Einverständiserklärung für Tattoo Piercingstudio

Von: , Frage gestellt am So, 28. Apr 2002

Hy
Mein Freund ist Tattowierer, seine Frau Piercerin. Sie betreiben ein Studio, und haben mich (!!!!) gebeten eine Einverständiniss Erklärung zu (abzu-) schreiben, die die dann von Ihren Kunden unterzeichnen lassen.
Das ist doch aber entweder Blödsin (bei einem Text wie die den haben wollten im Sinn von: " keine Schadensersatzansprüche jeglicher Art") oder aber sehr aufwendig.

Was ratet Ihr Ihm (außer zum Juristen zu gehen)?
Gibt es da einen Standart?
mfg

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Einverständiserklärung für Tattoo Piercingstud

    Hallo,

    eine solche Einverständniserklärung ist nicht nur sinnvoll, sondern nahezu zwingend erforderlich.
    Wenn ein Tattoo aufgebracht oder ein Piercing vorgenommen wird, handelt es sich rechtlich gesehen immer um eine Körperverletzung. Diese ist nur dann nicht strafbar, wenn der Betroffene damit einverstanden ist. Genauso ist es bei Ärzten, die körperliche Eingriffe vornehmen. Ohne das Einverständnis des Patienten ist das eine strafrechtlich relevante Körperverletzung.

    Dann macht es also auch Sinn, sich zur eigenen Sicherheit das Einverständnis schriftlich geben zu lassen.
    Das 2. Problem ist, wenn der Eingriff nicht nach dem Wunsch des Patienten oder Kunden verläuft. Schadenersatzansprüche können durch eine entsprechende Erklärung weitgehend ausgeschlossen werden. Das gilt besonders für den Fall, dass das Tattoo im Ergebnis anders wird, als es sich der Kunde vorgestellt hat, oder das Piercing befindet sich nach dem Eingriff nicht exact an der gewünschten Stelle. Der Künstler kann also vertraglich ausschließen, dass ein bestimmter Erfolg geschuldet wird.

    Hierzu gibt es sicher Standardformulierungen, die du bei anderen Piercing-Studios einsehen kannst.

    Gruß,
    Francesco

  2. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Einverständiserklärung für Tattoo Piercingstud

    Huhu Jacob,

    also, mein Vorredner (*schäm* hab den Namen vergessen) hat ja eigentlich schon alles gesagt. Und bei all dem, was da an Schadensersatzforderungen kommen könnte (sooo einfach sind ja Tätowierungen auch nicht zu entfernen *g*) würde ich auf jeden Fall raten, mir das von nem Anwalt hieb- und stichfest machen zu lassen. Ich denke, daß die paar Kröten im Zweifelsfall gut investiert sind... Nichtsdestotrotzdem könnt Ihr ja mal nen Text formulieren (und eventuell bei anderen Studios abkupfern) und damit dann zum Anwalt marschieren ;-)

    Liebe Grüße

    Petzi [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Einverständiserklärung für Tattoo Piercingst

      Hyho!

      Also doch, na ja dann muß das wohl sein. (und eventuell bei anderen Studios abkupfern)
      Zum Them abkupfern: Eigentlich sollte ich ja nur was abschreiben. Aber als ich das dann gelesen hatte, war ich der Meinung, dass man sich einen solchen Text ja wohl auch sparen könne:

      Zitat:
      "Einverständinserklärung
      Ich wurde über die Risiken und Pflege des Piercings aufgeklärt, und habe die Pflegeanleitung erhalten, weiterhin erkläre ich, das ich bei auftretenden Komplikationen keine Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen das aussführende Studio sowie dessen Lieferanten geltend machen werde."
      Ungekürzte Fassung!

      Was sagt ihr denn dazu?
      Jacob

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Einverständiserklärung für Tattoo Piercingst

        Hallo! "Einverständinserklärung
        Ich wurde über die Risiken und Pflege des Piercings
        aufgeklärt, und habe die Pflegeanleitung erhalten, weiterhin
        erkläre ich, das ich bei auftretenden Komplikationen keine
        Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen das aussführende
        Studio sowie dessen Lieferanten geltend machen werde."
        Ungekürzte Fassung!
        Was sagt ihr denn dazu?
        Also ohne genaue juristische Prüfung, sondern eher aus dem Gefühl, sage ich, dies ist eher eine 0-8-15 Blankoerklärung, deren Gültigkeit fraglich ist. Jedenfalls sind so Pauschalfreizeichnungen problematisch. Ich kann nur Petzis Rat wiederholen, einen Profi in diesem Bereich zu beauftragen, für dich einen Vertrag zu verfassen. Sollte dieser nämlich mangelhaft sein, kannst du den Verfasser dafür belangen. Das Abschreiben von Vordrucken durch Nichtjuristen, ist etwas, was man besser nicht tun sollte, da einfach durch Mißverständnisse die Gefahr besteht, das Gegenteil von dem zu erreichen was man wollte.

        Gruß
        Tom

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Einverständiserklärung für Tattoo Piercingst

          Mojen! eher eine 0-8-15 Blankoerklärung, deren Gültigkeit fraglich ist.
          ... hab ich mir gedacht. einen Profi in diesem Bereich zu beauftragen, für
          dich einen Vertrag zu verfassen. Sollte dieser nämlich
          mangelhaft sein, kannst du den Verfasser dafür belangen.
          Ach ja?? - Das war mir jetzt neu.

          Aber mal so als Pie mal Daumen Schätzung - was würde sowas kosten?

          Irgendwie muß ich meinen Kumpel ja noch überreden.

          Jacob

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Einverständiserklärung für Tattoo Piercingstud

    Hallo Jacob,

    darf ich ehrlich sein? Also in so ein Studio würde ich nie reingehen (abgesehen davon, dass ich von Verstümmelungen ohnehin nichts halte). Denn wer seine Rechtsangelegenheiten von Laien erledigen lässt, nimmt es mit seinen Pflichten als Betreiber offenbar nicht so genau. Würde Dein Freund auch die Desinfizierung der Nadeln der Putzfrau mit dem Scheuerlappen überlassen? Also ehrlich, ich würde mir mal Gedanken über die Sorgfaltspflichten eines Betreibers eines solchen Studios machen. Es geht hier schließlich nicht nur um blanke Freizeichnung von allen möglichen Risiken, sondern um tatbestandliche Körperverletzung, die nur dann durch Einwilligung gedeckt ist, wenn sie nach den anerkannten Standards durchgeführt wird. Keine Klausel kann einen davor bewahren im Zweifelsfall ganz kräftig ans Zahlen zu kommen, wenn ein nicht oder schlecht medizinisch ausgebildeter Stecher mit dreckigen Nadeln im Hinterzimmer hantiert. Diese Hintergründe zu wissen, ist viel wichtiger noch als eine dann zu den eigenen Fähigkeiten passende Einwilligungserklärung.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Einverständiserklärung für Tattoo Piercingst

      Hallo Wiz darf ich ehrlich sein?
      Ich bitte darum! Denn wer seine Rechtsangelegenheiten von Laien erledigen lässt,
      nimmt es mit seinen Pflichten als Betreiber offenbar nicht so
      genau.
      Dies ist eine Vermutung - dazu noch eine Falsche!
      Die Pflicht eines Betreibers liegt doch wohl darin ordentlich und nach gängigen Standarts zu arbeiten um dem Kunden zum Gewünschten Ergibniss zu verhelfen.
      Hat der Betreiber auch die Pflicht sich vor Schaden den er anrichtet juristisch zu Schützen? Würde Dein Freund auch die Desinfizierung der Nadeln der Putzfrau :mit dem Scheuerlappen überlassen?
      Sicher nicht. Keine Klausel kann einen davor
      bewahren im Zweifelsfall ganz kräftig ans Zahlen zu kommen,
      wenn ein nicht oder schlecht medizinisch ausgebildeter Stecher
      mit dreckigen Nadeln im Hinterzimmer hantiert.
      !!! Richtig so !!!

      Nochmal kurz zu: "seine Rechts-Sachen von einem Laien erledigen zu lassen."

      Ich bin weder Jurist, noch hab ich vor einer zu werden. Mein Freund ist mit Leib und Seele Tattoowierer.. Er macht diese Sache gut (ich meine sehr gut- aber das ist wohl subjektiv - [ich bin übrigens auch weder gepierct noch tattoowiert - nur meine Frau]).
      Ich sollte wie gesagt nur den Text abschreiben, der in vielen Tattostudio's verwendet wird.
      (Weil die Kopie von der Kopie von der Kopie nun aber langsam wohl doch zu schlecht wird)
      Nur: Als ich diesen Text abschrieben sollte, ist mir das Grauen gekommen.
      Als stink normaler Deutscher ( - ich selbst war übrigens auch noch nichtmal als Zuschauer vor Gericht -) dernur hin und wieder mal einen Zeitungsartikel ließt, konnte ich mir nicht vorstellen, das dieser Text irgendeine Wirkung hat, sollte es tatsächlich mal zum Streitfall kommen.

      Nun hab ich aber gelernt, dass eine solche Erklärung unverzichtbar ist (von wegen Körperverletzung). Jetzt muß ich meinem Freund also klar machen, das er Geld für etwas bezahlen soll, für dass alle anderen Studio's gerade mal das Geld für eine schlechte Kopie zahlen.
      Das wird schwer, da er ja mit dem Herz viel lieber tattoowiert, als sich mit juristischen Dingen auseinander zu setzen.

      Hast Du vieleicht einen Fall parat in dem ein Tattoo Studio zu .... verurteilt wurde? Aufgrund oder trotz einer so grottenschlechten "Einverständisserklärung?

      mfg
      Jacob

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3: Einverständiserklärung für Tattoo Piercingst

        Hallo Jacob,

        sollte kein persönlicher Angriff auf Deinen Freund sein, aber genau wie Dir geht auch mir der Hut hoch, wenn grundsätzliche rechtliche Dinge, von denen die wirtschaftliche Existenz abhängen kann, so gehandhabt werden, dass man einfach zum zigsten Mal etwas abkupfert, von dem niemand weiß, wer mit welchem Fachwissen es zu welchem Zeitpunkt unter welchen geltenden Gesetzen wo und zu welchem Zweck es geschrieben hat, nur um die paar Euro für den Anwalt zu sparen. Das meine ich, wenn ich sage, dass man Dinge erst nehmen soll, die für das Geschäft wichtig sind. Natürlich muss man sauber stechen, etc., aber wenn man eine Existenz aufbaut, muss man eben auch die rechtlichen Dinge genau so ernst nehmen. Ein nicht unerheblicher Teil von Unternehmen geht nicht deshalb in die Insolvenz, weil die Leute ihr Handwerk nicht beherrschen würden, sondern weil sie vom Geschäft keine Ahnung haben. Wer nicht in der Lage ist, einen sauberen Businessplan zu erstellen, Kosten zu kalkulierne oder eben auch sich rechtlich und ggf. versciherungstechnisch entsprechend abzusichern, riskiert seine Zukunft. Hat Dein Freund mal den "Worstcase" durchgespielt, was passiert, wenn er z.B. bei einem Zungenpiercing Nerven beschädigt und der Kunde (vielleicht ein Sänger) nie wieder sprechen kann? Hat er sich zum Thema Berufshaftpflicht erkundigt? Kann er Ausbildungsnachweise erbringen, durch die er im Zweifelsfall nachweisen kann, dass er zumindest grundlegende medizinische Kenntnisse besitzt, und es im konkreten Fall höchstens leichte Fahrlässigkeit und nicht vollkommene Ignoranz der menschlichen Anatomie war, die zum Unfall geführt hat???

        Du wolltest Urteile zum Thema haben. Wie wäre es mit dem?

        "Nur Ärzte und zugelassene Heilpraktiker dürfen nach einem Beschluß des Verwaltungsgerichtes Gießen Körperschmuck stechen. Das Piercing falle unter das Heilpraktikergesetz ... . Bei den erheblichen Eingriffen am Körper könnten Nervenstränge verletzt werden. In zahlreichen Piercing-Studios arbeiten in der Regel keine Ärzte oder Heilpraktiker (Az. 8G 2161/98)", so eine dpa-Meldung vom 16. Februar 1999.

        Mehr habe ich auf die Schnelle nicht finden können. Aber kennt Dein Freund eigentlich schon folgende Seite?

        http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/kh_d-023.htm

        Ist nur eine Empfehlung, aber ich würde sie aufgrund der bislang ungeklärten rechtlichen Situation von Piercing-Studios (s.o.) als Heiligtum betrachten.

        Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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