhndigen. Hier darf der Vermieter jedoch pro Kopie 25 Cent ( 0,50 DM ) verlangen.

Ich hoffe, hier kann mir wer weiterhelfen. Ich habe nämlich
heute meine Nebenkostenabrechnung für 2001 bekommen und der
Vermieter will knackige 1000 Euro Nachzahlung haben. Da er
schon beim Punkt der Grundsteuer einen Rechenfehler drin hat
(die Rechnung lautet auf DM und er berechnet den Betrag in
Euro), wollte ich mir den Rest mal genauer ansehen und bin
dabei über einige Dinge gestolpert.

Grundsätzlich muß ich alles noch mal genauer prüfen, aber
vielleicht kann mir jemand zu einzelnen Punkten bescheid
geben, wenn die vielleicht garnicht in die NK-Abrechnung
gehören. Es handelt sich um eine größere Anlage, daher ist die
Abrechnung des Hausverwalters sehr allgemein und ohne
Re-Kopien. Ich habe nur ein paar Sachen aufgeführt, die ich
fragwürdig finde:

Aufzugsbetriebskosten (wir wohnen im Erdgeschoß)

Dies spielt keine Rolle. Juristisch ist dies geregelt. Auch wer im EG wohnt hat die anteiligen Kosten zu tragen.

Aufzugsreparaturen

Reparaturen gehören grundsätzlich nicht zu den Nebenkosten. Die Wartungskosten sind jedoch umlagefähig. Hierbei ist zu beachten, sofern es sich um einen Vollwartungsvertrag handelt, dass die entsprechenden Kosten aus dem Vertrag heraus gerechnet werden müssen.

Hauswart

Alle Kosten wie Treppenhausreinigung, Reinigung der Strasse, Bereistellen der Müllgefässe, Gartenpflege, Winterdienst

nicht jedoch :

Kosten in größeren Anlagen für Wohnungsübernahmen, kleinere Reparaturen im Treppenhaus oder in Gemeinschaftseinrichtungen, je nach Region Sturmholz entfernen, Auftragsarbeiten für Vermieter oder die Hausverwaltung z.B. Anbringen von Schidern an der Klingel, Biefkästen usw.

Hausmeistertelefon

Kosten der Verwaltung, sind nicht zu zahlen. Egal wie und für was sie verursacht wurden.

Renovierungskosten

Renovierungskosten haben in der Nebenkostenabrechnung grundsätzlich nichts zu suchen. Renov.-Kosten sind Maler- und Tapezierarbeiten an Wänden, Decken, Fenstern, Türen und Heizkörpern und müssen mietvertraglich vereinbart sein. Also völlig unabhängig von Nebenkosten.

Allg.Verwaltungskosten

Gibt es im Mietrecht nicht. Kosten der Hausverwaltung trägt der Vermieter.Kosten die sonst durch dei Verwaltugn der Wohnungne anfalen trägt der Vermieter auch. Ausnahme bilden hier die Sozialwohnungen ( Voraussetzung ist der WBS). Dort kann eine Pauschale abgerechnet werden oder auf die Gesamtnebenksten darf das sogenannten Ausfallwagnis prozentual berechnet werden.

Garagen-Hauswartkosten

Hier handelt es sich wohl um Kosten der Reinigung um die Garagen herum, um Winterdienst oder Unkraut jäten.

Garagen-Reparaturen

Rep. wie oben, ist Sache des Vermieters.

Gibt es da was, wo ich aufgrund des Stichworts nachhaken
sollte ?

Du kannst mir Deine Abrechnung mailen. Werde sie prüfen und Dir mitteilen, wo mögliche Probleme sind. Verwende meine eMail wenn Du weitere Hilfe annehmen möchtest.

Gruss Günter