Instandsetzung ge(ver)mieteter Räume

Hallo,
weiß von Euch jemand, wie die gesetzlichen Vorschriften zur Instandsetzung gewerblicher Räume aussehen?
In den Räumen, die ich vor 18 Jahren für meine Apotheke angemietet habe, ist inzwischen das schon damals alte Badezimmer instandzusetzen.
Neben Kleinigkeiten ist die Badewanne von unten durchgerostet und unter ihr die Wasserrohre.
Feststeht, daß die Badewanne entfernt werden muß, da die Rohre erneuert werden müssen. Anzunehmen ist, daß auch die Rohre unter dem Fußboden (einzementiert!) porös sind.
Beim Entfernen der Badewanne, gehen eine Reihe von Fliesen zu Bruch, die nicht durch gleiche ersetzt werden können, da zu alt. Ebenso sieht die Sache mit dem Fußboden aus, wenn er denn aufgeschlagen werden muß. Mir wurde nun vom Handwerker mitgeteilt, daß ich davon ausgehen könne, eine neue Badewanne eingesetzt zu bekommen, mich aber mit ein paar Reihen neutraler weißer Fliesen zufriedengeben müsse. Auch am Boden lasse sich „Patchwork“ nicht vermeiden.
Zusätzlich zu den Fliesen, die durch die Arbeiten beschädigt werden, weisen auch ein oder zwei Wandfliesen Risse auf.
Um nun mit meinem Vermieter entsprechend verhandeln zu können, wüßte ich gerne, ob er wirklich „bunte Reihen“ setzen darf, oder er vielmehr dazu verpflichtet ist, das Badezimmer ganz neu zu fliesen. Ich verstehe mich mit meinem Vermieter ganz gut und würde gegebenfalls sicherlich eine Vereinbarung über eine gewisse Beteiligung an den Kosten der Renovierung akzeptieren.
Nur weiß ich ganz gerne vor Verhandlungen, wie die Ausgangsposition ist.
Schöne Grüße
Sabine

Hallo, Sabine,

grunsätzlich würde ich zunächst einmal in den Mietvertrag schauen, was dazu gesagt wurde. Normalerweise ist das vertraglich geregelt. Grundsätzlich muß ein Vermieter nur Schönheitsreparaturen selbst vornehmen. Dazu gehört aber nicht die Sanierung verbrauchter Bausubstanz wie die Reparatur, bzw. Erneuerung von Leitungen, Rohren, etc. Die Grundsubstanz muß schon vom Eigentümer „miettauglich“ zur Verfügung gehalten werden, es sei denn, du hättest durch „Fehlgebrauch“ das Durchrosten der Wanne selbst zu vertreten. Patchwork mußt du keinesfalls hinnehmen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob dermaleinst dann noch der Mietvertrag verlängert wird, wenn du zuviel Stress machst.

Da das ganze sehr vielschichtig sein kann, würde ich an deiner Stelle professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen, bevor da unnötig Porzelan zerschlagen wird.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

weiß von Euch jemand, wie die gesetzlichen Vorschriften zur
Instandsetzung gewerblicher Räume aussehen?
In den Räumen, die ich vor 18 Jahren für meine Apotheke
angemietet habe, ist inzwischen das schon damals alte
Badezimmer instandzusetzen. :Neben Kleinigkeiten ist die Badewanne von unten durchgerostet :und unter ihr die Wasserrohre.
Feststeht, daß die Badewanne entfernt werden muß, da die Rohre
erneuert werden müssen. Anzunehmen ist, daß auch die Rohre
unter dem Fußboden (einzementiert!) porös sind.
Beim Entfernen der Badewanne, gehen eine Reihe von Fliesen zu
Bruch, die nicht durch gleiche ersetzt werden können, da zu
alt. Ebenso sieht die Sache mit dem Fußboden aus, wenn er denn
aufgeschlagen werden muß. Mir wurde nun vom Handwerker
mitgeteilt, daß ich davon ausgehen könne, eine neue Badewanne
eingesetzt zu bekommen, mich aber mit ein paar Reihen
neutraler weißer Fliesen zufriedengeben müsse. Auch am Boden
lasse sich „Patchwork“ nicht vermeiden.
Zusätzlich zu den Fliesen, die durch die Arbeiten beschädigt
werden, weisen auch ein oder zwei Wandfliesen Risse auf.
Um nun mit meinem Vermieter entsprechend verhandeln zu können,
wüßte ich gerne, ob er wirklich „bunte Reihen“ setzen darf,
oder er vielmehr dazu verpflichtet ist, das Badezimmer ganz
neu zu fliesen. Ich verstehe mich mit meinem Vermieter ganz
gut und würde gegebenfalls sicherlich eine Vereinbarung über
eine gewisse Beteiligung an den Kosten der Renovierung
akzeptieren.
Nur weiß ich ganz gerne vor Verhandlungen, wie die
Ausgangsposition ist.

Hallo Sabine,

Deine Ausgangslage ist nach den beschriebenen Mängel gut. Hier handelt es sich um bauseitige Massnahmen an Gegenständen, die mit dem Gebäude verbunden sind. Hier ist der Eigentümer/ Vermieter grundsätzlich verantwortlich. Die Badenwanne muss ersetzt werden, defekte Leitungen und Abflussrohre auch. Bei den Fliesen kann der Vermieter nach eigener Entscheidung neue Fliesen anbringen, zur kompletten Neuverfleisung der Wand kannst Du ihn nicht zwingen. Selbstverständlich gehen alle notwendigen Kosten, die durch den Austausch der Badewanne entstehen zu Lasten des Eigentümers.

Sollte sich jedoch beim Austausch der Badewanne herausstellen, dass in der Badewanne möglicherweise ätzende Mittel gelagert oder gar in den Abfluss gelangt sind, wäre es keine Instandssetzung sondern eine Schadensbeseitigung. Diese ginge voll zu Deinen Lasten.

Gruss Günter

Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Antwort.

Deine Ausgangslage ist nach den beschriebenen Mängel gut. Hier
handelt es sich um bauseitige Massnahmen an Gegenständen, die
mit dem Gebäude verbunden sind. Hier ist der Eigentümer/
Vermieter grundsätzlich verantwortlich. Die Badenwanne muss
ersetzt werden, defekte Leitungen und Abflussrohre auch. Bei
den Fliesen kann der Vermieter nach eigener Entscheidung neue
Fliesen anbringen, zur kompletten Neuverfleisung der Wand
kannst Du ihn nicht zwingen. Selbstverständlich gehen alle
notwendigen Kosten, die durch den Austausch der Badewanne
entstehen zu Lasten des Eigentümers.

Hab ich mir gedacht, daß ich „Patchwork“ hinnehmen müßte. Die Reparatur der defekten Rohre und der dadurch entstandenen Durchrostung der Badewanne von unten geht sowieso zu Lasten des Vermieters. Einen Teil der Kosten trägt auch noch die Versicherung des Vermieters.
Mal sehen, auf was ich mich mit dem Vermieter einigen kann. Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, daß ich entweder die neuen Fliesen oder die Arbeitsleistung des Fliesenlegens bezahlen werde.

Sollte sich jedoch beim Austausch der Badewanne herausstellen,
dass in der Badewanne möglicherweise ätzende Mittel gelagert
oder gar in den Abfluss gelangt sind, wäre es keine
Instandssetzung sondern eine Schadensbeseitigung. Diese ginge
voll zu Deinen Lasten.

Ne,ne! S.o. Altersmüde Rohre usw. Das ist schon klar.
Schöne Grüße
Sabine

Hallo, Sabine,

grunsätzlich würde ich zunächst einmal in den Mietvertrag
schauen, was dazu gesagt wurde.

Es handelt sich um einen speziell aufgesetzten gewerblichen Mietvertrag, in dem von Badezimmerfliesen nach 18 Jahren nichts steht. Auch ist nicht vorgesehen, daß altersschwache Bauteile ihren Geist endgültig aufgeben.

Grundsätzlich muß ein Vermieter nur
Schönheitsreparaturen selbst vornehmen.

??? Der Vermieter übernimmt Schönheitsreparaturen?

Dazu gehört aber nicht
die Sanierung verbrauchter Bausubstanz wie die Reparatur, bzw.
Erneuerung von Leitungen, Rohren, etc. Die Grundsubstanz muß
schon vom Eigentümer „miettauglich“ zur Verfügung gehalten
werden

Der Vermieter ist doch der Eigentümer!

Patchwork mußt du
keinesfalls hinnehmen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob
dermaleinst dann noch der Mietvertrag verlängert wird, wenn du
zuviel Stress machst.

Ich schrieb schon, daß ich mit dem Vermieter ganz gut klar komme. Ich will in der Regel nichts von ihm, und er läßt mich in Ruhe meine Miete zahlen. Rauschschmeißen kann er mich auch nicht. Eher verkauft er an mich! Das ist vertraglich geregelt.

Da das ganze sehr vielschichtig sein kann, würde ich an deiner
Stelle professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen, bevor
da unnötig Porzelan zerschlagen wird.

Ich wollte überhaupt nichts zerschlagen, die Fliesen gehen erst nächste Woche - und das fachmännisch durch Handwerker - kaputt. Die Handwerker sind übrigens vom Vermieter beauftragt, den Schaden zu beheben! Rechtsberatung brauche ich auch nicht, da es kein Problem gibt, und ich mir nur überlege, auf was ich mich mit dem Vermieter einigen könnte. Erstens bin ich schon lange Mieter, zweitens kann er (und ich nehme auch an will er) mich nicht einfach rausschmeißen. Ihm wird - ebenso wie mir - an einer gemeinschaftlichen, vernünftigen Regelung über Reparatur oder „Wiederaufbereitung“ liegen.
Meine Frage war eben nur:
In geschäftlichen Räumen (Badezimmer wird von Mitarbeitern und nur ganz selten von Kunden benutzt) muß ich da Patchwork dulden, oder ist der Vermieter (resp. dessen Versicherung) zu einer halbwegs einheitlichen Wand- und Bodenverkleidung verpflichtet. Der Handwerker äußerte, daß zu den bisher blauen Kacheln halt ein paar weiße geklebt werden könnten.
Muß der Vermieter eine neue Badezimmerkachelung leisten, kann ich sicherlich die Kacheln in einem gewissen finanziellen Rahmen aussuchen und für etwas besonderes auch eine Differenz draufzahlen. Ich würde nur nicht gerne die Gesamtkosten der Badezimmerrenovierung alleine tragen.
Schöne Grüße
Sabine

Hallo Sabine,

in Deiner Antwort hast Du hingewiesen, dass die Versicherung des Vermieters einen Teil der Kosten trägt.

Nun erhebt sich die Frage, wenn es einen Versicherungsfall gibt und dieser sollte mit den Wasserleitungen und/oder Abwasserleitungen zu tun haben (Leitungswasserversicherung ?)
kann durchaus die Neuverfliesung von der Versicherung erlaubt und bezahlt werden. Dies gilt in solchen Fällen oft, wenn die Fliesen so alt sind, dass sie nicht zu beschaffen sind, was der Handwerker bestätigen muss. Bitte unter dem Aspekt noch prüfen, ob nicht auf diesem Weg mehr möglich ist.

vielen Dank für Deine Antwort.

Deine Ausgangslage ist nach den beschriebenen Mängel gut. Hier
handelt es sich um bauseitige Massnahmen an Gegenständen, die
mit dem Gebäude verbunden sind. Hier ist der Eigentümer/
Vermieter grundsätzlich verantwortlich. Die Badenwanne muss
ersetzt werden, defekte Leitungen und Abflussrohre auch. Bei
den Fliesen kann der Vermieter nach eigener Entscheidung neue
Fliesen anbringen, zur kompletten Neuverfleisung der Wand
kannst Du ihn nicht zwingen. Selbstverständlich gehen alle
notwendigen Kosten, die durch den Austausch der Badewanne
entstehen zu Lasten des Eigentümers.

Hab ich mir gedacht, daß ich „Patchwork“ hinnehmen müßte. Die
Reparatur der defekten Rohre und der dadurch entstandenen
Durchrostung der Badewanne von unten geht sowieso zu Lasten
des Vermieters. Einen Teil der Kosten trägt auch noch die
Versicherung des Vermieters.
Mal sehen, auf was ich mich mit dem Vermieter einigen kann.
Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, daß ich entweder
die neuen Fliesen oder die Arbeitsleistung des Fliesenlegens
bezahlen werde.

Sollte sich jedoch beim Austausch der Badewanne herausstellen,
dass in der Badewanne möglicherweise ätzende Mittel gelagert
oder gar in den Abfluss gelangt sind, wäre es keine
Instandssetzung sondern eine Schadensbeseitigung. Diese ginge
voll zu Deinen Lasten.

Ne,ne! S.o. Altersmüde Rohre usw. Das ist schon klar.

Grüsse Günter

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danke! owT

Hallo noch einmal,

Grundsätzlich muß ein Vermieter nur
Schönheitsreparaturen selbst vornehmen.

??? Der Vermieter übernimmt Schönheitsreparaturen?

Sorry, Schreibfehler. ich meinte natürlich auch den Mieter, bzw. hier die Mieterin.

Ich schrieb schon, daß ich mit dem Vermieter ganz gut klar
komme. Ich will in der Regel nichts von ihm, und er läßt mich
in Ruhe meine Miete zahlen. Rauschschmeißen kann er mich auch
nicht. Eher verkauft er an mich! Das ist vertraglich geregelt.

Ich wollte überhaupt nichts zerschlagen…

So habe ich das auch nicht aufgefasst. Aber die Rechtslage scheint dir ja auch nicht völlig klar zu sein, sonst hättest du wohl kaum gepostet. Meine Meinung dazu ist, dass es besser ist, sich über die rechtliche Seite im Klaren zu sein. Richtige Information ist nun einmal die beste Grundlage für Auseinandersetzungen. Oft entstehen ja durch mangelhafte Information die unnötigsten Auseinandersetzungen.

Meine Frage war eben nur:
In geschäftlichen Räumen (Badezimmer wird von Mitarbeitern und
nur ganz selten von Kunden benutzt) muß ich da Patchwork
dulden, oder ist der Vermieter (resp. dessen Versicherung) zu
einer halbwegs einheitlichen Wand- und Bodenverkleidung
verpflichtet. Der Handwerker äußerte, daß zu den bisher blauen
Kacheln halt ein paar weiße geklebt werden könnten.
Muß der Vermieter eine neue Badezimmerkachelung leisten, kann
ich sicherlich die Kacheln in einem gewissen finanziellen
Rahmen aussuchen und für etwas besonderes auch eine Differenz
draufzahlen. Ich würde nur nicht gerne die Gesamtkosten der
Badezimmerrenovierung alleine tragen.

Da stellt sich mir abschließend die Frage: was ist nun eigentlich dein Problem? So wie es aussieht, läßt sich das alles ja einvernehmlich lösen.

Gruß
Wolfgang