Vereinsrecht: wie gründlich muß Kassenprüfung sei?

Sorry, Betreff sollte „sein“ heißen, paßte aber nicht mehr ins Feld :frowning:

Hallo!

Ich bin Mitglied in einem Verein, und dort (wieder einmal) zum Kassenprüfer gewählt worden.
Bisher war das alles überhaupt kein Problem, aber jetzt stellt sich mir die Frage, was eigentlich alles den Aufgabenbereich des Kassenprüfers umfaßt!

Der Verein (regulärer e.V.) hat inzwischen einen shop aufgemacht, um die Vereinskasse aufzubessern. Durch die Verkäufe und auch das stetige Anwachsen des Clubs ist die Anzahl der Buchungen inzwischen fast ins Uferlose gewachsen, so daß eine tatsächlich vollständige Prüfung aller Belege und Buchungen praktisch nicht durchführbar ist.

(Na gut, durchführbar wäre sie irgendwie schon, aber damit wären wir zwei Kassenprüfer durchaus mehrere Stunden bis Tage beschäftigt - die Summe der Buchungen bewegt sich im mittleren vierstelligen Bereich!)

Deshalb meine Frage: reicht für eine ordnungsgemäße Kassenprüfung auch eine stichprobenartige Prüfung der Belege und ein Abgleich der Buchungskonten aus?

Darf ich mich bei der Prüfung der Buchungskonten auf die Ausdrucke der Buchhaltungssoftware verlassen, oder muß ich selber auch noch die gesamten Salden aufaddieren?

Und zu guter Letzt: fällt es auch in den Aufgabenbereich des Kassenprüfers, Aufgaben auf ihre „vereinsinterne Veranlassung“ zu prüfen? Will sagen: hat der Kassenprüfer zu fragen, weshalb eine Ausgabe getätigt wurde, muß er sich begründen lassen wieso ein Aufwand abgerechnet wurde? Oder ist das einzig die Beschlußsache des Vorstandes?

Nicht daß hier irgend etwas derartiges vorgefallen wäre, aber ich überlege mir immer wieder mal ein „was wäre wenn“, und wenn ich schon eine Aufgabe übernehme, möchte ich sie auch ordnungsgemäß ausführen! (Und dazu gehört ja vor allem auch ZWINGEND, daß man weiß was eigentlich die Aufgabe IST!)

Außerdem: gibt es irgendein (möglichst preiswertes und leicht verständliches, schließlich bin ich Beamter *g*) Buch zu diesem Thema? Was könnt ihr empfehlen?

Vielen Dank für alle Hinweise!
(Hinweise zu den ausdrücklichen Fragen sind mir übrigens wichtiger als Literaturtips, WISSEN möchte ich bald, KAUFEN erst später :wink: …)

Schönen Gruß,
Robert

Hallo,

die Kassenprüfer können meist nur Stichproben vornehmen. In Mini-Vereinen ist es noch möglich, die Belege einzeln zu kontrollieren.

Die Kassenprüfer müssen aber die Ausgaben auch unter dem Gesichtspunkt prüfen, ob Einzelausgaben in Einklang mit den Beschlüssen des Vorstandes oder dem Vereinszweck übereinstimmen.

Ich bin Mitglied in einem Verein, und dort (wieder einmal) zum
Kassenprüfer gewählt worden.
Bisher war das alles überhaupt kein Problem, aber jetzt stellt
sich mir die Frage, was eigentlich alles den Aufgabenbereich
des Kassenprüfers umfaßt!

Der Verein (regulärer e.V.)

Hinweis: regulärer e.V. heisst wohl, dass es nur ein eingetragener Verein ist, der nicht als gemeinnütziug anerkannt ist. Wäre der Verein gemeinnützig, kann es wegen der Einnahme erhebliche Probleme - bis hin zum Entzug der Gemeinnützigkeit - mit dem Finanzamt geben.

hat inzwischen einen shop

aufgemacht, um die Vereinskasse aufzubessern. Durch die
Verkäufe und auch das stetige Anwachsen des Clubs ist die
Anzahl der Buchungen inzwischen fast ins Uferlose gewachsen,
so daß eine tatsächlich vollständige Prüfung aller Belege und
Buchungen praktisch nicht durchführbar ist.

Ihr müsst ja ohenhin wegen der Beiträge bei einem wirtschaftlichen Verein aus dem Vorgang der Geschäftstätigkeit eine Steuererklärung abgeben. Hier kommt dann nur noch der zu versteuernde Gewinn aus dem Kiosk hinzu. Hier prüft irgend wann das Finanzamt. Deshalb beachten, dass Zahlungen an Mitglieder für die Arbeit im Verein steuer- und/oder sozialversicherungspflichtige Einkommen sein können.

(Na gut, durchführbar wäre sie irgendwie schon, aber damit
wären wir zwei Kassenprüfer durchaus mehrere Stunden bis Tage
beschäftigt - die Summe der Buchungen bewegt sich im mittleren
vierstelligen Bereich!)

Bei einer Ausweitung solcher Geschäftstätigkeiten hilft nur noch ein Steuerberater.

Deshalb meine Frage: reicht für eine ordnungsgemäße
Kassenprüfung auch eine stichprobenartige Prüfung der Belege
und ein Abgleich der Buchungskonten aus?

Darf ich mich bei der Prüfung der Buchungskonten auf die
Ausdrucke der Buchhaltungssoftware verlassen, oder muß ich
selber auch noch die gesamten Salden aufaddieren?

Buchhaltunssoftware, die keine Rückbuchungen erlaubt, sondern in welcher Rückbuchungen nachgewiesen werden, Ausbuchungen und Umbuchungen nicht gelöscht werden können, musst Du nicht nachrechnen.

Und zu guter Letzt: fällt es auch in den Aufgabenbereich des
Kassenprüfers, Aufgaben auf ihre „vereinsinterne Veranlassung“
zu prüfen? Will sagen: hat der Kassenprüfer zu fragen, weshalb
eine Ausgabe getätigt wurde, muß er sich begründen lassen
wieso ein Aufwand abgerechnet wurde? Oder ist das einzig die
Beschlußsache des Vorstandes?

wie oben. Der Kassenprüfer hat zu prüfen, ob die Vorstandsschaft einerseits gegen die Satzung verstösst (es kann Beschlüsse geben, die finanzielle Auswirkungen haben (z.B. ein Beschluss einen Kiosk einzurichten, greift derart in die Rechtslage des Vereins und jedes einzelnen Mitgliedes in dessen Haftung ein, dass ich z.B. einen Beschluss einer Mitgliederhauptversammlung als erforderlich sehe und dem Vorstand dieses Recht nicht zubilligen würde)). Der Kassenprüfer hat zu prüfen, ob ein Vorstandsbeschluss korrekt umgesetzt wurde. Dem Kassenprüfer sind die Protokolle mit Beschlüssen auf Anforderung zu Prüfung zu überlassen.

Im Übrigen sind Kassenprüfer keinerlei Weisung des Vorstandes unterworfen. Sie haben ausschließlich den Verein im Interesse der Mitglieder zu vertreten. Deshalb sollen unangekündigte wie Haupt-Prüfungen erfolgen. Hierüber ist Protokoll zu führen und in der HV sind die Mitglieder über Ergebnisse zu informieren.

Also z.B. auch, dass der Vorstand einen Beschluss gefasst hat, der nicht gültig ist, weil er in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fällt. Ein Kassenprüfer muss die HV unterrichten, wenn in diese Richtung etwas geschieht. Ein Kassenprüfer sollte, wenn ihm die Aushändigung von Unterlagen vom Vorstand verweigert wird, der HV empfehlen, die Vorstandsschaft solange nicht zu entlasten bis eine Prüfung möglich ist.

Die Aufgaben der HV, des Vorstandes und einer möglichen beauftragten Geschäfstführung muss in der Satzung geregelt sein. Ist keine Regelung getroffen, kann es durchaus sein, dass alle größeren Ausgaben nur von der HV entschieden werden dürfen und zwischen HVs der Vorstand keine Entscheidungen treffen darf, die in die Haftung der Mitglieder eingreifen. Was nämlich oft nicht beachtet wird ist, dass zu unterscheiden ist zwischen der Haftung und der Vertretung durch den/die 1. und der 2. Vorsitzende. In vielen Fällen haften alle Mitglieder eines Vereins.

GRuss Günter

Nicht daß hier irgend etwas derartiges vorgefallen wäre, aber
ich überlege mir immer wieder mal ein „was wäre wenn“, und
wenn ich schon eine Aufgabe übernehme, möchte ich sie auch
ordnungsgemäß ausführen! (Und dazu gehört ja vor allem auch
ZWINGEND, daß man weiß was eigentlich die Aufgabe IST!)

Außerdem: gibt es irgendein (möglichst preiswertes und leicht
verständliches, schließlich bin ich Beamter *g*) Buch zu
diesem Thema? Was könnt ihr empfehlen?

Vielen Dank für alle Hinweise!
(Hinweise zu den ausdrücklichen Fragen sind mir übrigens
wichtiger als Literaturtips, WISSEN möchte ich bald, KAUFEN
erst später :wink: …)

Schönen Gruß,
Robert

Hallo,

die Kassenprüfer können meist nur Stichproben vornehmen. In
Mini-Vereinen ist es noch möglich, die Belege einzeln zu
kontrollieren.

So war es früher einmal gewesen.

Die Kassenprüfer müssen aber die Ausgaben auch unter dem
Gesichtspunkt prüfen, ob Einzelausgaben in Einklang mit den
Beschlüssen des Vorstandes oder dem Vereinszweck
übereinstimmen.

Aha, gut zu wissen. Allerdings kann man mir hinterher keinen Strick daraus drehen, wenn irgendwo DOCH Gelder „vereinsfremd“ verwandt wurden, und bei der Prüfung der entsprechende Beleg nicht aufgefallen ist?

Hinweis: regulärer e.V. heisst wohl, dass es nur ein
eingetragener Verein ist, der nicht als gemeinnütziug
anerkannt ist. Wäre der Verein gemeinnützig, kann es wegen der
Einnahme erhebliche Probleme - bis hin zum Entzug der
Gemeinnützigkeit - mit dem Finanzamt geben.

Nein, gemeinnützig ist er nicht.

Ihr müsst ja ohenhin wegen der Beiträge bei einem
wirtschaftlichen Verein aus dem Vorgang der Geschäftstätigkeit
eine Steuererklärung abgeben. Hier kommt dann nur noch der zu
versteuernde Gewinn aus dem Kiosk hinzu. Hier prüft irgend
wann das Finanzamt. Deshalb beachten, dass Zahlungen an
Mitglieder für die Arbeit im Verein steuer- und/oder
sozialversicherungspflichtige Einkommen sein können.

Klar, Steuern werden ordnungsgemäß erklärt und gezahlt!
Zahlungen an Mitglieder gibt es nicht - alle arbeiten ehrenamtlich ohne Gehalt oder Aufwandsentschädigung.

Bei einer Ausweitung solcher Geschäftstätigkeiten hilft nur
noch ein Steuerberater.

Klar, einen Steuerberater hat der Club auch - aber ist nicht ein eigener Kassenprüfer im Verein trotzdem erforderlich?

Buchhaltunssoftware, die keine Rückbuchungen erlaubt, sondern
in welcher Rückbuchungen nachgewiesen werden, Ausbuchungen und
Umbuchungen nicht gelöscht werden können, musst Du nicht
nachrechnen.

Prima!

wie oben. Der Kassenprüfer hat zu prüfen, ob die
Vorstandsschaft einerseits gegen die Satzung verstösst (es
kann Beschlüsse geben, die finanzielle Auswirkungen haben
(z.B. ein Beschluss einen Kiosk einzurichten, greift derart in
die Rechtslage des Vereins und jedes einzelnen Mitgliedes in
dessen Haftung ein, dass ich z.B. einen Beschluss einer
Mitgliederhauptversammlung als erforderlich sehe und dem
Vorstand dieses Recht nicht zubilligen würde)). Der
Kassenprüfer hat zu prüfen, ob ein Vorstandsbeschluss korrekt
umgesetzt wurde. Dem Kassenprüfer sind die Protokolle mit
Beschlüssen auf Anforderung zu Prüfung zu überlassen.

Der shop war schon bei einer früheren JHV so beschlossen worden. Insofern kein Problem…

Im Übrigen sind Kassenprüfer keinerlei Weisung des Vorstandes
unterworfen. Sie haben ausschließlich den Verein im Interesse
der Mitglieder zu vertreten. Deshalb sollen unangekündigte wie
Haupt-Prüfungen erfolgen. Hierüber ist Protokoll zu führen und
in der HV sind die Mitglieder über Ergebnisse zu informieren.

Also z.B. auch, dass der Vorstand einen Beschluss gefasst hat,
der nicht gültig ist, weil er in die Zuständigkeit der
Mitgliederversammlung fällt. Ein Kassenprüfer muss die HV
unterrichten, wenn in diese Richtung etwas geschieht. Ein
Kassenprüfer sollte, wenn ihm die Aushändigung von Unterlagen
vom Vorstand verweigert wird, der HV empfehlen, die
Vorstandsschaft solange nicht zu entlasten bis eine Prüfung
möglich ist.

So weit sollte es wohl hoffentlich nie kommen! :smile:

Die Aufgaben der HV, des Vorstandes und einer möglichen
beauftragten Geschäfstführung muss in der Satzung geregelt
sein. Ist keine Regelung getroffen, kann es durchaus sein,
dass alle größeren Ausgaben nur von der HV entschieden werden
dürfen und zwischen HVs der Vorstand keine Entscheidungen
treffen darf, die in die Haftung der Mitglieder eingreifen.
Was nämlich oft nicht beachtet wird ist, dass zu unterscheiden
ist zwischen der Haftung und der Vertretung durch den/die 1.
und der 2. Vorsitzende. In vielen Fällen haften alle
Mitglieder eines Vereins.

Gut, aber so große Beträge werden ja bei uns nicht bewegt. Kredite, Miet- und langfristige Lieferverträge bestehen auch nicht (und sind auch nicht beabsichtigt), also sehe ich hier keine Gefahr.

Vielen Dank für die umfassende Auskunft! :smile:

Gruß,
Robert

Hallo,

es gibt in der Rechtsliteratur keine Hinweis, dass ein Kassenprüfer haftet, wenn er ordnungsgemäss geprüft hat und ein Beleg übersehen wurde. Wenn Du Stichproben durchführst, kann Dich niemand haftbar machen. Wenn natürlich eine Einzelausgabe schon bei der Übersicht der Buchhaltungszahlen auffällig ist, also auch einem Laien erkennbar ist, kann man Dir einen Vorwurf in der HV machen, nicht genügend kontrolliert zu haben. Haftbar bist Du deshalb nicht.

Soweit zu Deiner Frage.

Gruss Günter

Die Kassenprüfer müssen aber die Ausgaben auch unter dem
Gesichtspunkt prüfen, ob Einzelausgaben in Einklang mit den
Beschlüssen des Vorstandes oder dem Vereinszweck
übereinstimmen.

Aha, gut zu wissen. Allerdings kann man mir hinterher keinen
Strick daraus drehen, wenn irgendwo DOCH Gelder „vereinsfremd“
verwandt wurden, und bei der Prüfung der entsprechende Beleg
nicht aufgefallen ist?

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