Re^3: Einverständiserklärung für Tattoo Piercingst
Hallo Jacob,
sollte kein persönlicher Angriff auf Deinen Freund sein, aber genau wie Dir geht auch mir der Hut hoch, wenn grundsätzliche rechtliche Dinge, von denen die wirtschaftliche Existenz abhängen kann, so gehandhabt werden, dass man einfach zum zigsten Mal etwas abkupfert, von dem niemand weiß, wer mit welchem Fachwissen es zu welchem Zeitpunkt unter welchen geltenden Gesetzen wo und zu welchem Zweck es geschrieben hat, nur um die paar Euro für den Anwalt zu sparen. Das meine ich, wenn ich sage, dass man Dinge erst nehmen soll, die für das Geschäft wichtig sind. Natürlich muss man sauber stechen, etc., aber wenn man eine Existenz aufbaut, muss man eben auch die rechtlichen Dinge genau so ernst nehmen. Ein nicht unerheblicher Teil von Unternehmen geht nicht deshalb in die Insolvenz, weil die Leute ihr Handwerk nicht beherrschen würden, sondern weil sie vom Geschäft keine Ahnung haben. Wer nicht in der Lage ist, einen sauberen Businessplan zu erstellen, Kosten zu kalkulierne oder eben auch sich rechtlich und ggf. versciherungstechnisch entsprechend abzusichern, riskiert seine Zukunft. Hat Dein Freund mal den "Worstcase" durchgespielt, was passiert, wenn er z.B. bei einem Zungenpiercing Nerven beschädigt und der Kunde (vielleicht ein Sänger) nie wieder sprechen kann? Hat er sich zum Thema Berufshaftpflicht erkundigt? Kann er Ausbildungsnachweise erbringen, durch die er im Zweifelsfall nachweisen kann, dass er zumindest grundlegende medizinische Kenntnisse besitzt, und es im konkreten Fall höchstens leichte Fahrlässigkeit und nicht vollkommene Ignoranz der menschlichen Anatomie war, die zum Unfall geführt hat???
Du wolltest Urteile zum Thema haben. Wie wäre es mit dem?
"Nur Ärzte und zugelassene Heilpraktiker dürfen nach einem Beschluß des Verwaltungsgerichtes Gießen Körperschmuck stechen. Das Piercing falle unter das Heilpraktikergesetz ... . Bei den erheblichen Eingriffen am Körper könnten Nervenstränge verletzt werden. In zahlreichen Piercing-Studios arbeiten in der Regel keine Ärzte oder Heilpraktiker (Az. 8G 2161/98)", so eine dpa-Meldung vom 16. Februar 1999.
Mehr habe ich auf die Schnelle nicht finden können. Aber kennt Dein Freund eigentlich schon folgende Seite?
http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/kh_d-023.htm
Ist nur eine Empfehlung, aber ich würde sie aufgrund der bislang ungeklärten rechtlichen Situation von Piercing-Studios (s.o.) als Heiligtum betrachten.
Gruß vom Wiz
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