Hi,
eine kurze Frage an Euch. Wenn eine GmbH nur ihren Namen ändert d. h. der Firmenname besteht aus 3 Wörtern und es wurde nur die Reihenfolge der einzelnen Worte geändert. Können bzw. müssen die Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvetrag verlangen. Danke im voraus.
Gruß Hartmut
ne, warum auch, die gesellschaft ist doch nach wie vor die gleiche und auch noch im registergericht mit allen möglichen änderungen etc. hinterlegt,
also nur wenn du unbedingt alles schön geordnet haben willst neuen arbeitsvertrag,
oder
wenn du gleich deinen arbeitnehmern noch ein paar klauseln „unterschieben“ willst (z.b. lohnerhöhung gibts nur wenn deine ferrarisammlung mind. die zahl 18+ erreicht hat, o.ä.
)) )
uwe