Noch einmal Wasserschaden - Versicherungsfrage

Hallo zusammen,

weiter unten gab´s meine erste Frage zum Wasserschaden. Kurz zusammengefasst: durch unsachgemäß ausgeführte Handwerksarbeiten im Flur vor meiner Wohnung entstand bei mir ein Wasserschaden, von dem u.A. mein Computer betroffen ist. Er ist mittlerweile kaum noch nutzbar, geht ständig aus.

Heute kam ein Brief von der Versicherung des Handwerkers. Hier habe ich Fragen zu verschiedenen Punkten:

  1. „Bitte übersenden Sie uns eine Aufstellung des entstandenen Schadens und fügen Sie entsprechende Belege bei.“

Die Aufstellung ist klar, aber die Belege? Sind das Fotos - diese werden später noch einmal gesondert verlangt - oder unabhängige Bestätigungen des Schadens, wie etwa ein Bericht einer Hardwarefirma über den Schaden an meinem Computer oder eine Bescheinigung einer Reinigungsfirma, daß meine Teppiche nicht mehr zu reinigen sind? Auch Belege für den Kaufpreis werden später gesondert gefordert, deswegen denke ich nicht, daß das gemeint ist, oder?

  1. „Bitte übersenden Sie uns Fotos, auf denen der Schadenumfang zu erkennen ist. Die entsprechenden Kosten werden wir übernehmen.“

Erste Frage zu den Fotos - darf man auch Fotos mit einer Digitalkamera machen und ausdrucken? Ich denke doch wohl kaum, da die Fälschungsgefahr dabei sehr hoch ist, oder?
Zweite Frage: am Computer sieht man den äußerlichen Schaden nur am internen Modem und an einem Speicherbaustein. Der Rest - Prozessor, Mainboard etc. - ist betroffen und kaum noch funktionstüchtig, aber es ist kein Schaden sichtbar. Was mache ich hier? Schildere ich das der Versicherung? Fotografiere ich trotzdem einfach das Mainboard, obwohl es aussieht wie neu? Ich hoffte, daß jemand von der Versicherung vorbeikommt und sich den Schaden anschaut. Oder gilt es hier sogar nach nicht sichtbarer Schaden = kein Schaden?!

  1. Die betroffenen Teppiche musste ich aus Platzmangel vor meiner Wohnungstür trocknen. Was ist wohl passiert? Genau, sie sind geklaut (!) worden. Der Schaden ist aber von mehreren Personen, u.A. der Hausverwaltung und dem Handwerker selber, betrachtet und registriert worden. Hier werde ich wohl keinen generellen Anspruch mehr haben, oder? Ich kann ja auch keine Fotos mehr machen…ist aber nur eine Frage am Rande, denn das mit den Teppichen ist ja eigentlich eigene Blödheit. :wink: Weg ist weg.

Gruss und vielen Dank schon einmal,

Joachim

Hallo Joachim,

  1. „Bitte übersenden Sie uns eine Aufstellung des entstandenen
    Schadens und fügen Sie entsprechende Belege bei.“

Üblicherweise sind das Belege, die deine Schadenhöhe belegen, also z.B. die Reparaturrechnung…
Reparieren lassen (musst du ja scheinbar sowieso) oder ggf. bei teurerer Reparatur gleichwertig austauschen… den alten aber nicht wegwerfen. Ggf. auch die PC-Werkstatt bescheinigen lassen, was Reparatur kosten würde (Günstigerprinzip)…

unabhängige Bestätigungen des Schadens, wie etwa ein Bericht
einer Hardwarefirma über den Schaden an meinem Computer oder
eine Bescheinigung einer Reinigungsfirma, daß meine Teppiche
nicht mehr zu reinigen sind?

Genau und eben auch die Belege der entstandenen Kosten…

Erste Frage zu den Fotos - darf man auch Fotos mit einer
Digitalkamera machen und ausdrucken? Ich denke doch wohl kaum,
da die Fälschungsgefahr dabei sehr hoch ist, oder?

Bisher sind mir hier keine gegenteiligen Aussagen bekannt… ein Schadensachbearbeiter kann doch recht gut erkennen, ob dies so sein kann oder nicht… und fordert ggf. dann das original an… ich habe jedenfalls schon öfter solche Bilder per Mail weitergeleitet und dann sind diese Schäden beglichen worden.

Zweite Frage: am Computer sieht man den äußerlichen Schaden
nur am internen Modem und an einem Speicherbaustein. Der Rest

  • Prozessor, Mainboard etc. - ist betroffen und kaum noch
    funktionstüchtig, aber es ist kein Schaden sichtbar. Was mache
    ich hier?

Fachwerkstatt kann das aber bestätigen…

Schildere ich das der Versicherung? Fotografiere ich
trotzdem einfach das Mainboard, obwohl es aussieht wie neu?

Ja… trotzdem… Kurzschlüsse müssen nicht immer äußerlich sichtlich sein, aber sie haben ihre fotos. :smile:

Ich hoffte, daß jemand von der Versicherung vorbeikommt und
sich den Schaden anschaut. Oder gilt es hier sogar nach nicht
sichtbarer Schaden = kein Schaden?!

Nein… wenn sie das versuchen, dann sollen sie mal den Rechner checken…

  1. Die betroffenen Teppiche musste ich aus Platzmangel vor
    meiner Wohnungstür trocknen. Was ist wohl passiert? Genau, sie
    sind geklaut (!) worden. Der Schaden ist aber von mehreren
    Personen, u.A. der Hausverwaltung und dem Handwerker selber,
    betrachtet und registriert worden. Hier werde ich wohl keinen
    generellen Anspruch mehr haben, oder? Ich kann ja auch keine
    Fotos mehr machen…ist aber nur eine Frage am Rande, denn das
    mit den Teppichen ist ja eigentlich eigene Blödheit. :wink: Weg
    ist weg.

Da Zeugen würde ich auch versuchen diese zu bekommen… immerhin hast du eine Schadenminderungspflicht (wenn auch erfolglos… welche normalerweise mitversichert ist) betrieben, denn die Nässe hätte ja ins Mauerwerk eindringen können.

Gruß
Marco

Vielen Dank für die Antwort!

Gruss, schönen Sonntag noch,

Joachim